SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/425 19. Wahlperiode 2018-01-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Versorgung in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut Bildungsministerium soll unter anderem auch der DaZ-Unterricht in Schleswig- Holstein weiter gestärkt werden. Schülerinnen und Schüler in den Deutsch-als- Zweitsprache-Zentren (DaZ) sollen eine zusätzliche Unterstützung erhalten, um sie besser auf den Unterricht in den Regelklassen vorzubereiten. Dazu gehören Lehrkräfte für DaZ-Mathematik, die älteren Schülerinnen und Schülern (Sekundarstufe) die notwendigen Kenntnisse vermitteln. Parallel hierzu ist ein weiteres Lehrangebot für Kinder und Jugendliche in den DaZ-Klassen geplant, die Analphabeten sind. Laut Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/382) sollen diese DaZ-Kurse Mathematik und Alphabetisierung bereits zum Schuljahr 2018/19 eingeführt werden. 1. Wie viele Lehrerstellen sind als Teil dieser zusätzlichen Ressourcen für den DaZ-Bereich vorgesehen und wie werden diese Ressourcen genau verteilt? Drucksache 19/425 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Im Haushaltsentwurf für 2018 sind insgesamt 252 zusätzliche Lehrerplanstellen für den DaZ-Bereich enthalten, die vor allem für die Förderung mathematischer Kompetenzen (DaZ-Mathe), für zusätzliche Alphabetisierungsangebote und für die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorgesehen sind. Der Stellenumfang wurde so kalkuliert, dass 50% der Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse wöchentlich drei Stunden Matheförderung in 16er-Lerngruppen erhalten können, dass für 16% der Schülerinnen und Schüler in der Basisstufe wöchentlich zehn Stunden in 5er-Lerngruppen zusätzliche Förderung zur Alphabetisierung ermöglicht wird und dass den Förderzentren mit den Schwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung sowie Hören und Sehen für jeden DaZ-Schüler bzw. jede DaZ-Schülerin zusätzlich vier Lehrerwochenstunden zugewiesen werden können. 2. Ist auch eine Stärkung des Aufbauunterrichts geplant und wenn ja, in welcher Form? Antwort: Ja, in der Aufbaustufe sollen Schülerinnen und Schüler zusätzlich zu ihrer Teilnahme am Regelunterricht wöchentlich bis sechs Stunden DaZ-Unterricht erhalten. 3. Mit welchem Alphabetisierungsbedarf bzw. welcher Zahl an Schülerinnen und Schülern wird gerechnet? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1). 4. Welche weiteren Angebote sind in welchem Umfang zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Regelunterricht geplant, die nach der Alphabetisierung in der Basisstufe in die Aufbaustufe übergehen? Antwort: Die Landesregierung geht davon aus, dass Schülerinnen und Schüler, die zunächst alphabetisiert werden mussten, von der im DaZ-Erlass vorgesehenen Möglichkeit eines bis zu dreijährigen Verbleibs in der Basisstufe Gebrauch machen werden. Danach werden weitere Maßnahmen zur Förderung individuell geprüft.