SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/265 19. Wahlperiode 2017-10-24 Kleine Anfrage der Abgeordneten Serpil Midyatli (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Fortführung und Stand der Umsetzung des Paktes "Willkommen in Schleswig-Holstein! Integration vom ersten Tag an" Vorbemerkung der Fragestellerin: Zur Bewältigung der Flüchtlingssituation und zur Erleichterung der Integration der Geflüchteten hat die frühere Landesregierung im Mai 2015 mit allen relevanten Akteuren von Arbeitsmarkt bis zu Wohnungswirtschaft einen Flüchtlingspakt "Willkommen in Schleswig-Holstein! Integration vom ersten Tag an" geschlossen und darin Zielvereinbarungen zu 14 wesentlichen Handlungsfeldern festgelegt. Der Koalitionsvertrag von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für die 19. Wahlperiode enthält keine Aussagen zum Fortbestand des Flüchtlingspaktes. 1. Führt die neue Landesregierung den von der Vorgängerregierung initiierten Flüchtlingspakt fort? Wenn nein: a) Betrachtet sie die im Rahmen des Flüchtlingspaktes mit den einzelnen Akteuren geschlossenen Vereinbarungen für beendet? b) Gibt es weiterhin eine Zusammenarbeit mit den bisherigen Akteuren des Flüchtlingspaktes? Wenn ja: a) Auf welcher Grundlage und mit welcher strategischen Zielsetzung erfolgt diese Zusammenarbeit? Drucksache 19/265 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Mit dem Projekt zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen (IAF) und dem gemeinsam mit vielen Paktpartnern erarbeiteten und vorangebrachten Flüchtlingspakt hat das Land auf die seit 2014 stark angestiegenen Zugangszahlen Geflüchteter und die damit einhergehenden Herausforderungen schnell und umfassend reagiert: Bereits am 6. Mai 2015 wurde der Flüchtlingspakt auf einer großen ersten Flüchtlingskonferenz vorgestellt. Übergeordnetes Ziel – des Projekts IAF ebenso wie des Flüchtlingspakts – war es, geeignete Strukturen aufzubauen und zu etablieren, um den Bedarfen in dieser besonderen Situation angemessen begegnen zu können. In der Folge konnte das Thema Aufnahme und Integration von Geflüchteten mit all seinen Facetten als Querschnittsaufgabe in den einzelnen Ressorts der Landesverwaltung und als Grundlage der Zusammenarbeit mit den externen Partnern erfolgreich verankert werden. Auf einer weiteren Flüchtlingskonferenz am 9. November 2016 hat das Land gemeinsam mit den vielen Partnern und Akteuren eine Bilanz seit dem Flüchtlingspakt gezogen. Damit war das von Vornherein befristete Projekt IAF weitestgehend abgeschlossen, die dazugehörige Stabsstelle im Innenressort wurde Mitte 2017 aufgelöst. Die Wahrnehmung der Aufgaben in den einzelnen Handlungsfeldern einschließlich der Zusammenarbeit mit externen Partnern liegt weiter in der Zuständigkeit der jeweils verantwortlichen Ressorts. b) Auf welche Weise und wann wurden die Beteiligten über die Beendigung des Flüchtlingspaktes durch die Landesregierung unterrichtet? Antwort: Alle externen Partner und weitere Akteure wie z. B. ehrenamtlich Tätige waren zu der Bilanzkonferenz im November 2016 eingeladen und konnten sich so über den Stand der Arbeit in den einzelnen Handlungsfeldern der integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen wie auch über die Öffnung zu einer Flüchtlings- und Integrationspolitik informieren und in den Austausch treten. c) Welche der in den 14 Handlungsfeldern des Flüchtlingspaktes beschriebenen Ziele sind erfüllt und wie wird die Erfüllung der noch nicht abgeschlossenen Aufgaben sichergestellt? Antwort: Für den Umsetzungstand der einzelnen Ziele wird auf das zur zweiten Flüchtlingskonferenz veröffentlichte Papier „Unser Flüchtlingspakt: Wir gestalten den Weg! Für Integration, Teilhabe und Zusammenhalt.