SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/51 19. Wahlperiode 2017-07-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Poersch (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Ladenöffnungszeiten und Bäderregelung in Schleswig-Holstein 1. Wie haben sich die Anzahl der im Einzelhandel beschäftigten Personen und der Umsatz des Einzelhandels in Schleswig-Holstein seit 2005 entwickelt ? Bitte einzeln nach Jahren Aufschlüsseln! Antwort: Beschäftigte in Unternehmen 1) des Einzelhandels 2), 3) in Schleswig- Holstein Berichtsjahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2005 75 118 2006 78 361 2007 80 431 2008 76 288 2009 76 086 2010 76 486 2011 77 342 2012 81 640 Drucksache 19/51 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2013 83 059 2014 84 306 2015 86 337 Im Unternehmensregister stehen Unternehmensdaten für das Jahr 2016 nach Lieferung, Einarbeitung und Überprüfung voraussichtlich Ende Juni 2018 zur Verfügung. 1) Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr 2015. 2) bis Berichtjahr 2007, WZ 52 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen), Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 (WZ 2003). 3) ab Berichtjahr 2008, WZ 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen), Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Unternehmensregister, Stand: 2005= 31.12.2007, 2006= 31.12.2008, 2007= 30.09.2009, 2008= 30.06.2010, 2009= 30.04.2011, 2010= 31.05.2012, 2011= 31.05.2013, 2012= 31.05.2014, 2013= 31.05.2015, 2014= 31.05.2016, 2015= 31.10.2017 Steuerpflichtige Unternehmen im Einzelhandel und deren steuerbarer Umsatz aus Lieferungen und Leistungen in Schleswig-Holstein 2005 - 2015 Jahr Wirtschaftszweig (WZ 2003, WZ 2008)1) Steuerpflichtige 2) Steuerbarer Umsatz aus Lieferungen und Leistungen Klassifikation3) Abteilung Anzahl 1.000 Euro 2005 WZ 2003 52 13.662 17.171.359 2006 WZ 2003 52 13.370 18.105.463 2007 WZ 2003 52 13.224 17.937.643 2008 WZ 2003 52 13.081 17.051.806 2009 WZ 2008 47 12.987 14.855.978 2010 WZ 2008 47 12.892 15.205.620 2011 WZ 2008 47 12.740 15.213.777 2012 WZ 2008 47 12.568 15.794.304 2013 WZ 2008 47 12.375 16.297.792 2014 WZ 2008 47 12.175 15.819.176 2015 WZ 2008 47 12.094 15.882.306 Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik – Voranmeldung des Berichtsjahres 2016 liegen voraussichtlich im Mai 2018 vor. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/51 3 1) Ab dem Berichtsjahr 2009 wird die Wirtschaftszweigklassifikation 2008 (WZ 2008) in der Umsatzsteuerstatistik - Voranmeldungen verwendet. Durch unterschiedliche Abgrenzungen der Wirtschaftszweige WZ 2008 und WZ 2003, wird die Vergleichbarkeit der dargestellten Ergebnisse eingeschränkt. 2) Steuerpflichtige, deren Lieferungen und Leistungen mehr als 17 500 Euro betragen. Ohne Jahreszahler. Sitz der Unternehmung im genannten Land. 3) WZ 2003, Abteilung 52: Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen); Reparatur von Gebrauchsgütern WZ 2008, Abteilung 47: Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Umsatzsteuerstatistik – Voranmeldungen 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Auswirkungen der Bäderverordnung von 2013 auf Beschäftigung und Umsatz im Einzelhandel in Schleswig-Holstein? Antwort: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Weder das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein noch der Einzelhandelsverband Nord konnten hierzu Daten liefern. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, in welchem Umfang der Einzelhandel in Schleswig-Holstein von den nach Ladenöffnungszeitengesetz (LÖffzG) möglichen Öffnungszeiten (insbesondere Sonntagsöffnungszeiten ) tatsächlich Gebrauch macht und wie sich die tatsächlichen Öffnungszeiten seit 2006 entwickelt haben? Antwort: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Jede Verkaufsstelle entscheidet selbst über ihre Öffnungszeiten sowohl hinsichtlich der Dauer der Öffnung als auch der Anzahl der Sonntage, an denen sie öffnet. Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Öffnungsmöglichkeiten müssten in jeder Kommune konkret von allen Verkaufsstellen abgefragt werden. In der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit ist dies nicht möglich. 4. In welchem Umfang machen die in der Anlage zur Bäderverordnung genannten Tourismusorte von der Sonntagsöffnung Gebrauch? Bitte die in den jeweiligen Gemeinden bzw. Gemeindeteilen örtlich zulässigen Sonntagsöffnungszeiten im Rahmen der Bäderverordnung aufschlüsseln. Antwort: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Aufgrund der Drucksache 19/51 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Kürze der Zeit, die für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung steht, können verlässliche Daten nicht geliefert werden. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, in welchem Umfang der Einzelhandel in den in der Bäderverordnung genannten Tourismusorten von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung tatsächlich Gebrauch macht? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3.