SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/33 19. Wahlperiode 17-07-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis (AfD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Integration von Asylbewerbern in den deutschen Arbeitsmarkt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung verfügt selbst nicht über die für die Beantwortung der Fragen nötige Datenbasis. In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach Staatsangehörigkeit werden die Asylherkunftsländer (8 Länder = Eritrea, Nigeria , Somalia, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan und Syrien) zusammengefasst ausgewiesen . Mit dem Berichtsmonat Juni 2016 hat die Berichterstattung über Personen im Kontext von Fluchtmigration, die bei Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet sind, begonnen und im Intranet unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht. Als Personen im Kontext von Fluchtmigration gelten im statistischen Kontext - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - Asylbewerber, anerkannte Schutzberechtige und geduldete Ausländer. Maßgeblich für diese Zuordnung ist der Aufenthaltsstatus der Personen. 1. Wie viele anerkannte Asylbewerber in Schleswig-Holstein sind in Vollzeit berufstätig ? 2. Wie viele anerkannte Asylbewerber in Schleswig-Holstein gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach? 3. Wie viele anerkannte Asylbewerber in Schleswig-Holstein sind selbständig tätig ? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/33 Fragen 1-3 werden aufgrund der zur Verfügung stehenden Datenbasis gemeinsam beantwortet: Zum Erhebungsdatum 30. September 2016 weist die Beschäftigungsstatistik 3529 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus den Asylherkunftsländern aus (siehe Vorbemerkung). Der Umfang der Beschäftigung nach Vollzeit, Teilzeit bzw. die selbständige Tätigkeit wird nicht gesondert ausgewiesen. 4. Wie viele anerkannte Asylbewerber in Schleswig-Holstein befinden sich in Ausbildung oder einer Fortbildungsmaßnahme? Antwort: Die Zahl der in Ausbildung befindlichen Asylbewerberinnen und Asylbewerber kann aus den zur Verfügung stehenden Statistiken nicht beantwortet werden. Zum Erhebungszeitpunkt Mai 2017 wurden von den berufsbildenden Schulen 298 Personen im Kontext von Fluchtmigration in den dualen Ausbildungklassen gemeldet. Zum Erhebungszeitpunkt Februar 2017 befanden sich 2612 Personen im Kontext von Fluchtmigration in Maßnahmen der Jobcenter. 5. Wie viele anerkannte Asylbewerber in Schleswig-Holstein beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Antwort: Bei anerkannten Asylbewerbern endet die Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG mit Ablauf des Monats, in dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn die Entscheidung noch nicht unanfechtbar ist (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 AsylbLG). 6. Wie viele Asylbewerber mit „Duldungsstatus“ in Schleswig-Holstein beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Antwort: Am 31. März 2017 bezogen in Schleswig-Holstein insgesamt 24.475 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Davon besaßen 3.631 Personen eine Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60 a Aufenthaltsgesetz (Duldung) – hier wird bei der statistischen Erfassung nicht zwischen den unterschiedlichen Gründen der Duldungserteilung differenziert –, 20.362 Personen waren im Besitz einer Aufenthaltsgestattung und 393 Personen waren Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG. Weitere 89 Personen waren im Besitz einer Grenzübertrittsbescheinigung oder einer Fiktionsbescheinigung. 7. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Schleswig-Holstein beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Antwort: Asylbewerber, deren Antrag vom Bundesamt abgelehnt worden ist und die vollziehbar ausreisepflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Duldungen erhalten (siehe auch Antwort auf Frage 6).