SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/351 19. Wahlperiode 2017-12-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ralf Stegner, Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Förderung des Museums der Kunst der Westküste in Alkersum 1. In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln wurde das Museum der Kunst der Westküste in Alkersum durch das Land Schleswig-Holstein gefördert ? Bitte ggf. nach Haushaltsjahren aufschlüsseln. Antwort: Die Förderung erfolgte wie folgt: 31.10.2005: Zuwendungsbescheid (einschl. Änderungsbescheid) für den 1. Bauabschnitt mit EU-Zuschuss (ZAL) 405.000 Euro Haushaltstitel: 1320.09.88304.443 20.11.2006: Zuwendungsbescheid für den 2. Bauabschnitt mit Landes-Zuschuss (GAK) 300.000 Euro Haushaltstitel: 1320.09.88304.423 07.08.2007: Zuwendungsbescheid (einschl. Änderungsbescheid) für den 3. Bauabschnitt mit Landes-Zuschuss (GAK) 2.005.000 Euro Haushaltstitel: 1320.09.88304.442.483 Drucksache 19/351 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Auszahlung der Fördermittel: 29.06.2006 ZAL 405.000,00 € 04.12.2006 GAK 297.624,15 € 29.11.2007 GAK 1.000.000,00 € 04.09.2008 GAK 139.600,00 € 15.12.2008 GAK 365.441,31 € 16.11.2009 GAK 499.958,69 € Insgesamt ZAL/GAK 2.707.624,15 € Hinweise: Das Projekt wurde am 09.12.2004 vom Lenkungsausschuss der Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse (LSE) des Amtes Föhr-Land als Leitprojekt der LSE beschlossen. Im Rahmen der Förderung der ländlichen Regionalentwicklung war ein Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten möglich. Fördergrundlage: Richtlinie zur Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung in Schleswig-Holstein vom 09.10.2000. 2. Wer war Empfänger der Förderung? Antwort: Zuwendungsempfängerin und Bauträgerin war die Gemeinde Alkersum. Voraussetzung für die Förderung war ein Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Alkersum und dem Investor Frederik Paulsen (NESOS Vermögensverwaltungs GmbH) vom 01.10./04.10.2004. 3. Waren mit dem Förderbescheid Auflagen verbunden und wenn ja, welche? Antwort: Bei den Bescheiden zum Vorgang „Museum der Kunst der Westküste“ (ehem. „KunstHaus Föhr“) waren die üblichen Hinweise enthalten: Grundlagen des Bescheides (LHO, GAK, ZPLR, ANBest-K, NBest.Bau) Nebenbestimmungen Zusätzliche Nebenbestimmungen bei Förderung mit Mitteln der EU Daneben wurde als Auflage konkret auf den Umsetzungszeitraum eingegangen : Zuwendungsbescheid vom 31.10.2005 für „Kunsthaus Föhr“ – 1. BA Auflage: Die Gesamtmaßnahme umfasst die Bauteile A-Servicegebäude, B- Gartensäle und C-Nebengebäude/Verbindungsbauten. Die Gewährung der Zuwendung für die Bauteile A und C erfolgt mit der Auflage, dass das Gesamtvorhaben mit allen Bauteilen bis zum 31.12.2007 zur Umsetzung kommt. Bescheid vom 07.08.2007 für „KunstHaus Föhr“ – 3. BA Auflage: Die Gesamtmaßnahme umfasst die Bauteile A-Servicegebäude, B-Gartensäle und C-Nebengebäude. Die Gewährung der Zuwendung für die Bauteile A und C erfolgt mit der Auflage, dass das Gesamtvorhaben mit allen Bauteilen bis zum 31.08.2008 zur Umsetzung kommt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/351 3 4. Wurde die Verwendung der Förderung geprüft? Antwort: Das Vorhaben wurde in den Jahren 2006 bis 2009 umgesetzt. Der Verwendungsnachweis wurde erbracht und abschließend vom damaligen Amt für ländliche Räume Husum (nun: Landesamt für ländliche Räume - Standort Nord - Dez. 84) geprüft. Von den insgesamt zugewendeten 2.710.000,00 Euro wurden nach abschließender Verwendungsnachweisprüfung 2.707.624,15 Euro ausgezahlt. 5. Gab es seit 2005 vergleichbare Förderungen von privaten Museen durch das Land? Antwort: Es gab im Förderbereich der Ländlichen Entwicklung eine - bezogen auf das Fördervolumen und die Kooperation zwischen Gemeinde/Amt und privatem Eigentümer - vergleichbare Förderung: Projekt „Nolde 2010 und Noldes Landschaft“ - nachhaltige Attraktivitätssteigerung und regionale Vernetzung Leitprojekt der LSE-Region Amt Wiedingharde: Neuausrichtung und Neugestaltung des Museumskomplexes und touristische Weiterentwicklung der angrenzenden Region Wiedingharde Zuwendungsempfänger: Amt Wiedingharde Eigentümerin des Museumskomplexes: Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde Gesamtinvestition: ca. 9,2 Mio. € Zuschuss EU: 1.094.500,00 € Zuschuss GAK: 735.370,67 €