SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2569 19. Wahlperiode 2020-11-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur sh.itslearning.com 1. Wo wurde die Entscheidung getroffen, die URL sh.itslearning.com zu nutzen? Antwort: Der Zugang zum Lernmanagementsystem (LMS) erfolgt zentral über das Schulportal -SH unter www.schule-sh.de. Die URL zum LMS stellt eine technische Notwendigkeit dar, welche nach dem üblichen Schema aus der Abkürzung des Bundeslandes und der Domain itslearning.com aufgebaut ist. 2. Wurden Alternativen erwogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum wurden diese verworfen? Antwort: Nein. Die Buchstaben „SH“ stellen die offizielle Abkürzung für Schleswig-Holstein dar. 3. Könnte man Schulen ermöglichen, andere URLs zu verwenden? Z.B. shd.itslearning landesweit oder nms.itslearning in Neumünster? Drucksache 19/2569 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Nein. Die Bereitstellung des LMS des Landes ist darauf angelegt, im Rahmen eines Landesmandanten, der eine landesweit einheitliche technische Konfiguration sowie Integration in die weiteren Landesdienste ermöglicht, Synergieeffekte zu realisieren und einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Eine schulübergreifende Zusammenarbeit oder der schulübergreifende Austausch von Unterrichtsinhalten ist nur innerhalb eines Mandanten möglich. 4. Wie viele Schulen, Schüler*innen und Lehrkräfte in Schleswig-Holstein sind bisher angeschlossen? Antwort: Mit Stand 16.11.2020 wurde das LMS 283 Schulen bereitgestellt. 12.466 Lehrkräfte und 116.257 Schülerinnen und Schülern können das System nutzen. 5. Wie viele Schulen haben ihren Antrag auf Anschluss zwischenzeitlich zurückgezogen ? Antwort: Bisher haben zwei Schulen aus organisatorischen oder technischen Gründen ihren Antrag zurückgezogen. 6. Ist es zutreffend, dass die Entscheidung, den Schulen für ein Jahr landesweit „itslearning“ zur Verfügung zu stellen, zunächst ohne Ausschreibung erfolgt ist? Antwort: Die Vergabe ist im Rahmen der Verfahrenserleichterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus erfolgt. 7. Muss diese Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2569 3 Antwort: Die Vergabe im Rahmen der unter 6. genannten Erleichterungen hat eine Laufzeit von zwölf Monaten und kann einmalig um sechs Monate verlängert werden. Für die Bereitstellung eines LMS nach diesem Zeitraum ist ein neues Vergabeverfahren durchzuführen, welches sich aktuell in der Vorbereitung befindet. 8. Wie geht es nach einem Jahr mit „itslearning“ in Schleswig-Holstein weiter? Antwort: Siehe Antwort zu 7.