SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2579 19. Wahlperiode 20-12-03 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Überwachung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in Schleswig- Holstein 1. Welchen Gebrauch haben Polizei oder andere Ordnungsbehörden seit dem 1.07.2017 von den in §§ 29 und 31 ProstSchG geregelten Befugnissen gemacht? Welche und wie viele Maßnahmen - aufgeschlüsselt nach Art der Maßnahme und den Jahr - wurden bis zum heutigen Tage vorgenommen, und welche Erkenntnisse und Verfahren resultierten daraus? Antwort: Aus eigener Veranlassung führt die Landespolizei im Kontext des ProstSchG keine zielgerichteten Kontrollen durch, sie unterstützt im Einzelfall auf Anforderung der zuständigen Behörden diese im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe. Eine dahingehende Auswertung, ob und ggf. wie häufig die Befugnisse der §§ 29 und 31 ProstSchG durch die Landespolizei im Wege der Amtshilfe unterstützt wurden, ist innerhalb des Vorgangsbearbeitungssystems der Landespolizei @rtus nicht möglich. Es bestehen zudem keine polizeilichen Konzeptionen im Sinne der Fragestellung, im Bedarfsfall wird auf allgemeingültige taktische Konzeptionen zurückgegriffen . Die zuständigen Kreisordnungsbehörden wurden um einen Beitrag gebeten. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wurden entweder keine Zahlen oder keine differenzierten Zahlen geliefert. Drucksache 19/2579 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Folgendes lässt sich zusammenfassend ableiten: Gegenstand der Kontrollen nach § 29 ProstSchG war im Regelfall die Überprüfung von Prostitutionsbetrieben bei Abnahme des vom Betreiber beantragten Betriebskonzeptes bzw. die anschließende Einhaltung des mit der Erlaubnis festgelegten Betriebskonzeptes sowie der Auflagen und der Betreiberpflichten. Die Kontrolle nach § 31 ProstSchG erfolgte, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass ein Prostitutionsgewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben wurde, obwohl die Voraussetzung der Betreibereigenschaft gemäß § 2 Absatz 3 Prost- SchG erkennbar war. 2017: Bei der Einführung des neuen Gesetzes bestand der Schwerpunkt in der Entgegennahme der Erlaubnisanträge bestehender Prostitutionsbetriebe und der Beratung dieser Betreiber zu den neu zu erfüllenden Erlaubnisvoraussetzungen nach Abschnitt 3 und 4 ProstSchG. 2018: Mehr als 190 - 200 gewerberechtliche Kontrollmaßnahmen nach §§ 29 ff. Prost- SchG, überwiegend nach § 29 ProstSchG. 2019: Mehr als 140 - 150 gewerberechtliche Kontrollmaßnahmen nach §§ 29 ff. Prost- SchG, überwiegend nach § 29 ProstSchG. 2020: Mehr als 50 bis 60 gewerberechtliche Kontrollmaßnahmen nach §§ 29 ff. Prost- SchG, überwiegend nach § 29 ProstSchG. Der Anwendungs- und Aufgabenbereich des ProstSchG wurde im Jahr 2020 inzwischen fast durchgängig von infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen und Verboten durch die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes überlagert, die der Ausführung und Überwachung durch die für das Infektionsschutzgesetz zuständigen Gesundheitsbehörden unterliegen . Die zuständigen Kreisordnungsbehörden kontrollieren sachverhalts- und einzelfallbezogen und entscheiden entsprechend, ob sie die Kontrollen ausschließlich mit eigenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern durchführen oder ob sie die Polizei um Amts- und Vollzugshilfe bitten. Auch können weitere Behörden wie die Ausländerbehörde oder die Zollbehörde aus Grundlage deren gesetzlichen Eingriffsbefugnisse beteiligt werden. 2. Gibt es in diesem Bereich Konzepte für die Vorgehensweise der Ordnungsbehörden ? Wenn ja, welche? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2579 3 3. Wie viele Personalstellen wurden seit dem 01.07.2017 für die Überwachungsmaßnahmen bzw. Kontrollen hinsichtlich der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes geschaffen und besetzt? (bitte nach Jahren auflisten) Antwort: Die nachfolgende Auflistung differenziert Anzahl von Personen und Arbeitszeitanteile (Vollzeitäquivalente = VZÄ): Zuständiger Hoheitsträger (Umsetzung der Abschnitte 3 u. 5 ProstSchG) 2017 2018 2019 2020 Verwaltungsgemeinschaft ProstSchG der Kreise Dithmarschen und Steinburg 1 x 0,5 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ Flensburg, kreisfreie Stadt 2 x 0,5 VZÄ 2 x 0,5 VZÄ 2 x 0,5 VZÄ 2 x 0,5 VZÄ Herzogtum Lauenburg, Kreis * * * * Kiel, kreisfreie Stadt 1 x 1 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ 1 x 1 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ 1 x 1 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ 1 x 1 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ Lübeck, kreisfreie Stadt 1 x 0,05 VZÄ 1 x 0,05 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ Verwaltungsgemeinschaft ProstSchG der Kreise Ostholstein u. Plön und der kreisfreien Stadt Neumünster ./. 