SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/401 19. Wahlperiode 2017-12-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Definition von „100 Prozent Unterrichtsversorgung“ Vorbemerkung des Fragestellers: Im Pinneberger Tageblatt vom 13.11.2017 wird der Ministerpräsident wie folgt zitiert: „Insgesamt beträgt die Unterrichtsversorgung der Gymnasien im aktuellen Schuljahr 99 Prozent, das heißt, dass die Planstellen zu fast 100 Prozent besetzt sind.“ Und etwas später: „Unser Ziel für diese Wahlperiode lautet 100 Prozent Unterrichtsversorgung “. 1. Ist die von der amtierenden Landesregierung vertretene Definition von „100 Prozent Unterrichtsversorgung“, dass die vorhandenen Planstellen zu 100 Prozent besetzt sind? Antwort: Nein. 2. Wenn nein, wie definiert die Landesregierung „100 Prozent Unterrichtsversorgung “? Drucksache 19/401 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Grundlage der Betrachtung ist der errechnete Stellenbedarf bei 100-prozentiger Abdeckung der Kontingentstundentafel inklusive der Berücksichtigung weiterer rechtlicher Vorgaben (u.a. Leitungszeit, Rückzahlung Vorgriffstunde, Innovationspool, Schwerbehinderung, Altersermäßigung).