SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/404 19. Wahlperiode 2017-12-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lasse Petersdotter (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Rechtsrockkonzert am 13. Mai in Wahlstedt, Teil 1 Laut Berichten von Abendblatt1 und MOPO2 trafen sich in Wahlstedt Rocker und Neonazis bei einem Konzert. 1. Wie viele Teilnehmer*innen nahmen nach Kenntnis der Landesregierung an dem Konzert am 13. Mai 2017 im Bandidos Clubhaus in Wahlstedt teil? Aus welchen Bundesländern bzw. anderen Ländern kamen die Teilnehmer*innen (bitte nach Bundesländern bzw. Ländern aufschlüsseln)? Antwort: An dem Konzert nahmen nach Kenntnis der Landesregierung etwa 60 - 80 Personen teil. Identifizierte Rechtsextremisten kamen aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und aus Dänemark. 2. Welchen Organisationen bzw. Bewegungen der extrem rechten Szene in Deutschland und Europa sowie gegebenenfalls aus weiteren Staaten waren die Teilnehmer*innen bzw. Organisator*innen nach Erkenntnissen der Landesregierung zuzurechnen? Antwort: Nach Erkenntnissen der Landesregierung gehörten die identifizierten Rechts- 1 https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article210586265/Neonazis-und-Rocker-treffen-sich-in- Wahlstedt.html 2 https://www.mopo.de/umland/grosseinsatz-in-bad-segeberg-rocker-verbuenden-sich-mit-nazis-- 26916454 Drucksache 19/404 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode extremisten der NPD sowie dem neonazistischen und dem subkulturell geprägten Spektrum an. 3. Wie schätzt die Landesregierung den Vernetzungsgrad der anwesenden Gruppierungen, Strukturen und Einzelpersonen ein? Antwort: Rechtsextremistische Musikveranstaltungen sind nach wie vor ein szeneverbindendes Element und geeignet, Vernetzungen zu festigen bzw. neu zu knüpfen. Diese Einschätzung gilt auch für das Konzert in Wahlstedt. Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Gruppierungen sind beispielsweise durch persönliche Kennverhältnisse punktuell untereinander vernetzt. 4. Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Landesregierung die „Bandido MC Northgate“ bei der Organisation des Konzertes? Antwort: Das besagte Rechtsrockkonzert wurde mit einem Flyer beworben. Danach konnte der genaue Veranstaltungsort am Veranstaltungstag u. a. über eine Mobilfunknummer erfragt werden. Diese Rufnummer war eindeutig einem Mitglied des Bandidos MC Northgate mit Sitz in Wahlstedt zuzuordnen, welches in früherer Zeit in der rechten Szene im nördlichen Niedersachsen aufgefallen war. 5. Hat die Landesregierung Kenntnisse über mögliche Verbindungen von anwesenden Strukturen, Gruppierungen und/oder Einzelpersonen zum Neonazi- Terrornetzwerk „Combat 18“? Antwort: Die Landesregierung hat Kenntnisse über frühere Verbindungen von Einzelpersonen zu „Combat 18“. 6. Gibt es bei der Veranstaltung nach Kenntnis der Landesregierung eine Verbindung zum verbotenen Neonazinetzwerk „Blood & Honour“? Antwort: Nein. 7. Wie schätzt die Landesregierung die Verbindung der extremen rechten Szene in Norddeutschland zu dem Rockerclub „Bandido MC Northgate“ ein? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über verfestigte Verbindungen vor. Persönliche Kennverhältnisse unter Einzelpersonen sind jedoch vorhanden . 8. Von wie vielen Teilnehmer*innen wurden die Personalien erfasst und wie viele Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten wurden bei wie vielen Per- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/404 sonen aus welchen Gründen festgestellt? (bitte einzeln auflisten) Wie ist der Verfahrensstand zu den erfassten Straftaten? Antwort: Im Rahmen einer polizeilichen Vorkontrolle wurden 25 Personen überprüft. Dabei wurde ein Verstoß gegen § 86 a StGB festgestellt, das hieraus resultierende Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 II StPO durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.