SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/323 19. Wahlperiode 23.11.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (AfD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind schwere Straftaten, unter denen die Opfer in der Regel lebenslang zu leiden haben. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Minderjährigen zu verhindern, sollte daher auch und gerade Ziel staatlicher Präventionsmaßnahmen sein. 1) Durch wen werden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Minderjährigen in Schleswig-Holstein statistisch erfasst, und wie viele Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen wurden in Schleswig- Holstein seit 2007 pro Jahr registriert? Antwort: Die Landespolizei erfasst alle ihr bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte bei Abgabe des Ermittlungsvorganges an die Staatsanwaltschaft in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nach den hierfür bundesweit einheitlich gültigen Regelungen. In nachstehender Tabelle sind die in den jeweiligen Berichtsjahren zu Straftaten nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) in der PKS erfassten Fälle altersspezifisch Drucksache 19/323 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 nach Kindern und Jugendlichen dargestellt. Darin enthalten sind die Fälle nach § 176 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Kindern). 2) Gibt es kriminologisch-wissenschaftlich Erkenntnisse, die Rückschlüsse auf eine Dunkelziffer hinsichtlich der o.g. Straftaten zulassen; falls ja, worauf stützen sich diese? Antwort: Hinsichtlich der Prävalenz von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche existieren insbesondere international zahlreiche kriminologisch-wissenschaftliche Erkenntnisse, die sich jedoch nur mit großer Unsicherheit auf die Situation in Deutschland bzw. Schleswig-Holstein übertragen lassen. Diese Erkenntnisse stützen sich in der Regel auf Dunkelfeld -Opferbefragungen. Innerhalb Deutschlands bestehen vereinzelte entsprechende Untersuchungen. Bezogen auf Schleswig-Holstein liegen derartige Erkenntnisse lediglich eingeschränkt vor. In der durch das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenen repräsentativen Dunkelfeld-Opferbefragung wird sexuelle Bedrängung mit einer Frage sowie Vergewaltigung und sexueller Missbrauch mit einer weiteren gemeinsamen Frage erhoben. Befragt werden hierbei ausschließlich Personen ab einem Alter von 16 Jahren, sodass die Gruppe der jugendliche Opfer bekannt gewordene Fälle bekannt gewordene Fälle davon Fälle nach den §§ 176, 176a, 176b StGB 2007 370 632 597 2008 364 520 487 2009 220 496 470 2010 297 574 527 2011 262 490 466 2012 232 463 449 2013 275 461 440 2014 237 504 491 2015 261 466 458 2016 270 492 477 kindliche OpferBerichtsjahr PKS Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Dreizehnter Abschnitt des StGB Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/323 3 Kinder nicht und die Gruppe der Jugendlichen nur teilweise erfasst werden. Das jüngste in den Auswertungen berücksichtigte Altersintervall zu Opfer- Prävalenzen umfasst den Altersbereich von 16 bis einschließlich 20 Jahren. Die Ergebnisse von nationalen und internationalen Befragungen zu auf Kinder bezogenen sexuellen Fantasien gehen von 0,23 – 9,00% betroffener Männer zwischen 18 und 79 Jahren aus. Selbst bei Zugrundelegung der vorsichtigen Schätzungen der Berliner Charité von 0,23 – 0,73% müssen wir davon ausgehen , dass in Schleswig-Holstein insgesamt zwischen 2.400 und 7.700 erwachsene Männer mit pädophilen Neigungen leben. Hinzu kommen ein - nach bisherigen Erkenntnissen jedoch wesentlich geringerer - Prozentsatz pädophiler Frauen sowie eine Anzahl ebenfalls betroffener Jugendlicher unter 18 Jahren . Es ist insoweit von einem Dunkelfeld von Menschen mit auf Kinder gerichteten Fantasien, also einer Dunkelziffer zumindest potentieller Täter, auszugehen. 3) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung innerhalb der letzten 10 Jahre ergriffen, um sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Schleswig -Holstein zu verhindern? Antwort: Die Landesregierung Schleswig-Holstein nahm und nimmt den Schutz für Kinder und Jugendliche vor sexuellem Kindesmissbrauch sehr ernst. Alle Ressorts leisten gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeit die erforderliche Unterstützung bei der Erfüllung des bestehenden gesetzlichen Auftrags, Kindesmissbrauch zu verhindern. Weiterhin leisten die Informations- und Fortbildungsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes, pro familia e.V., die Kinderschutz- Zentren, die Frauen- und spezialisierten Fachberatungsstellen und auch die öffentlichen und freien Jugendhilfeträger wichtige Präventions- und Informationsarbeit in diesem Bereich. Zusätzlich unterstützen die vielfältigen vom Land geförderten Beratungsstellen, Beratungsangebote und Projekte zur Sexualaufklärung und Prävention diese Aufgabe. Es wird an dieser Stelle auf den 4. Opferschutzbericht der Landesregierung - Drucksache 18/5142 vom 07.02.2017 - verwiesen. Die im Abschlussbericht des „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ auf Bundesebene formulierten Empfehlungen wurden vom Sozialministerium durch Bildung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe aufgegriffen, die entsprechende Maßnahmen initiiert und begleitet hat. Präventionsmaßnahmen des Sozialministeriums Schleswig-Holstein erfolgen im Wesentlichen durch das Landesjugendamt. Die Informations- und Fortbildungsveranstaltungen des Landesjugendamtes sind keine direkten, an die Drucksache 19/323 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Kinder gerichteten Präventionsmaßnahmen, sondern richten sich an Fachund Leitungskräfte in Bildungs-, Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, aber auch an Vorstände von Jugendverbänden und in der Vereinsarbeit. Zudem wird darin die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Ermittlungsbehörden und Justiz sowie Gesundheit unterstützt. Ein Ziel dabei ist, Träger der Jugendhilfe anzuregen, Maßnahmen zur Prävention umzusetzen, um möglichen Machtmissbrauch und sexuelle Gewalt noch wirkungsvoller zu verhindern, Grenzüberschreitungen im Vorfeld zu begegnen und Verfahren für den Fall eines vermuteten oder erwiesenen Übergriffes in Kooperation mit den relevanten Institutionen zu erarbeiten. Die Teilnehmenden sollen angeregt werden, die behandelten Themen in ihre pädagogische Praxis und Leitungs- bzw. Vorstandsarbeit aktiv einzubringen. Im Einzelnen wird auf die Antwort zu Frage 4 und die Anlage 1 verwiesen. Schleswig-Holstein unterstützt im Bildungsbereich - wie alle anderen Bundesländer - die Initiative des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) „Schule gegen sexuelle Gewalt“. Im Frühjahr 2017 wurden alle Schulen in Schleswig-Holstein über die Initiative informiert und ihnen wurde Informationsmaterial des UBSKM zugesendet . Parallel ist die Länderseite „Schleswig-Holstein“ auf dem Fachportal www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de online gegangen und es wurde ein Fachtag veranstaltet. Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH) bietet verschiedene Termin- und Abrufveranstaltungen zum Thema „Prävention von sexueller Gewalt “ an. Zudem haben sich in Schleswig-Holstein folgende Präventionsprojekte etabliert: Seit 2012 kooperiert Schleswig-Holstein mit der bundesweiten Initiative „Trau Dich“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Projekt „Ziggy zeigt Zähne“ von pro familia Schleswig-Holstein e.V. gegen sexuelle Gewalt richtet sich an Lehrkräfte, Eltern und Kinder der 3. und 4. Grundschulklassen. Das Präventionsprojekt „Grenzgebiete“ (in Kooperation mit der Aktion Kinder - und Jugendschutz S-H) besteht aus einem Theaterstück und einer begleitenden Fortbildung für Lehrkräfte zum Thema „Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen“. Das Präventionsbüro PETZE bietet für alle Schularten interaktive Ausstellungen sowie Unterrichtsmaterialien in Verbindung mit Fortbildungen für Lehrkräfte und Kollegien an. Die Ausstellungen sind jeweils schulartspezi- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/323 5 fisch: „ECHT KLASSE!“ für die Grundschule, „ECHT FAIR!“ für Förderzentren und „ECHT KRASS!