SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/30 19. Wahlperiode 2017-07-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis (AfD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Abschiebehaftanstalt in Schleswig-Holstein und Nichtvollstreckung von Haftbefehlen und Ausreiseverfügungen Vorbemerkung des Fragestellers: Die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg wurde zum 01.11.2014 durch die damalige Landesregierung geschlossen. Am 04.05.2017 war in der Presse zu lesen, dass ein per Haftbefehl gesuchter Asylbewerber aus Albanien nach einer Schlägerei in Kiel wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste, weil angeblich kein Haftplatz zur Verfügung stand. Vorbemerkung der Landesregierung: Abschiebungshaft dient als ultima ratio allein der Sicherung der Abschiebung und somit der Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreiseverpflichtung. Sie hat keinen Strafcharakter. Werden (vollziehbar ausreisepflichtige) Ausländerinnen und Ausländer straffällig, hat grundsätzlich die Strafverfolgung Vorrang; in diesem Zusammenhang wird regelmäßig geprüft, ob Untersuchungshaft beantragt werden sollte. 1. Gab es seit der Schließung der Abschiebehaftanstalt in Rendsburg noch weitere , ähnlich gelagerte Fälle, bei denen trotz Haftbefehls die Person(en) wieder auf freien Fuß gesetzt wurde(n)? Antwort: Die konkreten Gründe, die nach einer Anfrage nach einem Abschiebungshaftplatz dazu geführt haben, dass keine Inhaftierung erfolgt ist, werden nicht statistisch erfasst. 2. Ist den Behörden der Aufenthaltsort des per Haftbefehl gesuchten Albaners Drucksache 19/30 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 bekannt? Antwort: Nein. 3. Ist seitens der Behörden geplant, diese Person nun zeitnah abzuschieben oder wird der status quo weiterhin geduldet werden? Antwort: Die betreffende Person ist von der zuständigen Ausländerbehörde zum Zwecke der Abschiebung zur Fahndung und Festnahme ausgeschrieben worden. 4. Im aktuellen Koalitionsvertrag wird auch von „Abschiebehaft als letztem Instrument “ gesprochen und davon, eine entsprechende Einrichtung in eigener Verantwortung –vornehmlich in einem norddeutschen Verbund- zu installieren , jedoch nicht in Rendsburg. Bis wann plant die neue Landesregierung, die Justiz in Schleswig-Holstein wieder in die Lage zu versetzen, geltendes Recht auch im Norden durchzusetzen? Bis wann ist eine entsprechende Einrichtung in Schleswig-Holstein bzw. in Norddeutschland geplant? Antwort: Die Landesregierung hält sich stets an geltendes Recht. Die Landesregierung prüft aktuell die Möglichkeiten des Betriebs einer Abschiebungshafteinrichtung in eigener Verantwortung bzw. im norddeutschen Länderverbund und beabsichtigt, Gespräche mit den Nachbarländern so schnell wie möglich aufzunehmen.