SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2614 19. Wahlperiode 20-12-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Bildungs- und Teilhabepaket in der Corona-Pandemie 1.Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene hatten in Schleswig-Holstein nach Kenntnis der Landesregierung einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2018, 2019 und 2020? Ich bitte um Auflistung nach Altersstruktur, Art der Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und regionaler Verteilung. Antwort: In Umsetzung des BVerfG-Urteils, dass Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen der existenzsichernden Leistungen zu gewähren sind, wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) im Jahr 2011 in vier Leistungsgesetzen (SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und Bundeskindergeldgesetz) eingeführt. Im SGB II wirken sie „bedarfsauslösend“. Das heißt, auch Geringverdienerhaushalte, die ihren sonstigen Bedarf decken, haben Anspruch auf BuT-Leistungen, wenn sie diese nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen decken können. Dadurch wird die „Abbruchkante “ zwischen Haushalten, die Anspruch auf Transferleistungen haben und Geringverdienerhaushalten , deren Verdienst gerade oberhalb des Anspruchs auf Transferleistungen liegt, abgemildert. Drucksache 19/2614 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Zuständig für die Umsetzung des BuT ist die jeweilige Leistungsbehörde. Die Umsetzung des BuT im SGB II und Bundeskindergeldgesetz – der größten Gruppe der Anspruchsberechtigten - wurde mit dem Landesausführungsgesetz AG-SGB II/BKGG als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen . Wie viele Anspruchsberechtigte es in welchen Alterskohorten gibt, wird nicht erhoben bzw. kann nicht erhoben werden. Es gibt keine integrierte BuT-Statistik für alle vier betroffenen Rechtskreise. Im Rechtskreis SGB II, der größten Gruppe der Anspruchsberechtigten, werden BuT- Leistungen in Monatsberichten mit einer statistischen Wartezeit von drei Monaten veröffentlicht. Aktuell ist also der Datenstand für den Monat Juli 2020 unter https ://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular .html?nn=1524064&topic_f=but-but verfügbar. Die SGB II-Monatsdaten sind nach Auskunft des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit plausibel. Jahresdaten können jedoch nicht schlüssig aus den vorhandenen BuT-Daten generiert werden. 2. Welche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket konnten coronabedingt nicht durchgeführt werden? Ich bitte, wenn möglich, um Auflistung nach Altersstruktur, Art der Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und regionaler Verteilung. Antwort: Für Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen während der Corona- Pandemie wird auf die Landtagsdrucksache 19/4147 verwiesen. http://www.landtag .ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/04100/umdruck-19-04147.pdf 3. Erhalten die betroffenen Anspruchsberechtigten in irgendeiner Form Kompensation oder Ersatzleistungen? Wenn ja, welche? Antwort: Der Umstand, dass in der Zeit des ersten Lockdowns ab März 2020 keine BuT-Leistungen in Anspruch genommen wurden, war dem Infektionsschutz geschuldet. Aufgrund der Schließung von Bildungseinrichtungen konnten Kinder z.B. zunächst keine Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2614 3 Gruppenmaßnahmen zur Lernförderung oder zur musikalischen Förderung besuchen . Die Leistungen wurden in der Folge aber, soweit es den Dienstleistungserbringern möglich war, umgestellt; auf Einzelunterricht oder digitale Angebote. Gleiches gilt für die Leistungserbringung während des Teillockdowns seit Anfang November 2020. Bzgl. der Mittagessenverpflegung wurde eine befristete Übergangsregelung im § 68 SGB II geschaffen. Danach kann auch die Mittagessenverpflegung in alternativer Form erbracht werden. Es können Lunchpakete ausgegeben oder an die Haushalte geliefert werden, wenn der Dienstleistungserbringer bereit ist, diese Leistung anzubieten . Angemessene Mehrkosten für die alternative Leistungserbringung werden vom Bund getragen und im Rahmen der jährlichen BuT-Abrechnung für das abgeschlossene Vorjahr den Kommunen erstattet. Drucksache 19/2614 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 4.Welche Maßnahmen können aus Sicht der Landesregierung ergriffen werden, damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen der Lernförderung als Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes auf den digitalen Unterricht vorbereitet werden können? Antwort: Bei den BuT-Leistungen handelt es sich um Individualleistungen. Das gilt auch für die Lernförderung. Wird von Seiten der Lehrkraft ein solcher Förderbedarf festgestellt , können digitale Kompetenzen im Rahmen der Lernförderung vermittelt werden.