SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 2580 19. Wahlperiode 02.12.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Heinemann (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Umsetzung des Investitionsprogramms des Krankenhauszukunftsgesetzes in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Das Krankenhauszukunftsgesetz wurde am 18. September im Bundestag beschlossen und der Bundesrat hat es am 9. Oktober gebilligt. Ziel des mit dem Krankenhauszukunftsgesetz beschlossenen Investitionsprogramms ist eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser. Hierzu zählen sowohl moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur. Ebenso werden Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens, die gerade in Krisenlagen noch bedeutsamer sind, unterstützt. 1. Wie viel Investitionsmittel stehen für Schleswig-Holstein aus dem Krankenhauszukunftsgesetz zur Verfügung für welchen Zeitrahmen? Antwort: Der Bund stellt ein Fördervolumen von insgesamt 3 Mrd. Euro für den Krankenhauszukunftsfonds zur Verfügung. Jedes Land kann den Anteil beantragen , der sich aus dem Königsteiner Schlüssel (Stand: 01.10.2018), abzüglich der Aufwendungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) und des BMG, ergibt. Für Schleswig-Holstein werden dies ca. 102 Mio. € sein. Den genauen Förderanteil für jedes Land gibt das BAS im Laufe des Dezember 2020 bekannt. Hinzu kommt die erforderliche Ko-Finanzierung des Landes (30%). Dies sind für Schleswig-Holstein ca. 43,8 Mio. €. Eine Antragstellung beim BAS ist bis zum 31.12.2021 möglich. Höchstens 15 Monate nach Bekanntgabe des Auszahlungsbescheids muss das Land den Drucksache 19/ 2580 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Förderbescheid beim BAS einreichen. Auszahlungen durch das BAS werden voraussichtlich bis zum 31.12.2023 möglich sein. 2. Welche weiteren Investitionsmittel muss Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren als Co-Finanzierung dafür aufbringen? Wieviel Geld hat die Landesregierung im Haushalt in welchen Zeiträumen für dieses Gesetz vorgesehen? Antwort: Die erforderliche die Ko-Finanzierung des Landes Schleswig-Holstein beträgt ca. 43,8 Mio. €. Es ist geplant, mit der Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2021 über IM- PULS 23,8 Mio. € als Baransatz in den Haushalt einzustellen sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2022 in Höhe von 20 Mio. € auszubringen. 3. Welche Verteilungskriterien werden in Schleswig-Holstein der Anwendung der Investitionsmittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetzes zugrunde gelegt oder wird ein sogen. „Windhundverfahren“ angewandt bzw. wie wird es sicher ausgeschlossen? Antwort: Da absehbar ist, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden , um alle Anträge der Krankenhäuser positiv bescheiden zu können, wurde – um ein „Windhundverfahren“ zu verhindern − ein Verteilungsverfahren entwickelt , das eine sachgerechte Verteilung der Mittel ermöglicht. Das Verfahren sieht wie folgt aus: - Gemäß gesetzlicher Vorgaben (KHZG) wird ein Anteil von ca. 10 % für Vorhaben des UKSH zurückgestellt. - Von der Restsumme werden 80 % für Vorhaben verwendet, die überwiegend das antragstellende Krankenhaus betreffen und 20 % für überwiegend krankenhaus- bzw. sektorenübergreifende Vorhaben. - Die 80 % werden pauschal an die Krankenhäuser vergeben. Die Verteilung der pauschalen Mittel erfolgt nach dem gleichen Schlüssel, nach dem die pauschalen Fördermittel nach AG-KHG verteilt werden. Dieser Schlüssel berücksichtigt u.a. die Zahl der Betten, Fallzahlen und Versorgungsstufe des Krankenhauses. Er bietet sich an, da es sich um einen bekannten und akzeptierten Schlüssel handelt. Die Krankenhäuser erhalten hierdurch Planungssicherheit, da die Anträge „zielgenauer“ gestellt werden können. - Die Fördersumme (20%) für krankenhaus- bzw. sektorenübergreifende Vorhaben kann sich noch erhöhen, wenn die pauschal vergebenen Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Der Schlüssel für die Vergabe dieser Mittel ist noch nicht festgelegt. 4. Bis wann müssen die Anträge der Krankenhäuser im Gesundheitsministerium vorliegen, um Investitionsmittel zu erhalten? . Antwort: Derzeit ist geplant, dass alle Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 30.04.2021 im Gesundheitsministerium vorliegen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 2580 3 5. Welche Prioritätskriterien werden der Verteilung zugrunde gelegt und welche Gremien werden in die Entscheidungsfindung dafür eingebunden? Antwort: Die Priorisierung ist in der Antwort zu Frage 3 beschrieben. Um einen Verfahrensvorschlag zu erarbeiten, hatte das MSGJFS eine AG KHZF eingerichtet, zu der die KGSH sowie einige von der KGSH benannte Vertreter von Krankenhäusern (Geschäftsführer und IT-Fachleute) gehören. Die in der Sitzung am 30.10.2020 erarbeiteten Vorschläge wurden zu einem Verfahrensvorschlag zusammengestellt, der mittlerweile endabgestimmt ist und in eine entsprechende Förderrichtlinie des Landes eingearbeitet wird. Sobald die Förderrichtlinie des BAS vorliegt und das BAS die entsprechenden Antragsformulare für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt hat, werden alle Krankenhäuser vom MSGJFS angeschrieben mit einer genauen Beschreibung der dann festgelegten Vorgehensweise.