SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2635 19. Wahlperiode 2020-12-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bedarfermittlung für Luftreinigungsgeräte an öffentlichen Schulen Vorbemerkung der Landesregierung: Raumluftreiniger können zur Aerosolreduktion beitragen, sind aber kein Ersatz für die Frischluftzufuhr durch Fensterlüftung oder RLT-Anlagen. Manche Geräte geben je nach Funktionsprinzip Schadstoffe in die Umgebung ab. Alle Maßnahmen zu Lüftungskonzepten und -techniken sowie ggf. der Einsatz von mobilen Luftreinigern, ersetzen nicht die weiteren Schutzmaßnahmen gegen SARS-CoV-2. Sie bieten insbesondere keinen wirksamen Schutz gegenüber einer Exposition durch direkten Kontakt bzw. Tröpfcheninfektion auf kurzer Distanz. Die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand , Hygiene/Händewaschen, Alltagsmasken) ist daher unabhängig von den Maßnahmen weiterhin zu beachten (AHA+L). 1. Hat die Landesregierung bei den Trägern öffentlicher allgemeinbildender und beruflicher Schulen den Bedarf nach der Anschaffung von CO₂-Messgeräten sowie von Luftfiltergeräten erhoben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Nein. Drucksache 19/2635 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Hat die Landesregierung eine solche Bedarfsanfrage bei den kommunalen Landesverbänden gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Nein. Die Benennung der beim „Programm zur Vergabe von Finanzhilfen zur Unterstützung von Schulträgern bei Covid-19 bedingten Maßnahmen (Hygieneprogramm)“ förderfähigen Gegenstände (u.a. CO2-Messgeräte) ist aber mit der AG der kommunalen Landesverbände im Rahmen des Beteiligungsverfahren eingehend erörtert worden. 3. Wie schätzt die Landesregierung derzeit den Bedarf der öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen nach CO₂-Messgeräten sowie nach Luftreinigungsgeräten ein? Antwort: Es ist gemäß § 48 Schulgesetz Aufgabe der Schulträger, den Sachmittelbedarf der in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulen einzuschätzen und abzudecken. Die Landesregierung wird insoweit nur unterstützend tätig werden, wie z.B. mit dem in der Antwort zu Frage 2 genannten Förderprogramm oder die Information über Anhörungen von Sachverständigen auf KMK-Ebene und die Zurverfügungstellung der Empfehlungen des Umweltbundesamtes. 4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um diesem Bedarf gerecht zu werden? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.