SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/262 19. Wahlperiode 2017-10-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Planstellenbesetzung in den Grund- und Gemeinschaftsschulen und in den Gymnasien 1. Wie viele Planstellen mit wie vielen Stunden wurden den Schulen zugewiesen? a. Primarstufe b. Sekundarstufe I c. Sekundarstufe II Antwort: Die Zuweisung der Planstellen an die einzelnen Schulen bzw. Schulämter erfolgt im Rahmen des Planstellenzuweisungsverfahrens auf der Grundlage der Haushaltsvorgaben nach einem schülerbezogenen Schlüssel (Grundversorgung) und berücksichtigt darüber hinaus Besonderheiten in den Kreisen/kreisfreien Städten bzw. Schulen. Dabei erhalten die einzelnen Schulen bzw. Schulämter die ihnen zustehenden Planstellen in Form einer Gesamtzuweisung. Schulstufen werden nicht ausgewiesen. Im Rahmen ihrer Eigenverantwortung und der ihnen übertragenen Aufgaben entscheiden die Schulen bzw. Schulämter selbst, in welchem Umfang sie die vorhandenen Planstellen in den einzelnen Schulstufen einsetzen. Nach den Erlassen zum Planstellenzuweisungsverfahren ist der in der Oberstufe vorgesehene Unterricht an den Drucksache 19/262 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Gymnasien und an den Gemeinschaftsschulen sowie der Unterricht in der Primarstufe (Verlässlichkeit der Grundschulen) zu 100 Prozent zu erteilen. Im schulamtsgebundenen Bereich werden auch Stellen für schulartübergreifende Aufgaben (z.B. Deutsch als Zweitsprache) im Rahmen des Planstellenzuweisungsverfahrens an die Schulämter zugewiesen. Folgende Planstellen werden im Rahmen des Planstellenzuweisungsverfahrens an die Schulämter bzw. den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und den Gymnasien zugewiesen. Eine Zuweisung nach Stunden erfolgt nicht. Schulart Stellen im fortgeschriebenen Planstellenzuweisungsverfahren Schuljahr 2017/18 Schulamtsgebundene Schularten 9.277 Gymnasien 4.891 Gemeinschaftsschule mit Oberstufe 2.422 gesamt 16.590 2. Wie viele Planstellen konnten nicht besetzt werden? Antwort: Es konnten mit Stand 29.09.2017 insgesamt 16,0 Planstellen an den Grund-, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien noch nicht besetzt werden. 3. Wie viele Stunden werden von bereits pensionierten Lehrkräften unterrichtet? Antwort: Es werden insgesamt 1.228 Stunden von bereits pensionierten Lehrkräften unterrichtet. 4. Wie viele Stunden werden von Personen ohne 2. Staatsprüfung unterrichtet? Wie viele Stunden davon werden Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/262 3 a. von Lehrkräften mit 1. Staatsprüfung unterrichtet, die sich im Vorbereitungsdienst befinden? b. von Lehrkräften mit 1. Staatsprüfung unterrichtet, die sich nicht im Vorbereitungsdienst befinden? c. von Personen unterrichtet, die den Seiten/Quereinstieg ins Lehramt anstreben ? d. von Personen ohne weitere Lehrerausbildung unterrichtet? Antwort: Mit Stand vom 04.10.2017 werden insgesamt 29.545 Stunden von Personen ohne 2. Staatsprüfung unterrichtet. Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden im Einzelfall darüber, wie viele Stunden eigenverantwortlich bzw. unter Anleitung erteilt werden. zu a) Es werden 11.262 Stunden von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst unterrichtet. zu b) Es werden 5.638 Stunden von Lehrkräften mit 1. Staatsprüfung, die sich nicht im Vorbereitungsdienst befinden, unterrichtet. zu c) Es werden 1.117 Stunden von Seiten-/Quereinsteigern ins Lehramt unterrichtet. zu d) Es werden 11.528 Stunden von Personen ohne weitere Lehrerausbildung unterrichtet . 5. Wie ist der Stand des von der Landesregierung angekündigten „Lehrkräftebedarfsanalysekonzeptes “? Antwort: Als einziges Bundesland verfügt derzeit Thüringen über einen „Prognosemanager“, mit dem künftige Lehrerbedarfe nach Fächern und Lehrämtern geschätzt werden. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat dem MBWK die entsprechenden Dokumentationen zur Verfügung gestellt. Derzeit wird unter anderem geprüft, inwiefern der Thüringer „Prognosemanager“ auf Schleswig-Holstein übertragbar wäre.