SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/363 19. Wahlperiode 2017-12-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (AfD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Laufende Prüfung der Vereinbarkeit von „schwul-lesbischen Aufklärungs- Workshops“ an öffentlichen Schulen mit dem Schulgesetz Vorbemerkung des Fragestellers: Die Vereine „Haki e.V.“ aus Kiel und „lambda::nord e.V.“ aus Lübeck führen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes „schwul-lesbische Aufklärungsworkshops“ durch (sog. „SCHLAU-Workshops“). Nach Auskunft des Bildungsministeriums findet derzeit eine „schulrechtliche Prüfung“ dieser Workshops statt; mit einem Ergebnis werde im Laufe des ersten Quartals 2018 gerechnet. 1. Aus welchem Grund findet die derzeitige „schulrechtliche Prüfung“ der SCHLAU-Workshops der Vereine „Haki e.V.“ und „lambda::nord e.V.“ statt? Antwort: Die Prüfung erfolgt aus Gründen einer in der Sache anlassunabhängigen schulverwaltungsinternen Kontrolle. Drucksache 19/363 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wer führt die Prüfung durch und über welche verfassungs- und schulrechtliche Fachkompetenz verfügt(en) diese prüfende(n) Person(en)? Antwort: Die Prüfung erfolgt durch das Personal des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 3. Auf welche Vorschriften des Schulgesetzes bezieht sich die schulrechtliche Prüfung der SCHLAU-Workshops konkret? Antwort: Grundlage sind alle schulrechtsrelevanten Vorschriften. 4. Wie verschaffen sich die Prüfer ein realistisches Bild davon, wie und mit welchem pädagogischen Lernziel die „SCHLAU-Workshops“ an den Schulen in Schleswig-Holstein im Detail tatsächlich durchgeführt werden? Antwort: Es erfolgt eine Sachverhaltsermittlung bei den durchführenden Schulen. 5. Laut einem im September 2016 veröffentlichten und dem Bildungsministerium zugänglichen Rechtsgutachten des Hamburger Staatsrechtlers Professor Dr. Christian Winterhoff sind die „SCHLAU-Workshops“ der o.g. Vereine mit dem Grundgesetz unvereinbar, wenn sie darauf gerichtet sind, Schüler zur Akzeptanz statt zur Toleranz sexueller Vielfalt zu erziehen. Auf welche Art & Weise wird vor diesem Hintergrund geprüft, ob die SCHLAU-Workshops der Vereine „Haki e.V.“ und „lambda::nord e.V.“ - auf Akzeptanz (im Sinne einer zustimmenden Wertschätzung) oder - auf Toleranz (im Sinne des Geltenlassens fremder Verhaltensweisen und Überzeugungen) sexueller Vielfalt gerichtet sind? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/363 3 6. Wie wird geprüft, ob die SCHLAU-Workshops der Vereine „Haki e.V.“ und „lambda::nord e.V.“ in Abwesenheit der schulischen Lehrkraft stattfinden und ob die tatsächliche Praxis mit dem Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein vereinbar ist? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4). 7. Warum wird trotz der o.g. Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Christian Winterhoff nicht parallel zur schulrechtlichen auch eine verfassungsrechtliche Prüfung durchgeführt, die klärt, ob die von den Vereinen „Haki e.V.“ und „lambda::nord e.V.“ an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein durchgeführten „SCHLAU-Workshops“ mit dem verfassungsrechtlichen Indoktrinationsverbot (im Sinne von BVerfGE 47, 46) vereinbar sind oder nicht? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3); das geltende Verfassungsrecht ist insoweit inbegriffen, soweit es nicht ohnehin in das einfachgesetzliche Schulrecht Eingang gefunden hat (siehe z.B. § 4 Absatz 8 Schulgesetz). 8. Warum werden die Ergebnisse der Prüfung erst im Verlauf des ersten Quartals 2018 erwartet? Antwort: Die beschriebene Prüfung erfordert diesen zeitlichen Rahmen.