SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 27 19. Wahlperiode 05.07.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis (AfD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Obdachlosigkeit in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Menschen ohne festen Wohnsitz (Obdachlose) gibt es aktuell in Schleswig-Holstein? Wie hat sich die Anzahl innerhalb der vergangenen 5 Jahre entwickelt? (Angaben bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten, Frauen und Männern aufschlüsseln) 2. Wie stellt sich die Altersstruktur dar; wie viele Personen waren unter 25, zwischen 25 und 60, bzw. über 60 Jahre alt? Antwort auf die Fragen 1 und 2: In Deutschland gibt es keine amtliche Wohnungslosenstatistik. Daher gibt es kaum gesicherte Erkenntnisse über das Ausmaß und die Entwicklung von Wohnungslosigkeit. Nach Schätzungen der Diakonie leben in Schleswig- Holstein rund 8.000 Menschen auf der Straße, in kommunalen Obdächern, in Notunterkünften oder prekären Wohnverhältnissen. Rückschlüsse auf die Altersstruktur können aus der jährlichen Erhebung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe zur Lebenslage wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in Deutschland abgeleitet werden. In dieser Erhebung wurden bundesweit Daten von über 33.000 Klientinnen und Klienten aus 176 Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe ausgewertet. Danach waren 19,7 % der Personen jünger als 25 Jahre, 73,6 % zwischen 25 und 59 Jahre alt und 6,7 % waren 60 Jahre und älter. Drucksache 19/ 27 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Welche finanziellen, materiellen und anderweitigen Angebote stehen für die Menschen ohne festen Wohnsitz in Schleswig-Holstein zur Verfügung und wie werden diese durch die entsprechende Gruppe (Alter, Geschlecht) in Anspruch genommen? Antwort: Grundsätzlich haben wohnungs- und obdachlose Menschen die gleichen Leistungsansprüche auf finanzielle Unterstützung wie andere Menschen auch. Wenn sie arbeitslos werden, können sie Arbeitslosengeld beziehen. Sofern sie die Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllen und erwerbsfähig sind, haben sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Nicht erwerbsfähige Personen können Leistungen nach dem SGB XII beantragen. Darüber hinaus sieht das SGB XII Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten vor. Wenn besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind – wie z.B. bei Wohnungs- oder Obdachlosigkeit – soll durch eine gezielte Leistung Hilfestellung zur Überwindung der Schwierigkeiten gewährt werden. Hierzu gehören u.a. Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, vor allem aber die dafür erforderliche Beratung und persönliche Unterstützung des Leistungsberechtigten. Diese Maßnahmen reichen von der Beratung und Befähigung des Leistungsberechtigten , sich selbst erfolgreich um eine eigene Wohnung zu bemühen und sie zu behalten, bis zur Vermittlung einer geeigneten Wohnung. In welchem Umfang Menschen ohne festen Wohnsitz die vorstehenden Sozialleistungen in Anspruch nehmen, wird nicht erhoben. Daneben gibt es seitens der Diakonie in Schleswig-Holstein 23 Beratungsstellen für Menschen ohne Wohnung oder drohender Wohnungslosigkeit. In 2016 haben rund 7.500 Personen die Beratungsstellen aufgesucht. 4. Wie hoch sind die insgesamt im Landeshaushalt 2017 zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zur Bekämpfung oder Verminderung der Obdachlosigkeit und wie hoch sind demgemäß die Mittel je Obdachlosem? 5. Wie hoch waren die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt 2012 und demgemäß die Mittel je Obdachlosem? Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Beratungsstellen der Wohnungslosenhilfe wurden in 2012 und 2017 mit jeweils 592,0 T€ bezuschusst. Zusätzlich stellte das Land 68,0 T€ für die Koordinierung der Wohnungslosenhilfe, das Winternotprogramm sowie für Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Nach § 2 Abs. 2 SGB XII ist das Land als überörtlicher Sozialhilfeträger für die stationären Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sachlich zuständig. Für das Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen in Höhe von Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 27 3 3.507,8 T€ veranschlagt worden. Im Haushaltsjahr 2012 wurden hierfür 2.487,6 T€ aufgewendet. 6. Welche Erhebungen oder Erkenntnisse gibt es darüber, wie viele Menschen in Schleswig-Holstein akut von Obdachlosigkeit bedroht sind, z.B. durch Überschuldung ? Antwort: Belastbare Zahlen darüber, wie viele Menschen in Schleswig-Holstein durch Überschuldung von Obdachlosigkeit bedroht sind, liegen nicht vor. 7. Wie viele überschuldete Haushalte bzw. Einzelpersonen gibt es aktuell in Schleswig-Holstein? Antwort: Das Wirtschaftsforschungsinstitut Creditreform geht im Schuldneratlas Deutschland für das Jahr 2016 von insgesamt 260.000 überschuldeten Personen in Schleswig-Holstein aus. Das ist gegenüber 2015 ein Mehr von 7.000 Personen. 8. Sieht die Landesregierung insgesamt hinsichtlich der Situation von Menschen ohne festen Wohnsitz weiteren Handlungsbedarf und welche Maßnahmen sind geplant? Wenn nein: warum nicht. Antwort: Sozialpolitisch ist Wohnungslosigkeit von großer Bedeutung, auch wenn nur ein relativ kleiner Anteil der Bevölkerung davon betroffen ist. Die Auswirkungen auf den Einzelnen sind jedoch immens. Angesichts dessen unterstützt die Landesregierung die Bestrebungen des Bundes zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wohnungsnotfallstatistik. Ein erstes Arbeitsgespräch hierzu hat unter Beteiligung Schleswig-Holsteins stattgefunden. Des Weiteren wird seitens des MIB seit 2016 ein Modellprojekt in Kiel unterstützt und im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes gefördert; Titel: Modellhafte Konzeptentwicklung und Aufbau einer „Wohnkontaktstelle“. Das Projekt läuft bisher erfolgreich, die Modellphase ist noch nicht abgeschlossen . Es sollen Anstrengungen unternommen werden, das Projekt – ohne weitere Förderung des MIB - zu verstetigen und auf andere Gebiete auszuweiten . Die Wohnkontaktstelle ist eine ergänzende soziale Dienstleistungseinheit der Kieler Stadtmission zur Stabilisierung von Mietverhältnissen insbesondere in sozial belasteten Wohnquartieren und gegenüber von Wohnungslosigkeit bedrohten oder bereits wohnungslos gewordenen und schwer vermittelbaren Mietergruppen. Drucksache 19/ 27 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Ziel ist der Aufbau von Kooperationen mit Akteuren der privaten und institutionellen Wohnungswirtschaft und der Landeshauptstadt Kiel und die Entwicklung von geeigneten Arbeitsstrukturen und die Auswertung im Rahmen eines Probebetriebes. Kerngebiet ist der Stadtteil Kiel-Gaarden, wo bereits modellhafte Aufwertungsstrategien , die sich insbesondere an die privaten Vermieter richten, einen Vorlauf haben.