SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/319 19. Wahlperiode 2017-11-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Geplante Änderungen beim Verfahren zur Stellenbesetzung an Schulen Vorbemerkung des Fragestellers: 2011 wurde das Verfahren pbOn eingeführt, das es Schulleiterinnen und Schulleitern ermöglichen sollte, in vereinfachter Form Lehrkräfte selbst auswählen zu können, und zugleich Bewerberinnen und Bewerbern für Lehrerstellen das Verfahren erleichtern sollte, sich schneller und effektiver um eine Stelle zu bemühen. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Erfahrungen mit dem vor sechs Jahren eingeführten Verfahren pbOn? Antwort: Mit pbOn verfügt Schleswig-Holstein über ein modernes dezentrales Bewerbungs-, Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren für Lehrkräfte. Schulen und Schulämter führen laufend auf Grundlage ihrer selbst definierten Bedarfe eigene Ausschreibungs - und Auswahlverfahren durch und sind damit maßgeblich an den für sie relevanten Personalentscheidungen beteiligt. Durch Ausschreibungspflicht für Planstellen und langfristige Vertretungsstellen herrscht für Bewerberinnen und Bewerber Transparenz über die zu besetzenden Stellen. Drucksache 19/319 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Entspricht es den Tatsachen, dass die Landesregierung beabsichtigt, dieses Verfahren grundsätzlich zu ändern bzw. zu ersetzen? Antwort: Im „Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses“ vom Dezember 2013 (Drucksache 18/1355 (neu) vom 03.12.2013) ist festgehalten, pbOn dürfe nur eine Übergangslösung bleiben und es müsse eine Migrationsstrategie für die Ablösung des Verfahrens „pbOn“ durch das „KoPers“-Bewerbungsmanagement erstellt werden . Eine Ablösung des pbOn-Verfahrens durch ein eigenes Lehrkräfte-Bewerbungsmodul ist Bestandteil der KoPers-Projektplanung. 3. Wenn ja, welche Veränderungen plant die Landesregierung, und in welchem Verfahren will sie das künftige System erarbeiten? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2).