SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/328 19. Wahlperiode 2017-11-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Landesregierung beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung von Asylsuchenden mit Bleibeperspektive rund 18 Tage, die der Übrigen rund 90 Tage, bei AntragstellerInnen aus sicheren Herkunftsstaaten etwa 180 Tage. Bis zu 180 Tage bleiben FolgeantragstellerInnen sowie Asylsuchende gleich aus welchem Herkunftsstaat, wenn sie aufgrund vorherigen Aufenthalts in einem Schengen/Dublin-Vertragsstaat dorthin zurückgeführt werden müssen. Viele der hier untergebrachten Menschen sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche. 1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes beschult (bitte wenn möglich aufgeschlüsselt nach Altersgruppen)? Drucksache 19/328 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Am 17. November 2017 waren in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes Schleswig-Holstein insgesamt 274 Personen im Alter zwischen sechs und achtzehn Jahren untergebracht. Davon waren 114 Personen zwischen sechs und zehn Jahre alt, 100 Personen zwischen elf und fünfzehn und 60 Personen zwischen sechszehn und achtzehn Jahre alt. In Boostedt waren 103 schulpflichtige Kinder und Jugendliche untergebracht, in Neumünster 80, in Rendsburg 53 und in Glückstadt 38. EAE 6-10 Jahre 11-15 Jahre 16-18 Jahre Summe Standort Boostedt 44 39 20 103 Glückstadt 14 10 14 38 Neumünster 31 33 16 80 Rendsburg 25 18 10 53 Summe Altersgruppe 114 100 60 274 2. Auf welcher Grundlage und durch welche Träger wird diese Aufgabe erfüllt? Antwort: Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V. (LAG) führt im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) und im Rahmen des zwischen der LAG und dem MBWK bestehenden Sprachförderungs- und Integrationsvertrages die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in Form von anderweitigem Unterricht in den EAE des Landes durch. Grundlage bildet dabei ein von der Schulaufsicht genehmigtes Beschulungskonzept , welches Bestandteil des o.g. Vertrages ist. Träger des anderweitigen Unterrichts sind an den Standorten Neumünster, Boostedt und Glückstadt das DRK und in Rendsburg das Diakonische Werk. 3. Wird die Beschulung der Kinder und Jugendlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in dieser Form auch für das Jahr 2018 fortgeführt? Wenn nein: Wie wird die Beschulung in den Erstaufnahmeeinrichtungen zukünftig organisiert? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/328 3 Antwort: Nein. Ab 2018 wird das MBWK die Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen mit Lehrkräften des Landes sicherstellen. Es ist beabsichtigt, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulträgern Außenstellen von bestehenden Regelschulen in den EAE Neumünster und Boostedt einzurichten. Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die voraussichtlich bis zum 30.06.2018 in der EAE Rendsburg wohnen, sollen an Regelschulen mit angegliederten DaZ-Zentren in den Umlandgemeinden Owschlag und Fockbek beschult werden.