SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/29 19. Wahlperiode 2017-07-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis (AfD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Unterricht durch türkische Konsulatslehrer in Schleswig-Holstein 1. Wie viele türkische Konsulatslehrer gibt es derzeit in Schleswig-Holstein? Antwort: Im laufenden Schuljahr 2016/17 gibt es nach Angaben des türkischen Generalkonsulats 25 Lehrkräfte, die herkunftssprachlichen Unterricht in Türkisch als außerunterrichtliches Angebot realisieren. 2. Von wem werden die türkischen Konsulatslehrer bezahlt? Antwort: Die türkischen Konsulatslehrkräfte werden vom türkischen Generalkonsulat finanziert. 3. Wie viele Unterrichtsstunden wurden im Jahr 2016 durch türkische Konsulatslehrer insgesamt gegeben, und wie viele Schülerinnen und Schüler wurden insgesamt auf Antrag der Eltern für diesen Unterricht von der Schulpflicht befreit? Drucksache 19/29 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Im Schuljahr 2015/16 wurden durch türkische Konsulatslehrkräfte insgesamt 211 Unterrichtsstunden erteilt. Von der Schulpflicht wurde kein/e Schüler/in befreit, denn es handelt sich hierbei um ein außerunterrichtliches Angebot. 4. Hat das Bildungsministerium bzw. die Landesregierung Kenntnis von den Unterrichtsinhalten ? Gibt es mit dem Ministerium abgestimmte Lehrpläne für diese Unterrichtsstunden? Antwort: Nein. 5. Wird die Landesregierung an diesem Modell der türkischen Konsulatslehrer und der stundenweisen Befreiung von der Schulpflicht festhalten? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Änderungen werden angestrebt? Antwort: Entgegen der Annahme, dass eine stundenweise Befreiung von der Schulpflicht bestehe , wird erneut darauf hingewiesen, dass es sich beim Konsulatsunterricht um ein außerunterrichtliches Angebot handelt und insofern keine Schulpflicht besteht. An dem Modell der türkischen Konsulatslehrer wird vorerst festgehalten, da die Grundlage für den außerunterrichtlichen Konsulatsunterricht die Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern bildet, die weiterhin Bestand hat. Gemäß Koalitionsvertrag 2017-2022 werden Änderungen dahingehend angestrebt, dass als Alternative zum Konsulatsunterricht an Schwerpunktschulen entsprechende staatliche Angebote geschaffen werden.