SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/494 19. Wahlperiode 2018-02-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Fischtreppe in der Gru Vorbemerkung des Fragestellers: Die Gru ist ein Bach in Angeln, welcher in Langballigau in die Ostsee mündet. Dieser Bachlauf ist von besonderem ökologischem Interesse, weil sich in seinem Oberlauf ein unabhängiger, wertvoller Bestand von Bachforellen erhalten hat. Ein Wechsel der Fische zwischen Unter- und Oberlauf ist zur Zeit nicht möglich. Vorbemerkung der Landesregierung: Nach Einschätzung der Landesregierung dürfte ein Anschluss der Gru an die Langballigau für den Forellenbestand in der Langballigau quantitativ keinen nennenswerten Effekt haben, da die Gru aufgrund ihrer geringen Länge an offener Fließstrecke von lediglich ca. 400 Metern nur einen lokal sehr begrenzten potenziellen Lebensraum für die Forelle bietet. Nach den der Landesregierung vorliegenden Daten ist die Gru oberhalb der offenen Gewässerstrecke 2,6 km verrohrt. Der letzte Abschnitt unterhalb des Mühlenteiches bis hin zur Einmündung in die Langballigau ist ebenfalls auf 80 m verrohrt und quert zudem drei Straßen bzw. Wege. Eine ökologische Durchgängigkeit zur Langballigau würde nicht nur die Herstellung der Durchgängigkeit an der Buttermühle bedeuten, sondern auch die Entrohrung des darunter liegenden Abschnitts und die Herstellung drei neuer Straßendurchlässe. Drucksache 19/494 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. Gibt es Pläne, an der Gru in Höhe der Buttermühle eine Fischwanderhilfe zu errichten ? Im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird die Durchgängigkeit an ökologisch bedeutenden Gewässern in Schleswig-Holstein systematisch hergestellt . Die Gru gehört nicht zu diesen. Insofern existieren derzeit keine konkreten Überlegungen auf Seiten der Landesregierung. Ob es lokale Pläne gibt, kann von hier aus nicht beantwortet werden. 2. Wäre dieser Bau aus ökologischer Sicht förderungswürdig aus Mitteln der EU? Grundsätzlich ist die Durchgängigkeit aller Gewässer aus ökologischer Sicht zu begrüßen. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel liegt der Schwerpunkt der Förderung auf den Vorranggewässern (Gewässer von besonderer ökologischer Bedeutung ) bzw. auf Maßnahmen im sogenannten reduzierten Gewässersystem (gegenüber der EU berichtspflichtige Gewässer, dazu zählen auch die Vorranggewässer ). 3. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass eine Fischwanderhilfe an der Gru eine genetische Auffrischung des isoliert lebenden Bachforellenbestandes begünstigt ? Die Forelle (Salmo trutta L.) lebt in ihrem Verbreitungsgebiet in drei unterscheidbaren Standortsformen: Meerforelle, Bachforelle und Seeforelle. Da Schleswig- Holstein von vielen meist kleinen Wasserläufen durchzogen ist, die aufgrund der Küstennähe oft schnell ins Meer münden, findet sich natürlicherweise die Meerforelle in den Fließgewässern Schleswig-Holsteins. Ein isoliert lebender und, bedingt durch die geringe Fließgewässergröße, in Schleswig-Holstein meist kleiner Bachforellenbestand, stellt ein anthropogen verursachtes Begleitphänomen der Abschottung kleinerer Fließgewässerbereiche durch den Einbau von Dämmen, Wehren, Sohlabsturzbauwerken und unüberwindbaren Verrohrungen dar. Sofern die Isolation von Gewässerstrecken durch Rückbau der Staubauwerke und Verrohrungen oder die Anlage von Fischaufstiegshilfen beendet wird, können die Bachforellen in die größeren Vorfluter und weiter in die Ostsee abwandern, und ihrer Biologie entsprechend würden andererseits Meerforellen aus der Ostsee wieder in die kleinen ehemals isolierten Fließgewässer hineinschwimmen, um dort zu laichen. Insofern wäre ein genetischer Austausch wie zu Zeiten ohne verhinderte Fischwechselmöglichkeit wieder möglich. Der Genpool würde sich entsprechend vergrößern, dies könnte man als „genetische Auffrischung“ bezeichnen , und die adulten Forellen der kleinen Zuflüsse hätten nicht mehr das Erscheinungsbild der Bachforelle, sondern das der Meerforelle. Diese grundsätzlichen Zusammenhänge gelten auch an der Gru. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/494 3 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Fischwanderhilfe einen wichtigen positiven Beitrag zum Sedimentabtrag leisten wird? Diese Auffassung wird nicht geteilt. Eine Herstellung der Durchgängigkeit hätte niemals zum Ziel, den Sedimenttransport von oberhalb nach unterhalb zu begünstigen . Eine Schlamm- bzw. Sedimentverlagerung von der Gru bzw. aus dem Mühlenteich nach unterhalb hätte negative ökologische Auswirkungen in der Langballigau und wäre daher fachlich abzulehnen.