SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/327 19. Wahlperiode 2017-11-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Unterrichtsgarantie Vorbemerkung des Fragestellers: In ihrem Wahlprogramm 2017-2022 schrieb die CDU: „Wichtig ist, dass wir dem Unterrichtsausfall endlich ein Ende setzen und eine Unterrichtsgarantie geben können.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Inhaltliche Grundlage des Regierungshandelns ist der Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode. Dieser enthält keine Ausführungen in Bezug auf eine Unterrichtsgarantie . Unabhängig davon setzt sich die Landesregierung dafür ein, die Unterrichtsversorgung weiter zu steigern und den Unterrichtsausfall an den Schulen so gering wie möglich zu halten. Frage: Welche Ressourcen wären erforderlich, um dem Unterrichtsausfall endlich ein Ende zu setzen und eine Unterrichtsgarantie geben zu können? Drucksache 19/327 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Die Landesregierung verfolgt das Ziel, am Ende der Legislaturperiode an allen Schularten eine Unterrichtsversorgung von 100 Prozent sicherzustellen. Wie viele Stellen dafür benötigt werden, hängt von vielen Faktoren ab, z.B. von der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Flüchtlingssituation, zusätzlichen bedarfsauslösenden Bildungsvorhaben und dem Schulwahlverhalten der Schüler/innen und Eltern. Im Planstellenzuweisungsverfahren (PZV) für das Schuljahr 2017/18 fehlten rechnerisch rd. 450 Stellen für eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung . Selbst mit einer rechnerisch mehr als 100-prozentigen Unterrichtsversorgung lässt sich ein Unterrichtsausfall nicht vollständig verhindern. Das MBWK wird die bestehenden Konzepte gegen Unterrichtsausfall weiterentwickeln.