SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/424 19. Wahlperiode 2018-01-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (AfD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Anlassunabhängige schulverwaltungsinterne Kontrolle der SCHLAU- Workshops der Vereine „Haki e.V.“ und „lambda::nord e.V.“ Vorbemerkung des Fragestellers: Die Vereine „Haki e.V.“ aus Kiel und „lambda::nord e.V.“ aus Lübeck führen an den allgemein bildenden Schulen des Landes „schwul-lesbische Aufklärungsworkshops“ durch (sog. „SCHLAU-Workshops“). Nach Auskunft des Bildungsministeriums findet derzeit eine „schulrechtliche Prüfung“ dieser Workshops statt und zwar „aus Gründen einer in der Sache anlassunabhängigen schulverwaltungsinternen Kontrolle“. 1) Wenn das Bildungsministerium derzeit die „schulrechtliche Prüfung“ der SCHLAU-Workshops „aus Gründen einer in der Sache anlassunabhängigen schulverwaltungsinternen Kontrolle“ durchführt: Wie lauten diese Gründe? Antwort: Es handelt sich um eine anlassunabhängige Kontrolle, die insoweit Bestandteil insbesondere der staatlichen Aufsicht über die öffentlichen Schulen gemäß § 125 Absatz 3 Schulgesetz ist. Drucksache 19/424 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2) Hat das Bildungsministerium in der Vergangenheit schon einmal eine „schulrechtliche Prüfung“ der SCHLAU-Workshops der Vereine „Haki e.V.“ oder „lambda::nord e.V.“ durchgeführt: Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Antwort: Nein. 3) Zu welchen Themen und in welchem Turnus führt das Bildungsministerium üblicherweise „anlassunabhängige schulverwaltungsinterne Kontrollen“ durch? Antwort: Die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über die öffentlichen Schulen ist eine ständige Aufgabe des Bildungsministeriums und der Schulämter. 4) Zu welchen Themen hat das Bildungsministerium in den vergangenen zwei Jahren „anlassunabhängige schulverwaltungsinterne Kontrollen“ durchgeführt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3). 5) Welches Ziel verfolgt das Bildungsministerium mit der „schulrechtlichen Prüfung “ der SCHLAU-Workshops der Vereine „Haki e.V.“ und „lambda::nord e.V.“: Welche Fragen sollen konkret beantwortet werden? Antwort: Es geht um die Klärung, ob sich die Durchführung von SCHLAU-Workshops als schulische Veranstaltungen in dem rechtlichen Rahmen bewegt, der insbesondere durch Verfassung und Schulgesetz gestaltet wird. 6) Die „schulrechtliche Prüfung“ der SCHLAU-Workshops erfolgt laut Auskunft des Bildungsministeriums durch das eigene Personal: a) Wie viele Mitarbeiter sind an der Prüfung insgesamt beteiligt? b) Über welche rechtswissenschaftliche Fachkompetenz verfügen diese Mitarbeiter im Einzelnen, insbesondere im Bereich des Verfassungsrechts? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/424 3 Antwort: Es handelt sich um zwei Personen, von denen eine Person die Befähigung zum Richteramt besitzt. 7) Laut Auskunft des Bildungsministeriums verschafft sich das Ministerium ein realistisches Bild davon, wie und mit welchem pädagogischen Lernziel die „SCHLAU-Workshops“ an den Schulen in Schleswig-Holstein im Detail durchgeführt werden, durch eine „Sachverhaltsermittlung bei den durchführenden Schulen“. Um wie viele Schulen handelt es sich dabei genau? Antwort: Aufgrund der noch laufenden Prüfung können derzeit keine belastbaren Zahlen genannt werden. 8) In welcher Art und Weise wird das Bildungsministerium das Ergebnis der schulrechtlichen Prüfung der SCHLAU-Workshops öffentlich machen? Antwort: Es handelt sich um eine schulverwaltungsinterne Kontrolle als eine Maßnahme der staatlichen Aufsicht über die öffentlichen Schulen. Gesonderte Veröffentlichungen sind dabei nicht vorgesehen.