SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/32 19. Wahlperiode 2017-07-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis (AfD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Gefährdungslage durch Asylbewerber und/ oder islamistische Gefährder in Schleswig-Holstein 1. Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber halten sich derzeit in Schleswig-Holstein auf? Antwort: Diese Frage lässt sich aus den hier vorliegenden monatlich aktualisierten statistischen Auswertungen des Ausländerzentralregisters (AZR) nicht konkret beantworten. Es ist aber davon auszugehen, dass der genannte Personenkreis generell im Besitz von Duldungen sein dürfte. In Schleswig-Holstein hielten sich zum Stichtag 31. Mai 2017 insgesamt 5.408 Ausländerinnen und Ausländer auf, die im Besitz einer Duldung waren. Die Zahlen des AZR lassen allerdings nicht erkennen, wieviel der geduldeten Personen zuvor Asylantragsteller waren. Hier sind auch Personen enthalten, die aus anderen Gründen vollziehbar ausreisepflichtig sind, nach Ablauf der Ausreisefrist aber aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. 2. Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber haben einen sogenannten „Duldungsstatus“? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1. wird hingewiesen. 3. Wie viele anerkannte oder nicht anerkannte Asylbewerber hatten in den Jahren 2015, 2016 und in den ersten 5 Monaten 2017 eine meldepflichtige Drucksache 19/32 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Krankheit gemäß § 6 des Infektionsgesetzes? (Bitte Aufschlüsselung nach Anzahl und Krankheit gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz) Antwort: Bei einer Krankheit nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes erfolgt eine Meldung an das Robert-Koch-Institut (RKI). Der Asylstatus bei einer meldepflichtigen Erkrankung wird hier allerdings nicht immer zuverlässig erfasst. Das Robert -Koch-Institut veröffentlicht regelmäßig/ monatlich einen Bericht zu meldepflichtigen Infektionserkrankungen bei Asylsuchenden. Der Bericht ist in der Rubrik „Asylsuchende und Gesundheit“ auf der Internetseite des RKI öffentlich zugänglich: http://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstat tung/GesundAZ/Content/A/Asylsuchende/Asylsuchende.html?cms_box=2&cm s_current=Asylsuchende+und+Gesundheit&cms_lv2=6801346 Abfragen zu Meldezahlen nach dem Infektionsschutzgesetz können über folgenden Link individuell erstellt werden: https://survstat.rki.de/Content/Query/Create.aspx 4. Wie viele der sich in Schleswig-Holstein aufhaltenden Asylbewerber (anerkannt , geduldet oder noch nicht anerkannt) werden von den zuständigen Stellen / Behörden als Salafisten oder Islamisten eingestuft? Antwort: Unter den von den Sicherheitsbehörden beobachteten Islamisten – wobei Islamist hier als Oberbegriff verwendet wird, der die Salafisten beinhaltet – befinden sich auch Asylsuchende. Eine genaue Zahl im Sinne der Anfrage kann jedoch nicht genannt werden, da hierzu keine gesonderte Statistik geführt wird. 5. Wie viele der sich in Schleswig-Holstein aufhaltenden Asylbewerber werden aktuell vom Verfassungsschutz oder durch die Polizei beobachtet bzw. überwacht ? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 4. wird hingewiesen. 6. Wie viele Asylbewerber (anerkannt oder nicht anerkannt) werden aktuell durch die zuständigen Behörden als islamistische Gefährder eingestuft? (Bitte Aufschlüsselung nach Herkunftsland) Antwort: Da es sich bei der Einstufung als „Gefährder“ um eine polizeitaktische Maßnahme zur polizeiinternen Gefährdungsbewertung und -bearbeitung handelt, werden zu den Personen außerhalb der zuständigen Abteilung des Landeskriminalamtes (LKA) grundsätzlich keine konkretisierenden und damit individualisierbaren Angaben gemacht. Die Gesamtzahl der vom Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Abteilung Polizeilicher Staatsschutz, im Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ als Ge- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/32 fährder eingestuften Personen bewegt sich im unteren zweistelligen Bereich. Etwa die Hälfte der eingestuften Gefährder hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit . Von dieser Gruppe befindet sich etwa die Hälfte im Asylverfahren oder –status.