“ (abrufbar unter: https://- www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/InformationenFluechtlinge/- Service/_documents/Publikationen_Konferenzen.html) sowie auf die Landtagsberichte zur Umsetzung des Flüchtlingspakts (Drucksachen 18/3340, 18/3906, 18/4619 und 18/5262) verwiesen. Die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung in den Handlungsfeldern innerhalb der sich gerade in dem Politikfeld Flüchtlingsintegration dynamisch verändernden Rahmenbedingungen liegt weiterhin bei dem jeweils für das Thema fachlich zuständigen Ressort . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/265 3 2. Wurden die zur Umsetzung des Flüchtlingspaktes gebildeten Arbeitsgruppen zur nach dem Regierungswechsel aufgelöst oder bestehen die weiter fort? Antwort: Die Zuständigkeit für die Arbeitsgruppen lag von Beginn an bei den jeweiligen Ressorts. Daran hat sich auch mit dem Regierungswechsel nichts geändert. Die Fortsetzung der Arbeitsgruppen obliegt somit den einzelnen Ressorts. Bei Fortführung des Flüchtlingspaktes: a) Wird dieser unverändert fortgeführt oder welche Modifikationen sind durch die neue Landesregierung vorgesehen? Antwort: Aufgrund der starken Zugangszahlen Geflüchteter insbesondere Ende 2015 war der Flüchtlingspakt auf die Aufnahme und Integration einer spezifischen Zielgruppe, den Geflüchteten, ausgerichtet. Bereits die zunehmende Bedeutung , die dem Familiennachzug zu Flüchtlingen zukommt, zeigt, dass eine Beschränkung auf Flüchtlinge zu eng ist. Integration und gesellschaftliche Teilhabe können nur gelingen, wenn alle Gruppen von Zuwanderern – wie auch die Gesellschaft und ihre Strukturen insgesamt – in den Blick genommen und bedarfsgerechte Lösungen gefunden werden. Zu diesem Zweck wird die Landesregierung ein Integrationsgesetz erarbeiten und in diesem Prozess die mit dieser Öffnung verbundenen Fragestellungen aufgreifen. Ob die Ressorts dauerhaft oder punktuell weiter mit den Arbeitsgruppen arbeiten , ist – wie bereits dargelegt – fachliche Entscheidung der Ressorts. Denkbar ist z.B., dass einzelne Ressorts ihre Fach-Arbeitsgruppen in die ressortübergreifende Erarbeitung des geplanten Integrationsgesetzes einbeziehen. b) In welchem Verfahren erfolgt ggf. eine Modifikation des Paktes und/oder seiner Zielvereinbarungen? Antwort: Der Flüchtlingspakt war eine notwendige Reaktion auf einen massiv erhöhten Flüchtlingszustrom Ende 2015 und hat als Grundlage der fachlichen Arbeit wie der Zusammenarbeit mit externen Partnern erfolgreich zum Gelingen der damaligen Herausforderungen beigetragen. Erfolgreiche Integration von Flüchtlingen kann nur gelingen, wenn diese schnell in die Regelstrukturen finden. Integrationspolitik muss jedoch alle Gruppen von Zugewanderten einbeziehen. So vielfältig immer noch die spezifischen Anforderungen bei der Integration von Flüchtlingen sind und – wie schon dargelegt – in der jeweiligen fachlichen Arbeit auch als Ergebnis des Flüchtlingspakts fortgesetzt werden, wird sich die Landesregierung nicht auf diese Gruppe beschränken, sondern sich den aktuellen Anforderungen der Integration insgesamt einschließlich der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen stellen. Drucksache 19/265 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 c) In welcher Form erfolgt eine Erfolgskontrolle und Evaluation der bisher getroffenen Maßnahmen? Antwort: Die bisherigen wie auch die zukünftigen Maßnahmen wurden und werden in der Zuständigkeit der einzelnen Ressorts umgesetzt. Somit obliegt diesen auch die Evaluation der jeweiligen Maßnahmen.