“ für weiterführende Schulen. Seit 2009 liegt allen Schulen in Schleswig-Holstein mit dem „Notfallwegweiser für die Schule bei Krisen- und Unglücksfällen“ ein Interventionsplan für verschiedene Situationen vor. Hier findet sich auch ein Abschnitt zum Thema „Sexuelle Übergriffe“. Seit März 2009 fördert die Landesregierung das Projekt „Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld in Schleswig- Holstein“, das im Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung verortet ist. 4) Bedient sich die Landesregierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention sexuellen Missbrauchs externer Dienstleister, Institute und/oder Vereine, und falls ja, a) welcher und seit wann b) welche Kosten sind der Landesregierung durch die Verwendung/ Beauftragung der externen Dienstleister seit 1997 entstanden (aufgeschlüsselt nach Jahr, Dienstleister und Präventionsmaßnahme) c) wie wurde der Erfolg/ die Wirksamkeit der von den Dienstleistern durchgeführten Präventionsmaßnahmen evaluiert/ gemessen? Antwort: a) Im Bildungsbereich kooperiert das IQSH seit 1993 mit dem Präventionsbüro PETZE zur Prävention sexueller Gewalt. Es finden regelmäßige Austauschtreffen statt. Spezialisierte Fachberatungsstellen in den Regionen SH führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch. In der Kinder- und Jugendhilfe bedient sich das Landesjugendamt keiner externen Dienstleister, sondern kooperiert, der Prämisse des Subsidiaritätsprinzips folgend, seit 1997 mit im Kinderschutz tätigen Vereinen und Verbänden, z.B. dem Deutschen Kinderschutzbund e.V., den Kinderschutz -Zentren, Wagemut pro familia, dem pro familia e.V., Wendepunkt e.V., mixed pickles e.V., dem PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH, der Lebenshilfe e.V. In der folgenden Auflistung wird daher der Begriff „Dienstleister“ durch Kooperationspartner ersetzt. Das seit März 2009 in der Sexualmedizin des UKSH angesiedelte Projekt „Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld in Schleswig-Holstein“ wird seit 2014 im Rahmen des Instituts für Sexualmedizin , Forensische Psychiatrie und Psychotherapie im Zentrum für Drucksache 19/323 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 Integrative Psychiatrie (ZIP) in Kiel fortgesetzt. b) Siehe Anlagen 1 und 2 und 3 c) Wie bereits ausgeführt, werden durch das Landesjugendamt keine externen Dienstleister beauftragt. Zu den Informations- und Fortbildungsveranstaltungen des Landesjugendamtes gibt es einen differenzierten Auswertungsbogen . Die Ergebnisse fließen jeweils in die weitere Planung ein. Zudem bezieht das Landesjugendamt in seine Planungen Untersuchungsergebnisse des Deutschen Jugendinstituts e.V. zur Wirksamkeit von Prävention sexuellen Missbrauchs und aus Studien der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ mit ein. In den Meta-Analysen lässt sich anhand der Effektgrößen feststellen, dass die präventiven Konzepte im Allgemeinen sehr gut wirken. Die Präventionsausstellungen „Echt Klasse!“ (s.o.) wurde von der Europa- Universität Flensburg (EUF) und „Echt Krass!“ (s.o.) von der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) evaluiert. Auch die BZgA evaluiert fortlaufend ihre Projekte. Die Maßnahmenträger des Projektes „Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld in Schleswig-Holstein“ sind verpflichtet , zur projektbezogenen Erfolgsmessung jährliche Kennzahlenerhebungen durchzuführen und beim Justizministerium zusammen mit dem finanziellen Verwendungsnachweis und einem Sachbericht einzureichen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen der nach den Bundesstandards im Netzwerk „Kein Täter werden“ arbeitenden Träger ist durch die im Dezember 2014 veröffentlichten Ergebnisse der Therapieevaluation des „Präventionsprojektes Dunkelfeld“ unter Federführung des Instituts der Sexualwissenschaft und Sexualmedizin am Universitätsklinikum der Charité Berlin (Prof. Beiers) nachgewiesen. Die Risikofaktoren für die Begehung sexueller Übergriffe auf Kinder lassen sich erfolgreich beeinflussen. Im Vergleich zu einer unbehandelten Kontrollgruppe reduzierten sich bei den behandelten Probanden emotionale Defizite und kriminalitätsfördernde Einstellungen , während die sexuelle Selbstkontrolle zunahm. 