SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/392 19. Wahlperiode 2017-12-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lasse Petersdotter, Bündnis 90/Die Grünen und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Rock gegen Überfremdung Nach Informationen aus einer Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/4617 der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke) im Thüringer Landtag waren bei der neonazistischen Veranstaltung „Rock gegen Überfremdung II“ Personen aus Schleswig- Holstein anwesend. (Siehe Frage 2 in der kleinen Anfrage Drs. 6/4617) 1. Wie viele Teilnehmer*innen kamen nach Kenntnis der Landesregierung beim „Rock gegen Überfremdung II“ aus Schleswig-Holstein? Antwort: Nach Erkenntnissen der Landesregierung haben an der Veranstaltung ca. 50 Personen aus Schleswig-Holstein teilgenommen. Drucksache 19/392 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2. Welchen Strukturen/Bewegungen/Organisationen der rechten Szene in Schleswig-Holstein sind diese Personen zuzuordnen? (Bitte mit Zahlen auflisten ) Antwort: Die Teilnehmer aus Schleswig-Holstein sind überwiegend der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene zuzurechnen. Die restlichen Teilnehmer verteilen sich auf das parteigebundene sowie das parteiungebundene rechtsextremistische Spektrum. 3. Gab es nach Kenntnis der Landesregierung Personen, Gruppierungen oder Strukturen aus Schleswig-Holstein, die an der Organisation und Durchführung des „Rock gegen Überfremdung II“ beteiligt waren? Antwort: Nein. 4. Gab es nach Kenntnis der Landesregierungen Gruppierungen, Verbände und/oder Personen aus Schleswig-Holstein die an Verkaufs- oder Informationsständen beim „Rock gegen Überfremdung II“ vertreten waren? Antwort: Nein. 5. Wurden von Teilnehmer*innen aus Schleswig-Holstein Personalien erfasst und wie viele Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten wurden bei wie vielen Personen aus Schleswig-Holstein aus welchen Gründen festgestellt ? (Bitte einzeln auflisten) Wie ist der Stand zu diesen Verfahren? Antwort: Maßnahmen zur Verfolgung von Straftaten bzw. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wurden durch die zuständigen Behörden des Landes Thüringen getroffen , die auch für die Durchführung der weiteren Verfahren verantwortlich sind. Die Landesregierung verfügt nicht über die zur Beantwortung der Frage Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/392 erforderlichen Daten. 6. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, wie die Personen aus Schleswig -Holstein nach Themar gereist sind? Wenn ja, wie? Antwort: Da im Rahmen der Anreise ca. 1.200 PKW gezählt wurden, ist davon auszugehen , dass auch die Anreise aus Schleswig-Holstein überwiegend per PKW erfolgt ist. 7. Wurden im Vorfeld des „Rock gegen Überfremdung II“ Gefährder *innenansprachen durchgeführt? Antwort: Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat keine Gefährderansprachen durchgeführt . 8. Wurden im Vorfeld der besagten Veranstaltung Gespräche mit der Landesregierung Thüringen und den zuständigen Behörden geführt? Antwort: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesbehörden für Verfassungsschutz sowie die Polizeidienststellen des Bundes und der Länder stehen in einem ständigen Informationsaustausch über alle sicherheitsrelevanten Ereignisse und Erkenntnisse – so auch in diesem Fall.