SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/303 19. Wahlperiode 2017-11-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Digitalisierung in der Landwirtschaft Der Landwirtschaft erwachsen mit der Digitalisierung immense Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf Ressourceneffizienz und Produktivität, aber auch hinsichtlich Umwelt- und Tierschutz. Als Bestandteil der sogenannten „Kritischen Infrastruktur“ existiert ein staatliches Interesse, diese Digitalisierung fördernd, aber auch regulierend sowie standardsetzend zu begleiten. 1. Welche Maßnahmen unternimmt das Land Schleswig-Holstein zur Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft? Auch in der Landwirtschaft verläuft die Digitalisierung sehr dynamisch. Die Veränderungen werden dabei insbesondere durch die vor- und nachgelagerten Bereiche der Landwirtschaft induziert. Die weitere Entwicklung wird am besten durch eine leistungsfähige Infrastruktur (Breitband etc.) auch im ländlichen Raum gefördert. Darüber hinaus wird die Digitalisierung ein zunehmend wichtiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Berufsausbildung und Beratung. Es kommt darauf an, praxisnahe Lösungen identifizieren zu können und ggf. teure Fehlinvestitionen zu vermeiden. Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) im Agrarbereich in Schleswig-Holstein werden auf Veranlassung der Landesregierung Projekte im Bereich der Digitalisierung im laufenden Call besonders gewichtet. Drucksache 19/303 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Welche Maßnahmen unternimmt das Land Schleswig-Holstein zur Regulierung der Digitalisierung in der Landwirtschaft? Die Digitalisierung ist eine globale Entwicklung, Regulierungen müssen vor allem auf europäischer und nationaler Ebene erfolgen. Digitalisierungsmaßnahmen, die die Abhängigkeit der Landwirte von einzelnen Maschinenherstellern oder Softwareanbietern unnötig steigern, sieht die Landesregierung kritisch. Offene Schnittstellen, Standards und Software erhöhen die Unabhängigkeit der Nutzerinnen und Nutzer. 3. Welche Maßnahmen unternimmt das Land Schleswig-Holstein zur Standardisierung der Digitalisierung in der Landwirtschaft? Siehe Antworten Frage 2. Das Land beteiligt sich an entsprechenden Beratungsgremien auf Bund-Länder-Ebene. 4. Hat die Landesregierung Maßnahmen unternommen, um den Vorgaben der Europäischen Kommission, ab 2018 die Beantragung flächenbezogener Agrarförderungen nur noch elektronisch und georeferenziert vornehmen zu dürfen, gerecht zu werden, indem Landwirten hierbei Unterstützung zuteil kommt? Schleswig-Holstein hat 2007 als erstes Bundesland den „elektronischen Sammelantrag“ eingeführt. 2014 wurde auf ein Antragsverfahren mit Hilfe eines Webclients umgestellt. Seit 2016 nutzen alle Antragsteller diese elektronische Antragstellung zur Beantragung der Flächen in georeferenzierter Form. In der Umstellungsphase auf den Webclient wurden Landwirte und Berater geschult. Nach wie vor können Landwirte Anträge auch vor Ort im zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) stellen. Dafür stehen im LLUR entsprechende PC-Arbeitsplätze zur Verfügung. Bei Bedarf erhalten die Landwirte bei der Antragstellung Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LLUR.