5) Über welchen wissenschaftlichen Beleg verfügt die Landesregierung, dass subjektive Opferprävention bei Kindern wirksam ist, dass es namentlich wirksame Präventionsmaßnahmen gibt, die Kinder Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/323 7 im Kindergartenalter (3 bis 6 Jahre) und im Grundschulalter (6 bis 10 Jahre) in die Lage versetzen, sexuelle Missbrauchshandlungen erfolgreich abzuwehren bzw. zu verhindern. Antwort: Das Landesjugendamt hat in den vergangenen Jahren keine Maßnahmen subjektiver Opferprävention durchgeführt. Über eine abschließende Kenntnis der Angebote subjektiver Opferprävention von Institutionen / Vereinen gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein verfügt das Landesjugendamt nicht. Die konkreten Maßnahmen werden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern in eigener Verantwortung durchgeführt. Die in der Antwort zu Frage 4 aufgeführte Evaluationsstudie zu „Echt Klasse“ (EUF) weist bei Kindern im Grundschulalter einen signifikanten Wissenszuwachs bezüglich der Präventionsprinzipien aus. Handlungsorientierte Präventionsprojekte zeigen gute Erfolge bei den Kindern in der Umsetzung der Handlungsstrategien . Kinder, die an Präventionsprojekten teilgenommen haben, sprachen in ihren Familien häufiger über Sexualität und sexuellen Missbrauch und holten sich eher Hilfe bei Erwachsenen. Wichtig ist auch, dass die Kinder nicht ängstlich, sondern gestärkt wurden durch das Ansprechen des Themas. 6) Sofern die Landesregierung über keinen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit subjektiver Opferprävention verfügt: Warum finanziert sie Präventionsmaßnahmen , die das Petze-Institut an Kindertagesstätten und Grundschulen in Schleswig-Holstein durchführt? Antwort: Entfällt, vgl. dazu Antwort auf Frage 5. Drucksache 19/323 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 8 Anlage 1: Fördermittel des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, kurz Sozialministerium/Landesjugendamt Für das Landesjugendamt beschränkt sich die Darstellung auf die seit 2009 explizit zum sexuellen Kindesmissbrauch durchgeführten Kooperationsveranstaltungen zur Information und Fortbildung. Vor 2009 handelte es sich um einzelne Workshops /Arbeitsgruppen, die in punktuell zeitlich begrenzten Fortbildungen zum Kinderschutz bzw. der Jungen- und Mädchenarbeit integriert waren. Eine Rekonstruktion dieser kleinteiligen Daten ist jedenfalls innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Fristen nicht mehr möglich, da keine systematische Erfassung der Maßnahmen erfolgt ist und die Aktenaufbewahrungsfristen vielfach abgelaufen sind. Jahr Titel und Inhalt Veranstalter Mittel 2009 Fachtagung: Sexuelle Gewalt unter Teenagern Sozialministerium 1.312 € 2010 Information der Jugendämter zu rechtlichen Fragen sexueller Gewalt in Institutionen April 2010 Sozialministerium 318 € 2010 „…und plötzlich ist es Thema !“ – Handlungsstrategien im Umgang mit sexuellem Missbrauch in Institutionen Fachtagung 1.11. Rendsburg Sozial-, Bildungs- und Justizministerium , LV Deutscher Kinderschutzbund SH e.V. 7.200 € 2012 Fachkräftefortbildungen zum Präventionstheater für Jugendliche "Grenzgebiete - sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen" Sozialministerium und Aktion Kinder- und Jugendschutz 2.000 € 2011 - 2013 Sechs regionale Fachveranstaltungen zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs –„Fachgespräche vor Ort“ Husum – Kiel – Elmshorn – Lübeck – Neumünster - Eutin Sozialministerium Kinderschutzzentrum Kiel - Deutscher Kinderschutzbund LV S-H e.V. mit Kinderschutz-Zentrum Westküste, Kinderschutz-Zentrum Kiel, Wendepunkt e.V., Kinderschutz -Zentrum Lübeck, Präventionsbüro Petze /Frauennotruf Kiel e.V., DKSB KV Ostholstein 19.500 € 2012 Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit der Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe Sozialministerium 3.000 € Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/323 9 Jahr Titel und Inhalt Veranstalter Mittel 2012 „…und dann war es Thema !“ Handlungsstrategien im Umgang mit sexuellem Missbrauch in Institutionen 11.11.2012 Lübeck Sozialministerium und DKSB LV S-H 11.000 € 2012 - 2014 Modellprojekt „Aktiver Kinderschutz im Sport“ – Handeln bevor es zu spät ist – Handlungsrichtlinien und Präventionsstrategien in Sportvereinen – Fortbildungen und Dokumentationsbroschüre Sozialministerium mit Deutscher Kinderschutzbund LV SH e.V.; Sportjugend S-H 30.600 € 2013 „Gerade wir brauchen Schutz – Prävention sexuellen Missbrauchs für Kinder und Jugendliche mit Behinderung “ 03.12.2017 Lübeck Sozialministerium und DKSB LV S-H Mit Präventionsbüro Petze /Frauennotruf Kiel e.V. und Lebenshilfe S-H e.V. 11.000 € 2014 - 2016 „Sichere Orte schaffen - Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch“ 6 Regionalkonferenzen in Schleswig-Holstein 10.11.2014 – Kiel Auftakt 24.02.2015 - Husum 18.06.2015 – Bad Segeberg 16.09.2015 – Elmshorn 