SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/356 19. Wahlperiode 07.12.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Europa, Gleichstellung und Verbraucherschutz Ab 01.01.2018 – Elektronischer Rechtsverkehr an Schleswig-Holsteins Gerichten . Teil II Datenschutz Ab 2018 müssen bei den Gerichten bundesweit einheitliche Einreichmöglichkeiten für elektronische Dokumente gegeben sein. Eine Verpflichtung zur elektronischen Einreichung besteht dann ab 1. Januar 2022. Die Arbeit mit elektronischen Dokumenten bedarf eines sehr hohen Datenschutzstandart , der gerade bei Gerichtsverfahren besonders zu berücksichtigen ist. 1. Wie wird ab 2018 der Datenschutz beim elektronischen Rechtsverkehr gewährleistet und wer hat bislang ungeachtet der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit umgesetzt bzw. sichergestellt? Antwort: Der Datenschutz beim elektronischen Rechtsverkehr wird gewährleistet durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnik auf dem Transportweg, durch Ablage und Verarbeitung der in der Justiz eingehenden Nachrichten im Rechenzentrum von Dataport (siehe auch Frage 3), sowie durch die kontrollierte Vergabe von Berechtigungen sowie die Protokollierung von Zugriffen. Für jedes eingesetzte Verfahren wurde eine Schutzbedarfsfeststellung nach Maßgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchgeführt. Drucksache 19/356 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit wird umgesetzt und sichergestellt durch das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) als Auftraggeber von Dataport sowie gemeinsam mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Bei den bundesweit gemeinsam betriebenen Systemen wird die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des MJEVG über die hierfür eingerichteten Gremien umgesetzt und sichergestellt. 2. Welche Qualifikation muss das Personal in den Verfahrenspflegestellen haben, insbesondere , wenn die Verfahrenspflegestellen auch die datenschutzrechtlichen Freigabeempfehlungen aussprechen sollen und wie sind diese Stellen einzugruppieren, um geeignete Bewerber auch außerhalb der Justiz zu erreichen? Antwort: Das in den Verfahrenspflegestellen ERV bzw. E-Akte als Verfahrenskoordination eingesetzte Personal sollte u.a. über folgende Qualifikationen verfügen: • ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium (Bachelor /Diplom-FH) oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, sowie nachgewiesene Aus- und Fortbildung im Bereich IT-Grundund Fachwissen, • Berufserfahrung in der Betreuung von IT-Fachanwendungen und in der Koordination komplexer Aufgaben mit mehreren Beteiligten, • Erfahrungen in der Erstellung und Umsetzung adressatengerechter Konzepte, • ausgeprägtes analytisches Denkvermögen und strukturierte, zielorientierte Vorgehensweise , • Kenntnisse der in der Justiz Schleswig-Holstein eingesetzten Anwendungen, IT- Technologien sowie in Organisation, Prozesse und fachlichen Zusammenhänge (bzw. die Bereitschaft und Fähigkeit sich zügig diese Kenntnisse anzueignen). Diese Stellen sind nach den Vorgaben des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (Anlage A, Teil II Abschnitt 11 – Beschäftigte in der Informationstechnik) derzeit mit TVL 11 eingruppiert. Das in den Verfahrenspflegestellen ERV bzw. E-Akte als Verfahrensbetreuung eingesetzte Personal sollte u.a. über folgende Qualifikationen verfügen: • eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt , • mehrjährige Berufserfahrung in der Betreuung von IT-Anwendungen • Erfahrungen in der Analyse von Fehlern, Beschreibung von – auch fachlichen - Änderungsanforderungen und Kommunikation mit den Anwendern, 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/356 • Abstraktionsvermögen, • die Fähigkeit, sich in fachliche Anforderungen der Anwenderinnen und Anwender einzuarbeiten, • Kenntnisse der in der Justiz Schleswig-Holstein eingesetzten Anwendungen, IT- Technologien sowie in Organisation, Prozesse und fachlichen Zusammenhänge (bzw. die Bereitschaft und Fähigkeit sich zügig diese Kenntnisse anzueignen). Diese Stellen sind nach den Vorgaben des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (Anlage A, Teil II Abschnitt 11 – Beschäftigte in der Informationstechnik) derzeit mit TVL 8 eingruppiert. 3. Wo stehen die Server zur Verarbeitung und Speicherung der Daten des elektronischen Rechtsverkehrs und wie wird der elektronische Kommunikationsweg von außen geschützt? Antwort: Die Server zur Verarbeitung und Speicherung der Daten des elektronischen Rechtsverkehrs stehen im Rechenzentrum von Dataport. In der Verwaltungs-, Sozial und Finanzgerichtsbarkeit werden die eingehenden Nachrichten zusätzlich vom Fachverfahren auch auf den lokalen Fachverfahrensservern in den Gerichten gespeichert. Der elektronische Kommunikationsweg von außen wird u.a. durch das Online Services Computer Interface (OSCI) Transportprotokoll geschützt. Durch eine strikte Trennung und Verschlüsselung von Inhalts- und Nutzungsdaten („Prinzip des doppelten Umschlags“) ist sichergestellt, dass niemand auf dem Weg zwischen Absender und Empfänger eine Nachricht entschlüsseln kann. 3