SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/280 19. Wahlperiode 2017-10-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch 1. Wie hoch ist die genaue Gesamtfördersumme des Programms und welche Anteile werden jeweils durch die Europäische Union, den Bund und das Land Schleswig-Holstein finanziert? Dem Land Schleswig-Holstein stehen 1.119.011,31 € insgesamt, davon 814.010,66 € für die Produktgruppe Obst/Gemüse und 305.000,65 € für die Produktgruppe Trinkmilch, an reinen EU-Mitteln für das Schuljahr 2017/18 für die kostenfreie Versorgung von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen und Förderzentren mit Obst, Gemüse und Milch zur Verfügung. Der Bund und das Land sind an dieser Förderung nicht beteiligt, das Land Schleswig- Holstein trägt die Verwaltungskosten der Maßnahme. Hinzu kommen jährlich 60.000 Euro an Landesmitteln zur Unterstützung von pädagogischen Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit dem EU-Schulprogramm. 2. Wie viele Schulen in Schleswig-Holstein nehmen an den entsprechenden EU- Programmen für die Abgabe von Schulobst und Schulgemüse teil? Bitte nach Schulform und regionaler Verteilung aufschlüsseln Derzeit nehmen 126 Schulen am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch teil. Aufgrund nicht ausgeschöpfter Finanzmittel konnten sich weitere 17 Schulen für das EU-Schulprogramm bewerben und werden voraussichtlich Drucksache 19/280 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 auch teilnehmen können. Es handelt sich bei den 126 bereits teilnehmenden Schulen um 121 Grundschulen und 5 Förderzentren. Die regionale Verteilung ist folgender Tabelle zu entnehmen: Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl teilnehmender Schulen 001 Flensburg 4 002 Kiel 13 003 Lübeck 14 004 Neumünster 4 051 Dithmarschen 8 053 Herzogtum Lauenburg 8 054 Nordfriesland 12 055 Ostholstein 4 056 Pinneberg 11 057 Plön 5 058 Rendsburg-Eckernförde 8 059 Schleswig-Flensburg 11 060 Segeberg 7 061 Steinburg 6 062 Stormarn 11 3. Gibt es konkrete Standards und Leitlinien zur pädagogischen Begleitung dieser Maßnahme und wenn ja, wie werden diese den Lehrkräften zugänglich gemacht? Schulische Einrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen des EU- Schulprogrammes für Obst, Gemüse und Milch pädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen. Das Land bietet den teilnehmenden Schulen hierzu ein kostenfreies Paket mit geeigneten Materialien sowie begleitende Angebote durch eine eigens eingerichtete Servicestelle EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch in Schleswig-Holstein an. Die Servicestelle unterstützt die schulischen Einrichtungen bei der Umsetzung pädagogischer Angebote zum Schulprogramm, bietet telefonische und schriftliche Beratung an und organisiert regionale Treffen zum Austausch der teilnehmenden Schulen. Weitere Hinweise dazu sind unter http://www.dgesh .de/servicestelle-eu-schulprogramm.html zu finden.