SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/261 19. Wahlperiode 2017-10-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Metzner (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schiffsemissionsmessungen in Kiel Vorbemerkung der Fragestellerin: Nachdem bekannt wurde, dass laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Landeshauptstadt Kiel zu den Städten in Deutschland gehört , in denen die höchsten Stickoxid-Emissionen gemessen wurden, weisen Umweltverbände verstärkt auf die Schadstoffbelastung durch Schiffe und in Kiel insbesondere durch die Kreuzfahrtschiffe hin. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Vergleich von Messergebnissen einzelner Messstationen in verschiedenen Städten bietet nur ein unvollständiges Bild. So ist die Belastung in Kiel durch Stickstoffdioxid hoch, aber auf einen einzelnen Straßenabschnitt des Theodor-Heuss-Rings beschränkt . In anderen Städten sind hingegen größere Teile des innerstädtischen Straßennetzes von Grenzwertüberschreitungen betroffen, z.B. in München mehr als 100 km. Die Stickoxidemissionen des Schiffsverkehrs im Kieler Hafen tragen vorrangig im direkten Umfeld zur Schadstoffbelastung (Schadstoff-Immissionen) bei, ohne aber dabei die Einhaltung von Grenzwerten zu gefährden. Auf die hohe Belastung am Theodor-Heuss-Ring und auf die Überschreitung der Grenzwerte dort haben die Stickoxidemissionen des Schiffsverkehrs im Kieler Hafen keinen Einfluss. 1. In welcher Vorschrift sind die zulässigen Emissionswerte für Schiffe, insbesondere für Kreuzfahrtschiffe, festgelegt? Zulässige Emissionswerte und Anforderung an die Kraftstoffqualitäten sind in der Anlage VI „Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe“ des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) festgelegt. Dieses Übereinkommen wurde im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) geschlossen . 2. Welche Behörde/Dienststelle ist für die Messung der Emissionswerte der Schifffahrt zuständig? Zuständige Behörde bzw. Dienststelle für die Überwachung der Einhaltung der „Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe“ sind das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg sowie die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation) in Hamburg. 3. Gab bzw. gibt es ein Messprogramm zur Messung der Emissionswerte, die von den Schiffen im Kieler Hafen ausgehen? 4. Wurde in Kiel unter Bezug auf die aktuell nachgewiesene überdurchschnittliche Stickoxid-Belastung der Schadstoffausstoß der Schiffe gesondert gemessen ? Wenn ja, wann, wo und mit welchen Verfahren wurden diese Werte ermittelt und was war das Ergebnis der Messungen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Auswirkungen der Emissionen der Schiffe im Kieler Hafen auf die Schadstoffbelastung in deren Umfeld können durch Immissionsprognosen ermittelt werden. In Kiel wurden in der Vergangenheit mehrere Messprogramme, auch im Umfeld des Hafens durchgeführt. Die Ergebnisse stehen im Internet unter http://www.schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messprogramme/Kiel.html zur Verfügung.