SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/362 19. Wahlperiode 2017-12-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Leibniz-Schule Elmshorn/Hitzhusen Vorbemerkung des Fragestellers: In Elmshorn und Bad Bramstedt-Hitzhusen existiert die Leibniz-Schule in privater Trägerschaft. Ausweislich der Website der Schule sind monatliche Schulgelder von 130-160 € zu entrichten; dazu kommen Nebenkosten für Betreuung, Essen, Material u.a. Ermäßigungen sind für Geschwisterkinder vorgesehen. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte zum Sonderungsverbot nach Art. 7 Absatz 4 GG Leitlinien erstellt. Diese werden regelmäßig fortgeschrieben und den Ersatzschulen bekannt gegeben, zuletzt im Februar 2014. Danach ist für eine Halbtagsschule ein monatliches Schulgeld von bis zu 170,- € und bei Ganztagsschulen von bis zu 225,- € (einschließlich des Mittagsessens) mit dem verfassungsrechtlichen Sonderungsverbot vereinbar. Darüber hinaus sind noch eine einmalige Aufnahmegebühr von bis zu 200,- € und ein jährliches Entgelt von bis zu 170,- € für Materialkosten zulässig. Das monatliche Schulgeld kann gestaffelt werden. Dann ist das durchschnittliche monatliche Schulgeld maßgeblich, welches Drucksache 19/362 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 sich aus dem gesamten Schulgeld dividiert durch die Schülerzahl errechnet. Die meisten Ersatzschulen haben jedoch keine derartige Staffelung nach dem Einkommen der Eltern, sondern eine starre Festlegung der Schulgeldhöhe mit zumeist nur einer Ermäßigung für Geschwisterkinder. Individuelle Ermäßigungen aufgrund der Einkommenssituation der Eltern sind jedoch in der Regel möglich und auch üblich. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur überprüft die Einhaltung der Leitlinien regelmäßig. Die Leitlinien sollen im Jahr 2018 u.a. auch vor dem Hintergrund der aktuellen kontroversen Diskussionen in der juristischen Literatur über die Anforderungen für die Einhaltung des Sonderungsverbots überarbeitet werden. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen aktuell die Leibniz-Schule an den beiden Standorten Elmshorn und Bad Bramstedt-Hitzhusen? Antwort: In der Leibniz Privatschule in Elmshorn werden derzeit insgesamt 759 Schülerinnen und Schüler beschult (Stand: November 2017). Im Einzelnen: Grundschule: 219 Gemeinschaftsschule: 152 Gymnasium: 388 In der Leibniz Privatschule in Bad Bramstedt werden derzeit insgesamt 288 Schülerinnen und Schüler beschult (Stand: November 2017). Im Einzelnen: Grundschule: 89 Gemeinschaftsschule: 89 Gymnasium: 110 2. Existiert an der oben genannten Schule - über die Ermäßigungen für Geschwisterkinder hinaus - eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld sowie für die Lernmittelzuzahlung? Wenn ja, wie ist sie ausgestaltet und wie viele Schülerinnen und Schüler sind in den einzelnen Staffelungsgruppen eingruppiert? Antwort: Nein. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/362 3 3. Existiert an der oben genannten Schule eine Regelung, wonach das Schulgeld im Falle der finanziellen Bedürftigkeit gänzlich oder teilweise erlassen wird? Wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Antwort: Es gibt keine allgemeine Regelung, sondern Einzelfallregelungen. Bei Bedarf werden mit den Eltern individuell Schulgeldminderungen vereinbart, die jedoch befristet sind. Die Vereinbarungen werden nach Befristungsende überprüft und je nach finanzieller Situation aufgehoben oder verlängert. Derzeit gewähren die Leibniz Privatschulen für 6,8% der Schülerinnen und Schüler derartige Ermäßigungen. 4. Welche Ermäßigungen werden für die Ganztagsbetreuung im Falle der Bedürftigkeit angeboten, z.B. für Kinder von Eltern, die Transferleistungen nach Hartz- IV beziehen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3). 5. Existiert an der Leibniz-Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren? Wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung, und wie viele Schülerinnen und Schüler sind in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert ? 6. Existiert an dieser Schule eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit? Wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung ? Antwort zu den Fragen 5 und 6: Die Leibniz Privatschulen erheben im Einklang mit den Vorgaben des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nur noch eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 150,- € sowie jährliche Materialkosten in Höhe von 150,- €. Hier gibt es gleichfalls keine allgemeine Ermäßigungsreglung, sondern bei Bedarf individuelle Einzelfallregelungen . Drucksache 19/362 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 7. Ist nach Einschätzung der Landesregierung sichergestellt, dass die Leibniz- Schule nicht gegen das Sonderungsverbot gemäß Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes verstößt? Antwort: Ja. 8. Werden an der Leibniz-Schule auch Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet ? Wenn ja, wie viele und seit wann? Antwort: Derzeit wird ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in der Leibniz Privatschule in Elmshorn beschult. Grundlage hierfür ist eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Leibniz Privatschulen mit den Landesförderzentren, die das Bildungsministerium in gleicher Form auch bereits mit dem Dänischen Schulverein und mit den Waldorfschulen abgeschlossen hat.