09.11.2015 – Flensburg 07.03.2016 – Lübeck Abschlussveranstaltung 10/2016 Dokumentation Sozialministerium und DKSB LV S- H e.V. mit Kinderschutz-Zentrum Kiel/ DKSB Kinderschutz-Zentrum Westküste, DW Husum DKSB Fachberatungsstelle Segeberg gGmbH/DKSB KV Stormarn/DKSB OV Neumünster Wendepunkt e.V., pro fa Fachstelle Gewalt und Frauenberatung pro familia - WAGEMUT - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Jungen und Mädchen Kinderschutz-Zentrum Lübeck, AWO S-H gGmbH Sozialministerium und DKSB LV S-H 45.000 € 2014 Moderiertes Expertengespräch zum sexuellen Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung 15.09.2014 Sozialministerium 277 € Drucksache 19/323 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 10 Jahr Titel und Inhalt Veranstalter Mittel 2016 "Gerade wir brauchen Schutz" Prävention von sexuellem Missbrauch bei behinderten Kindern Sozialministerium und Deutscher Kinderschutzbund LV S-H e.V. mit Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung , Lebenshilfe S-H e.V., pro familia S-H e.V., Fachhochschule Kiel 7.382 € 2017 Sexuelle Bildung + Schutz = Prävention Sexualpädagogik in der Prävention Sexualität , Intimität und Beziehungen bei Jugendlichen mit Behinderungen 10.07.2017 Kiel Sozialministerium und Deutscher Kinderschutzbund LV S-H e.V. mit Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung , Lebenshilfe S-H e.V., pro familia S-H e.V., Fachhochschule Kiel, Trainingszentrum Bosch & Suykerbuyk/Nl 10.000 € 2017 Projektförderung des Petze-Instituts für Gewaltprävention gGmbH für die Projekte: „Echte Schätze“: Konzept für Multiplikatoren , Eltern sowie Kinder in Schleswig- Holstein zur Prävention von sexuellem Missbrauch in Kindertagesstätten und Konzept zur Prävention von sexuellem Missbrauch für hauptund ehrenamtlich Tätige in Vereinen und Verbänden Schleswig- Holsteins, in denen Kinder und Jugendliche aktiv sind. Petze-Institut für Gewaltprävention gGmbH 60.000 € 2017 Sexualpädagogik in Konzeption und Praxis in der stationären Jugendhilfe Sozialministerium und Fachhochschule Kiel 10.000 € Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/323 11 Anlage 2: Förderung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Jahr Ausgaben PETZE Anmerkung 2017 100 T€ 2016 70 T€ 2015 70 T€ 2014 70 T€ 2013 70 T€ 2012 45 T€ 2011 45 T€ 2010 40,5 T€ 2009 45 T€ 2008 45 T€ 2007 45 T€ 2006 45 T€ 2005 45 T€ 2004 47,5 T€ 2003 50 T€ 2002 53,7 T€ 2001 40,9 T€ 2000 56,2 T€ Euroumstellung 1999 110 TDM 1998 131 TDM 1997 0 TDM keine Angabe, nicht ermittelbar Drucksache 19/323 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 12 Anlage 3: Förderung im Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Jahr Dienstleister Präventionsmaßnahme Zuwendungssumme 2009 Universitätsklinikum Schleswig- Holstein; Sektion für Sexualmedizin Arnold-Heller-Straße 3 24105 Kiel Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld 73.705,42 € 2010 Universitätsklinikum Schleswig- Holstein Sektion für Sexualmedizin Arnold-Heller-Straße 3 24105 Kiel Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld 79.648,06 € 2011 Universitätsklinikum Schleswig- Holstein Sektion für Sexualmedizin Arnold-Heller-Straße 3 24105 Kiel Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld 77.072,57 € 2012 Universitätsklinikum Schleswig- Holstein Sektion für Sexualmedizin Arnold-Heller-Straße 3 24105 Kiel Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld 79.380,45 € 2013 01.01.13 – 30.09.13 Universitätsklinikum Schleswig- Holstein Sektion für Sexualmedizin Arnold-Heller-Straße 3 24105 Kiel 01.10.1 3 – 31.12.13 Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbH Niemannsweg 147 24105 Kiel Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld 81.837,41 € 2014 Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbH Niemannsweg 147 24105 Kiel Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld 84.631,75 € 2015 Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbH Niemannsweg 147 24105 Kiel Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld 125.591,51 € 2016 Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbH Niemannsweg 147 24105 Kiel Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld 121.692,01 € 2017 Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbH Niemannsweg 147 24105 Kiel Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld 123.516,93 €