SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/394 19. Wahlperiode 2017-12-15 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Landesplanungsrat Vorbemerkung der Fragestellerin Nach § 21 Abs. 8 Landesplanungsgesetz soll der Landesplanungsrat mindestens zweimal jährlich zusammentreten. Vorbemerkung der Landesregierung Der gesetzliche Rahmen bietet die Möglichkeit der regelmäßigen Einberufung des Landesplanungsrats. Grundsätzlich hat sich in den vergangenen Legislaturperioden die Einberufung allerdings stets an thematischen Erfordernissen orientiert und den Vorbereitungs- und Arbeitsphasen zu landesplanerischen Themen - insbesondere Raumordnungsplänen - bedarfsorientierte Sitzungen folgen lassen. Insoweit gab es in den vergangenen Legislaturperioden insgesamt drei bis fünf Sitzungen des Landesplanungsrats. 1. Warum hat seit dem Regierungswechsel im Juni 2017 bisher keine Sitzung des Landesplanungsrates stattgefunden? Nach der Landtagswahl im Mai 2017, der darauf folgenden Regierungsbildung und der Konstituierung des Schleswig-Holsteinischen Landtages formieren sich nachfolgend traditionell diverse Gremien. Der Landesplanungsrat befindet sich aktuell bereits seit mehreren Wochen in der Vorphase der Berufung der Mitglieder durch den Vorsitzenden. Bis zum Anfragetag lagen der Geschäftsführung des Landesplanungsrats 15 Vor- Drucksache 19/394 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 schläge der laut LaPlaG einzuladenden Organisationen vor; eine ordentliche Sitzung des Landesplanungsrates kann aber erst erfolgen, wenn alle Organisationen ihre Vorschläge mitgeteilt haben und sodann eine Berufung erfolgt ist. 2. Wann plant die Landesregierung die nächste Einberufung des Landesplanungsrates ? Bei fristgemäßer Rückmeldung aller angefragten Vorschläge der entsprechenden Organisationen kann der Vorsitzende im Januar 2018 die Mitglieder gemäß § 21 Absatz 2 LaPlaG berufen, nachfolgend eine Sitzung terminieren und die Mitglieder einberufen. Der jetzige Planungsstand sieht eine Sitzung im Frühsommer 2018 vor, um insbesondere über die Raumordnungsplanung zur Windenergie zu informieren. 3. Wann und wie wird die Landesregierung den Landesplanungsrat über die nächsten Schritte der Regionalplanung Windenergie informieren und einbinden ? Siehe Antwort zu Frage 2.