SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/426 19. Wahlperiode 2018-01-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Einstellung des Beschussbetriebes der Beschussstelle Eckernförde als nachgelagerte Behörde der Eichdirektion Nord 1. In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren Waffen-, Kanonen- und Böllerbeschüsse in der Beschussstelle Eckernförde durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, nach Art der Beschüsse und nach Gewerblichen und Privaten Antragstellern? Antwort: Da der Waffenmarkt ein hochsensibler Wettbewerbsmarkt ist, bei dem die Kenntnis der Produktions- bzw. Beschusszahlen von Wettbewerbern schon entscheidende Wettbewerbsinformationen darstellen, wurden solche Zahlen des ansässigen Waffenherstellers in Eckernförde bislang bewusst nicht veröffentlicht . Solche Zahlen sind auch nicht von anderen Herstellern, die bei anderen Beschussämtern beschießen lassen, verfügbar. In der nachfolgenden Tabelle sind daher nur die Werte für den Beschuss von Fremdwaffen, d.h. alle Waffen, die nicht aus der Serienherstellung des ansässigen Waffenherstellers stammen, anonymisiert zusammengestellt: Drucksache 19/426 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Übersicht „Fremdwaffenbeschuss“ 2. In welchem Umfang müssen Maßnahmen durchgeführt werden, um die Beschussstelle Eckernförde aufrecht zu erhalten und wie hoch sind die Sanierungskosten ? Antwort: Die notwendigen Maßnahmen, um ein den heutigen Anforderungen genügendes Beschussamt zu betreiben, werden zurzeit von einem durch die Eichdirektion Nord beauftragten Gutachter ermittelt. Gleiches gilt für notwendige Maßnahmen , um eine Beschussabfertigungsstelle - d.h., es findet nur Beschuss von Serienwaffen des ansässigen Herstellers in dessen Räumen statt - zu betreiben . 3. Wie hoch müsste nach Ansicht der Landesregierung die Anzahl der Waffen-, Kanonen- und Böllerbeschüsse sein, um den Betrieb der Beschussstelle zu decken? Antwort: Die Höhe der Anzahl hängt stark von der zukünftigen Ausgestaltung der Beschussstelle ab. Belastbare Zahlen können daher zurzeit nicht geliefert werden . Siehe hierzu ebenso die Antwort zu Frage 2. 4. Welche schleswig-holsteinischen Betriebe wären von einer Schließung der Beschussstelle betroffen? Antwort: In erster Linie wäre der ortsansässige Waffenhersteller in Eckernförde betroffen . Weiterhin betroffen wären gewerbliche Büchsenmacher und Waffenhändler, die in der Regel Einzelwaffen oder Kleinserien vor der erstmaligen Verwendung oder nach einem Umbau von sicherheitsrelevanten Teilen zum Be- "Fremdwaffen"= Waffen, die nicht aus der Sereinproduktion des ansässigen Waffenherstellers stammen. Übersicht Fremdwaffen (Kurz- und Langwaffen, Böller, Kanonen, Muniton) Jahr 2017 2016 2015 2014 2013 2012 Fremdwaffen Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Waffen aus Schleswig-Holstein 305 41,05 373 44,78 219 34,82 209 36,47 194 36,47 253 39,59 Waffenaus anderen Ländern 438 58,95 460 55,22 410 65,18 364 63,53 338 63,53 386 60,41 Fremdwaffen gesamt 743 100,00 833 100,00 629 100,00 573 100,00 532 100,00 639 100,00 Antragsteller gesamt 141 108 130 143 148 132 davon aus Schleswig-Holstein 53 37,59 38 35,19 45 34,62 48 33,57 56 37,84 62 46,97 davon SH gewerblich 17 32,08 20 52,63 19 42,22 19 39,58 20 35,71 19 30,65 Waffentypen - Fremdwaffen % % % % % % Langwaffen und Teile 69,8 71,6 60,64 65,62 62,62 70,58 Kurzwaffen und Teile 12,0 19,3 21,61 13,79 15,33 11,59 Böller 17,5 8,9 16,08 18,15 18,88 14,94 Kanonen 0,3 0,0 1,17 1,40 2,80 2,90 Munition 0,4 0,2 0,50 1,05 0,37 0,00 100,0 100,0 100,00 100,00 100,00 100,00 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/426 3 schuss vorlegen müssen. Hierbei handelt es sich um ca. 17 bis 20 Antragsteller pro Jahr, von denen nur ein Betrieb gut 100 Waffen/a zum Beschuss vorstellt . Weitere vier Betriebe stellen zwischen 10 und 30 Waffen/a und die restlichen Betriebe in der Regel nur Einzelwaffen zum Beschuss vor. 5. Welche Ausweichmöglichkeiten sieht die Landesregierung, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen? Antwort: Für den Beschuss von Waffen und Böllern stehen die Beschussämter in Suhl, Ulm, Köln, Mellrichstadt und München zur Verfügung. Beschussanträge werden von diesen Beschussämtern aus allen Bundesländern angenommen und entsprechend abgearbeitet. Der Beschuss von Serienwaffen des ortsansässigen Waffenherstellers in Eckernförde könnte in Beschussabfertigungsstellen der gleichen Firmengruppe in anderen Bundesländern erfolgen. Eine weitere Möglichkeit wäre der Beschuss für den Hersteller in dessen eigenen Räumen im Rahmen einer Beschussabfertigungsstelle. Die Rahmenbedingungen für eine mögliche Beschussabfertigungsstelle müssten zwischen dem Hersteller und dem Beschussamt ausgelotet werden. 6. Entstehen den Antragstellern bei einer Schließung der Beschussstelle künftig Mehrkosten oder ein Mehraufwand? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Umfang? Antwort: Kosten fallen durch den Versand von Waffen und Böllern zu einem Beschussamt an. Typischerweise ist mit etwas über 30 € für einen Paketversand zu rechnen (hin und zurück also 60-70 €). Waffen und Böller können durch spezielle Paketdienstleister versendet werden. Die Versandkosten sind dabei deutschlandweit meist unabhängig von der Entfernung zum Empfänger. Hersteller und Waffenbesitzer aus den elf Bundesländern, die über kein eigenes Beschussamt verfügen, versenden bereits heute ihre Waffen und Böller per Paketdienstleister. Diese Prozedur ist ebenso in der Beschussstelle der Eichdirektion Nord üblich gewesen.