SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/304 19. Wahlperiode 2017-11-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl, AfD und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Personalsituation an den Schulen in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Um die Unterrichtsversorgung an den Schulen Schleswig-Holsteins sicherzustellen, bedarf es einer detaillierten Analyse über den derzeitigen Personalstand an den Schulen in Schleswig-Holstein, damit die Landesregierung Maßnahmen treffen kann und etwaige Fehlentwicklungen korrigieren kann. 1. Wie hoch ist der vorhandene Personalstand (Lehrkräfte, Schulassistenten) an den allgemeinbildenden Schulen (Grundschule, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien , Förderzentren, Berufsschulen)? Antwort: Zu Schuljahresbeginn 2017/18 stellte sich der Lehrkräftebestand (Personen) an den öffentlichen Schulen wie folgt dar: Grundschulen Förderzentren Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe Gymnasien Berufsbildende Schulen 5.513 2.500 5.733 2.816 5.971 4.637 Drucksache 19/304 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 An öffentlichen Grundschulen waren zu Schuljahresbeginn 2017/18 zudem rund 620 Personen als schulische Assistenzkraft eingesetzt. 2. Wie hoch ist der Stundenausfall an den oben genannten Schularten und wie gedenkt die Landesregierung diesen Unterrichtausfall in diesem Schuljahr zu kompensieren? Antwort: Unterrichtsausfall und nicht planmäßig erteilte Stunden werden von den Schulen über das System PUSH (Portal zur Unterrichtserfassung in Schleswig-Holstein) gemeldet . Die Ergebnisse für das Schuljahr 2016/17 stellen sich wie folgt dar: Unterrichtsausfall je Schulart im Schuljahr 2016/17 (Werte des Schuljahres 2015/16 in Klammern) Schulart Anteil ersatzlos ausgefallener Unterrichtsstunden Anteil nicht planmäßig erteilter Unterrichtsstunden Anteil zur Vertretung anfallender Unterrichtsstunden Grundschule 0,4% (0,4%) 7,7% (7,2%) 8,1% (7,6%) Förderzentrum 1,9% (1,9%) 7,3% (6,1%) 9,2% (8,0%) Gymnasium 2,8% (2,4%) 6,6% (5,4%) 9,4% (7,8%) Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe 2,5% (2,5%) 8,2% (7,6%) 10,7% (10,1%) Gemeinschaftsschule mit Oberstufe 2,9% (2,9%) 7,3% (6,2%) 10,2% (9,1%) allgemein bildende Schulen gesamt 2,0% (2,0%) 7,5% (6,6%) 9,5% (8,6%) Berufsbildende Schulen 2,7% (2,5%) 5,2% (4,7%) 7,9% (7,2%) Die Landesregierung ist bestrebt, den Unterrichtsausfall so niedrig wie möglich zu halten. Folgende Maßnahmen tragen zur Bewältigung von Unterrichtsausfall bei: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/304 3 1) Eine höhere Grundausstattung an Lehrkräften bedeutet mehr Flexibilität bei Vertretungen . Deshalb wird die Unterrichtsversorgung an den Schulen kontinuierlich verbessert. Am Ende der Legislaturperiode soll sie an allen Schularten mindestens 100% betragen. 2) Aus dem Vertretungsfonds (jährlich rd. 12 Mio. Euro) können die Schulen externe Vertretungskräfte beschäftigen. Hieraus werden auch folgende 3 Instrumente finanziert : a. „mobile Vertretungskräfte“ (bis zu 80 Lehrerstellen): Lehrkräfte, mit denen in der Vergangenheit ausschließlich befristete Verträge abgeschlossen wurden, erhalten unbefristete Verträge an einer Stammschule und können so auf Dauer in den Schuldienst übernommen werden, wenn eine reguläre Planstelle durch Altersabgang frei wird. Sie verteilen sich unterschiedlich auf die Kreise, je nach Besetzungsstand und Bedarf und werden in der Regel bei längerfristigen Ausfällen eingesetzt, teilweise auch an mehreren Schulen. b. Pool von Erstexaminierten: Sofern keine Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen zur Verfügung stehen, können auch Erstexaminierte der gesuchten Fachrichtung zeitlich befristet für Vertretungsunterricht angestellt werden. Dieser kann den Erstexaminierten bei der Wartezeit auf einen Referendariatsplatz angerechnet werden. c. Beschäftigung ehemaliger Lehrkräfte (Senior-Experten): Ausgewählte Lehrerinnen und Lehrer in Pension können - sofern keine anderen Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen zur Verfügung stehen - auch nach der Pensionierung eine begrenzte Zahl von Unterrichtsstunden übernehmen. Die Senior-Lehrkräfte werden ausschließlich im Rahmen von plötzlich eintretenden, zeitlich befristeten Vertretungssituationen (zum Beispiel im Fall der Erkrankung einer Lehrkraft) eingesetzt. 3) Jede Schule verfügt obligatorisch über ein eigenes Vertretungskonzept. Die möglichen Maßnahmen hat die Landesregierung für die Schulen in einer Handreichung „Gemeinsam gegen Unterrichtsausfall“ zusammengefasst. Dieser Maßnahmenkatalog beschreibt vielfach praktizierte und bewährte Verfahren zur Vermeidung und Reduzierung von Unterrichtsausfall. Drucksache 19/304 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Das MBWK wird unter Beteiligung von Schulen und Eltern die bestehenden Konzepte gegen Unterrichtsausfall weiterentwickeln. 3. Wie hoch ist die Anzahl der langzeiterkrankten Lehrerinnen und Lehrer und wie lange dauert es durchschnittlich, um die erkrankten Lehrerinnen und Lehrer zu ersetzen? Antwort: Die Anzahl langzeiterkrankter Lehrkräfte ist kein Merkmal der Schulstatistik. Es ist möglich, eine Vertretungskraft ab dem 1. Tag einzusetzen. Wann eine erkrankte Lehrkraft ersetzt wird, wird statistisch nicht erhoben. 4. In welchem Umfang stellt das Bildungsministerium neue Lehrer ein? Bitte nach befristeten und unbefristeten Stellen aufschlüsseln. Antwort: Die Einstellung von Lehrkräften läuft über das ganze Jahr. Zum Schuljahresbeginn 2017/18 gab es 1.941 Einstellungen, davon waren 353 unbefristet. 5. Wie viele Seiteneinsteiger sind im Schuljahr 2013/14 eingestellt worden? 6. Wie viele Seiteneinsteiger haben den Schuldienst wieder verlassen (bitte nach Schulart aufschlüsseln) und welche Gründe gibt es nach Meinung der Landesregierung hierfür? Antwort zu den Fragen 5 und 6: Im Schuljahr 2013/14 wurden 15 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt . 3 Seiteneinsteiger an Gymnasien haben den Schuldienst wieder verlassen. Die Gründe lagen u.a. in nicht bestandenen Prüfungen bzw. der erfolgreichen Teilnahme am Ländertausch.