SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2592 19. Wahlperiode 2020-12-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Hölck (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Klimabilanz bei der Folgenabschätzungen von Gesetzen, Verordnungen und Förderungen Vorbemerkung: Mit Mehrheitsbeschluss vom 14.11.2019 wurde der Antrag „CO“-Ausstoß bremsen: Klimabilanz bei den Folgenabschätzungen von Gesetzen, Verordnungen und Förderungen aufnehmen“ Drucksache 19/1802) angenommen. Darin wird die Landesregierung gebeten: „Alle für den Klimaschutz relevanten Regelungsentwürfe der Landesregierung wie Gesetze, Verordnungen, Vergabe- und Förderrichtlinien einschließlich erstellter Formulierungshilfen auf die Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen des Landes hin zu überprüfen. Wo möglich, soll dabei die zu erwartende Wirkung auf die Treibhausgasemissionen quantifiziert werden.“ 1. Ist die Landesregierung dieser Bitte nachgekommen? Wenn ja, in welchem Umfang ist dies geschehen und bei welchen konkreten Regelungsentwürfen der laufenden Wahlperiode wurde auf die Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen des Landes hin überprüft? Der Klimacheck wurde in die laufenden Planungen für den Nachhaltigkeitscheck integriert, um keine Doppelstrukturen zu schaffen. Ziel des im Zuge der Nachhaltigkeitsindikatoren vom Kabinett beauftragten Nachhaltigkeitschecks ist es, die Wirkungen von Vorhaben auf die nachhaltige Entwicklung darzustellen und bei (erheblichen) Konflikten mit Nachhaltigkeitszielen Erläuterungen sowie die Prüfung von Alternativen einzufordern. Die Bearbeitung soll mittels Drucksache 19/2592 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 eines elektronischen Tools erfolgen und im vierten Quartal 2021 starten. Angaben zu laufenden Regelungsvorhaben sind deshalb nicht möglich. 2. Auf welchen quantitativen Umfang beläuft sich die zu erwartende Wirkung aktueller Gesetzesvorhaben auf die Treibhausgasemissionen? Bitte nach den einzelnen Regelungsentwürfen aufschlüsseln. Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Hält die Landesregierung die in § 3 EWKSG_SH vorgeschriebenen Klimaschutzziele des Landes Schleswig-Holstein noch für erreichbar? Die Zielwerte in § 3 EWKG sind bei Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen noch erreichbar, möglicherweise mit wenigen Jahren Verzögerung. Neben den Maßnahmen auf Landesebene bedarf es hierfür insbesondere geeigneter Rahmensetzungen auf Bundesebene. Die Landesregierung hat im Energiewende- und Klimaschutzbericht 2020 (EWKB, Drucksache 19/2291) ausführlich über die bisherige Entwicklung der Treibhausgasemissionen bis zum Bilanzjahr 2018 und im Bericht der Landesregierung zur Evaluierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (Landtags-Drucksache 19/2546) auf die Lücke zur Erreichung des Ziels des Ausbaus der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auf mindestens 37 TWh bis 2025 hingewiesen. 4. Mit welchen konkreten Zwischenzielen, die nach § 3, Abs. 5 EWKSG_SH fortgeschrieben werden sollen, kalkuliert die Landesregierung? Neue Zwischenziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromund Wärmesektor sollen 2021 im Kontext der Erarbeitung des Energiewendeund Klimaschutzberichts 2021 bzw. des Klimaschutzplan.SH hergeleitet und dargelegt werden.