1 x 1 VZÄ 1 x 1 VZÄ 1 x 1 VZÄ (ab 2021 Reduzierung auf 1 x 0,5 VZÄ) Nordfriesland, Kreis ./. k. A. zu VZÄ, Übertragung auf vorhandenes Personal im Aufgabenbereich Kreisordnungs -behörde wie 2018 wie 2019 Pinneberg, Kreis 1 x 1 VZÄ 1 x 1 VZÄ 1 x 1 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ Rendsburg-Eckernförde , Kreis * * * * Drucksache 19/2579 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Schleswig-Flensburg, Kreis ./. 1 x 0,5 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ Segeberg, Kreis 0 VZÄ 2 x 0,5 VZÄ 1 x 0,25 VZÄ, 1 x 0,35 VZÄ 1 x 0,25 VZÄ, 1 x 0,35 VZÄ Stormarn, Kreis k. A. 1 x 0,5 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ 1 x 0,5 VZÄ * 2 Kreisordnungsbehörden haben in der vorgegebenen Frist keine Rückmeldung gegeben. 4. Hält die Landesregierung die erfolgten Maßnahmen für ausreichend? Wenn nein: Plant die Landesregierung, Kontrollen bzw. Überwachung zu intensivieren, um die Umsetzung von §§ 29, 31 ProstSchG zu verbessern? Sind ggf. finanzielle und / oder personelle Aufstockungen für diesen Bereich geplant? Antwort: Die Landesregierung hält die im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes erfolgten Maßnahmen für ausreichend. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass seit März 2020 die Regelungen des ProstSchG fast durchgängig durch die Untersagung des Prostitutionsgewerbebetriebes nach den Corona-Bekämpfungsverordnungen rechtlich überlagert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisbehörden in Zeiten der Corona- Pandemie werden bei der Umsetzung und Überwachung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen eingesetzt. Gemäß § 38 ProstSchG ist eine Evaluation des ProstSchG ab 01. Juli 2022 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgesehen. 5. Welchen Gebrauch haben Polizei oder andere Ordnungsbehörden seit dem 1.07.2017 von den in §§ 29 und 31 ProstSchG geregelten Befugnissen im Bereich der internetbasierten Prostitutionsangebote gemacht? Welche und wie viele Maßnahmen - aufgeschlüsselt nach Art der Maßnahme und Jahr - wurden bis zum heutigen Tage vorgenommen, und welche Erkenntnisse und Verfahren resultierten daraus? Antwort: Prostitutionsbetriebe inserieren heute nahezu ausschließlich online. Die zuständigen Kreisordnungsbehörden überprüfen stichprobenartig Internetanzeigen und gehen Verdachtsfällen durch Vorortkontrollen nach. Es findet regelmäßig normale Internetrecherche statt, bei der auf den einschlägigen allgemeinzugänglichen Portalen geprüft wird, ob neue Adressen von Prostitutionsstätten ermittelt werden können. Die Angabe von differenzierten Zahlen, in welchen konkreten Fällen Internetrecherche erfolgte, werden insofern nicht separat erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Gibt es für den Bereich der internetbasierten Prostitutionsangebote Konzepte für die Vorgehensweise der Polizei und Ordnungsbehörden? Wenn ja, welche? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2579 5 Antwort: Auf die Antwort zu Frage 2 und 5 wird verwiesen. 7. Werden für Verwaltungsleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz Gebühren erhoben? Wenn ja, für welche Leistungen und in welcher Höhe? Antwort: Die Gebühren für Amtshandlungen der Kreisordnungsbehörden werden nach der Verwaltungsgebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein und der dazugehörigen Anlage unter der Tarifstelle 11.16 nach Zeitaufwand erhoben. Die Amtshandlungen des Landesamtes für soziale Dienste nach Abschnitt 2 des ProstSchG sind gebührenfrei, insbesondere auch die gesundheitliche Beratung, die vor Ausstellung der Anmeldebescheinigung erforderlich ist. 8. Können Betroffene und / oder Antragssteller*innen im Verfahren Auslagen geltend machen? Wenn ja, welche Auslagen für welche Leistungen und in welcher Höhe werden geltend gemacht? (bitte nach Jahren auflisten). Antwort: Nein.