SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/465 19. Wahlperiode 18-01-30 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus (MWVATT) Zweisprachige wegweisende Beschilderung in Nordfriesland 1. Welche weiteren Straßenbaulastträger in Nordfriesland sind neben dem Land Schleswig-Holstein für die Umsetzung der zweisprachigen wegweisenden Beschilderung nach § 6 Friesischgesetz (FriesischG) zuständig? 2. Auf welchen Straßen müssen diese Straßenbaulastträger für die Umsetzung der zweisprachigen wegweisenden Beschilderung sorgen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1. und 2. zusammen beantwortet: Eine Verpflichtung zur zweisprachigen Ausführung der wegweisenden Beschilderung an Straßen besteht gem. § 6 FriesischG nicht. Das MWVATT fördert das Ziel der Herstellung der zweisprachigen Beschilderung im Kreis Nordfriesland aber durch die Regelungen des Erlasses „Zulassung mehrsprachiger Verkehrsbeschilderung im Kreis Nordfriesland“ (Az.: VII 438 - 621.121.108) vom 16. August 2016. Demnach wird eine zügige Umsetzung der zweisprachigen Beschilderung im Kreis Nordfriesland angestrebt, weshalb die Straßenverkehrsbehörden dafür Sorge tragen sollen, dass bei der erstmaligen Anordnung sowie in Fällen einer ohnehin erforderlichen Erneuerung von Wegweisern immer (unabhängig von der Klassifizierung/Kategorie der jeweiligen Straße) eine zweisprachige Wegweisung in Deutsch und Friesisch erfolgt. Drucksache 19/465 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Zuständig für die Beschaffung, Pflege und Unterhaltung von Verkehrszeichen ist das Land – vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) – als Straßenbaulastträger für die Bundes-, Landes- und – aufgrund mit dem Kreis Nordfriesland abgeschlossener vertraglicher Vereinbarungen – für die Kreisstraßen im Kreisgebiet, sowie an Gemeindestraßen die Gemeinden als Straßenbaulastträger. Die darüber hinaus vorgesehene fortlaufende Umstellung der bestehenden wegweisenden Beschilderung soll zunächst vor allem in den Teilen des Kreisgebietes erfolgen, in denen eine größere Zahl von Gemeinden von der bereits seit 2009 zugelassenen Möglichkeit der zweisprachigen Ausführung von Ortstafeln Gebrauch gemacht hat. Innerhalb dieser Gebiete soll eine Änderung der Beschilderung zunächst an den Bundes- und Landesstraßen und nachfolgend an den Kreis- und Gemeindestraßen erfolgen. 3. Welche Maßnahmen zur Umsetzung der zweisprachigen wegweisenden Beschilderung haben diese Straßenbaulastträger getroffen, wie sehen deren Umsetzungsplanungen aus und wann wird die Umsetzung der zweisprachigen wegweisenden Beschilderung durch diese Straßenbaulastträger vollständig abgeschlossen sein? Antwort: Eine Abfrage bei den Gemeinden hinsichtlich des Umsetzungsstandes bzw. der Umsetzungsplanungen der Umbeschilderung an den in ihrer Baulast befindlichen Straßen war in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Nordfriesland hat die Gemeinden im Kreisgebiet mit Schreiben vom 24. März 2017 über das gemäß Erlass des MWVATT vorgesehene Procedere einer Umbeschilderung auch an Gemeindestraßen und die 2017 gewährte Möglichkeit einer Finanzierung durch Landesmittel hingewiesen und um Kontaktaufnahme mit der Straßenverkehrsbehörde gebeten, damit auch im Bereich der Gemeinden eine Anpassung von Wegweisern erfolgen und durch Landesmittel finanziert werden kann. Hiervon haben die Gemeinden seither nach übereinstimmender Auskunft der Straßenverkehrsbehörde des Kreises und des LBV.SH, Niederlassung Flensburg keinen Gebrauch gemacht. 2