SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/484 19. Wahlperiode 2018-02-12 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Schließung kleiner Polizeistationen Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Zuge der Polizeistrukturreform wurden diverse kleinere Polizeistationen geschlossen . Ziel war es, die Polizeipräsenz in der gesamten Fläche durch mehr Flexibilität in größeren Schichten an den Revieren und Zentralstationen zu verstärken. Die Umsetzung der Reform erfolgte in der Umsetzung unterschiedlich schnell. Im Süden des Kreises Herzogtum Lauenburg wurden in den letzten Jahren die Stationen Börnsen, Dassendorf und Escheburg geschlossen, Nusse und Aumühle dagegen bleiben erhalten . Vorbemerkung der Landesregierung: Zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme standen noch von der Vorgängerregierung zur Schließung vorgesehene Polizeistationen auf der Agenda. Dabei handelte es sich um folgende Polizeistationen im Kreis Herzogtum Lauenburg: - Polizeistation Nusse - Polizeistation Escheburg - Polizeistation Börnsen - Polizeistation Aumühle Drucksache 19/484 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die Schließung von Polizeistationen wurde mit Regierungsübernahme gestoppt. Dabei konnte die Schließung der beiden jeweils mit einem Beamten besetzten Polizeistationen in Escheburg und Börnsen nicht mehr verhindert werden, weil die Abwicklung (Personal bereits im Ruhestand oder seit Monaten versetzt, Liegenschaft verkauft oder Mietvertrag gekündigt) bereits zu weit fortgeschritten war. Alle anderen von der Vorgängerregierung getroffenen Schließungsentscheidungen wurden erneut mit dem Ergebnis geprüft, keine weiteren Polizeistationen zu schließen. Die Polizeistationen Nusse und Aumühle blieben deshalb erhalten. Die Landesregierung kommt damit ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag nach, keine weiteren Polizeistationen in der Fläche mehr zu schließen. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, eine bürgernahe Polizei dauerhaft zu erhalten und die Präsenz der Polizei in der Fläche zu verbessern. Die Landespolizei wird bis zum Jahr 2023 um 500 Beamtinnen und Beamte verstärkt. Zusätzlich ausgebildetes Personal steht der Landespolizei erst sukzessive ab den Jahren 2020 ff zur Verfügung. Die Verteilung des zusätzlichen Personals auf die einzelnen Polizeibehörden , so auch auf die für den Kreis Herzogtum Lauenburg zuständige Polizeidirektion Ratzeburg, wird nach entsprechenden Analysen unter Berücksichtigung aktueller Bedarfe und auf der Grundlage eines belastungsorientierten und datenbasierten Stellenverteilungssystems vorgenommen. Konkrete Aussagen können deshalb jetzt noch nicht getroffen werden. 1. Welche konzeptionellen Überlegungen liegen dem jeweiligen Erhalt / der Schließung der einzelnen o.g. Stationen zugrunde? Antwort: Siehe Vorbemerkung. 2. Zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit der Wieder-/Neueröffnung von kleinen Polizeistationen, insbesondere im ländlichen Raum zu rechnen und an welchen Standorten wird dieses in welcher Reihenfolge erfolgen? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/484 3 Antwort: Siehe Vorbemerkung. 3. Die vorgesehene Anzahl der Dienstposten in der Station Aumühle wurde von vier auf sechs Stellen aufgestockt. Von welchen Dienststellen wurden die zusätzlichen Stellen abgezogen? Antwort: Es erfolgte keine zusätzliche Zuweisung von Planstellen zur Polizeistation Aumühle. 4. Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass das Amt Hohe Elbgeest mit den früheren Polizeistandorten Dassendorf, Börnsen und Escheburg wieder mindestens eine Polizeistation erhält und wie viele Dienstposten sind dort vorgesehen? Antwort: Siehe Vorbemerkung. 5. Wenn keine Einrichtung neuer Polizeistationen für das Amt Hohe Elbgeest vorgesehen ist, wie ist dies im Vergleich z.B. zur Polizeistation Nusse zu rechtfertigen? Antwort: Siehe Vorbemerkung.