SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/325 19. Wahlperiode 2017-11-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Besoldung von Grundschullehrkräften 1. Wie werden Grundschullehrkräfte in den unterschiedlichen Bundesländern besoldet ? Antwort: In Bundesländern, in denen die Ernennung von Grundschullehrkräften zu Beamten erfolgt, werden diese der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet. 2. Mit welcher Besoldung wird die Landesregierung Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer nach Abschluss ihres Studiums in Schleswig-Holstein einstellen , wenn sie über identische Studienqualifikationen wie ihre Kolleginnen und Kollegen an allen anderen Schularten verfügen? Antwort: Drucksache 19/325 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Im Jahr 2014 wurden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Lehrkräftebildungsgesetz die neuen Lehrämter besoldungsrechtlich eingestuft. Danach werden Lehrkräfte an Grundschulen mit A 12 besoldet. 3. Sieht die Landesregierung im Falle der Besoldung von Grundschullehrkräften einen Fall von Geschlechterdiskriminierung, zumal an den Grundschulen der Anteil weiblicher Lehrkräfte rund 90 Prozent beträgt? Antwort: Nein. 4. Mit welchen Ergebnissen hat die Landesregierung bisher ihr Ziel verfolgt, sich in der Kultusministerkonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung einzusetzen ? Antwort: Der in der KMK begonnene Diskussionsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Daher können noch keine Ergebnisse mitgeteilt werden.