SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/288 19. Wahlperiode 2017-11-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (AfD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Überprüfung der Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit von „schwul-lesbischen Aufklärungsworkshops“ an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Die Vereine „Haki e.V.“ aus Kiel und „lambda::nord e.V.“ aus Lübeck führen an allgemein bildenden Schulen des Landes „schwul-lesbische Aufklärungsworkshops“ (sog. „SCHLAU-Workshops“) durch, bei denen homosexuelle Workshop-Leiter (sog. „TeamerInnen“), den Schülern das Thema „sexuelle Vielfalt“ aus autobiografischer Sicht vermitteln. Laut Rechtsgutachten des Hamburger Staatsrechtlers Professor Dr. Christian Winterhoff sind diese SCHLAU-Workshops mit dem Grundgesetz und mit dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz unvereinbar, sofern sie darauf gerichtet sind, Schüler zur Akzeptanz statt zur Toleranz sexueller Vielfalt zu erziehen. 1. Hat mittlerweile eine sachliche und rechtliche Prüfung stattgefunden, ob die von den Vereinen „Haki e.V.“ und „lambda::nord e.V.“ an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein durchgeführten „schwul-lesbischen Aufklärungsworkshops“ („SCHLAU-Workshops“) mit dem verfassungsrechtlichen Indoktrinationsverbot im Sinne von BVerfGE 47, 46 und mit dem schleswig-holsteinische Schulgesetz vereinbar sind? Drucksache 19/288 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Eine schulrechtliche Prüfung der von den Vereinen Haki e.V. und lambda::nord e.V. durchgeführten SCHLAU Workshops findet derzeit statt, mit einem Ergebnis wird im Laufe des ersten Quartals 2018 gerechnet. 2. Falls eine Prüfung stattgefunden hat: Über welche verfassungs- und schulrechtliche Kompetenz verfügte der Prüfer/verfügten die Prüfer, die diese Prüfung durchgeführt hat/haben? 3. Wie hat sich der Prüfer/haben sich die Prüfer ein realistisches Bild über den tatsächlichen Ablauf und das konkrete Lernziel der SCHLAU-Workshops gemacht , die an den Schulen in Schleswig-Holstein von den „TeamerInnen“ des „Haki e.V.“ und des „lambda::nord e.V.“ durchgeführt wurden und werden? 4. Wie lautet das Ergebnis der tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung der Verfassungs - und Gesetzmäßigkeit der an den Schulen in Schleswig-Holstein durchgeführten SCHLAU-Workshops und dessen Begründung (im Wortlaut)? 5. Wie hat der Prüfer/haben die Prüfer die Fakten, die er/ sie zu der Art und Weise ermittelt hat/haben, wie die SCHLAU-Workshops von den „TeamerInnen“ der Vereine „Haki e.V.“ und „lambda::nord e.V.“ im Detail tatsächlich durchgeführt werden, auf deren Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Indoktrinationsverbot (i.S.v. BVerfGE 47,46) und mit dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz überprüft? 6. Auf welche Art und Weise wurde das o.g. Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Winterhoff in den Prüfungsvorgang einbezogen? 7. Wie und mit welchem Ergebnis wurde rechtlich und tatsächlich geprüft, ob die von schwul-lesbischen „TeamerInnen“ geleiteten SchLAu-Workshops auf Akzeptanz (im Sinne einer zustimmenden Wertschätzung) oder auf Toleranz (im Sinne des Geltenlassens fremder Verhaltensweisen und Überzeugungen) sexueller Vielfalt gerichtet sind? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/288 3 8. Wie und mit welchem Ergebnis wurde rechtlich geprüft, ob es mit dem Schulgesetz vereinbar ist, dass die SCHLAU-Workshops der Vereine „Haki e.V.“ und „lambda::nord e.V.“ in Abwesenheit der schulischen Lehrkraft stattfinden? Antwort zu den Fragen 2 bis 8: Siehe Antwort zu Frage 1).