SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/471 19. Wahlperiode 2018-01-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stiftungskapital für eine zukünftige Friesenstiftung 1. Wie hoch war das für eine zukünftige Friesenstiftung vorhandene Kapital jeweils am 01.01. der Jahre 2010-2018? Antwort: Das vorhandene Kapital betrug in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils zum 01.01. 2010: 514.048,00 € 2011: 535.040,00 € 2012: 546.048,00 € 2013: 550.400,00 € 2014: 551.587,40 € 2015: 708.489,00 € 2016: 889.757,50 € 2017: 1.172.757,50 € 2018: 1.555.757,50 € Drucksache 19/471 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Welche Zuführungen aus dem Landeshaushalt in das für eine zukünftige Friesenstiftung vorhandene Kapital wurden in den Jahren 2010-2017 getätigt und welche sind für 2018 geplant? Antwort: In den Jahren 2010 bis 2017 wurden insgesamt Zuführungen in Höhe von 1.036.953,35 € aus dem Landeshaushalt in das für eine zukünftige Friesenstiftung vorhandene Kapital getätigt . Für 2018 sind Zuführungen in Höhe von ca. 295.600,00 € geplant. 3. Welche Erträge wurden aus dem für eine zukünftige Friesenstiftung vorhandene Kapital in den Jahren 2010-2017 erwirtschaftet und welche Erträge werden für 2018 erwartet? Antwort: In den Jahren 2010 bis 2017 wurden insgesamt Erträge in Höhe von 200.477,02 € erwirtschaftet . Für 2018 werden Erträge in Höhe von 23.716,50 € erwartet. 4. Wie viel dieser Erträge flossen jeweils in 2010-2017 in die friesische Arbeit und in das für eine zukünftige Friesenstiftung vorhandene Kapital und wie viel dieser Erträge sollen in 2018 in die friesische Arbeit und in das für eine zukünftige Friesenstiftung vorhandene Kapital fließen? Antwort: Die Erträge fließen nicht in das vorhandene Kapital, da sie der Förderung der friesischen Arbeit dienen und somit ausschließlich zugewendet werden. In den Jahren 2010 bis 2017 wurden aus den Erträgen jeweils nachfolgende Beträge dem Friesenrat - für den Defizitausgleich seiner Geschäftsstelle - auf Antrag zugewendet: 2010: 29.224,59 € 2011: 28.185,03 € 2012: 20.116,23 € 2013: 22.984,03 € 2014: 24.489,25 € 2015: 24.955,26 € 2016: 42.014,23 € 2017: 30.067,84 € 2018: Der Antrag für 2018 wurde noch nicht durch den Friesenrat gestellt.