SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/516 19. Wahlperiode 2018-02-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau 1. Wie definiert die aktuelle Landesregierung die Begriffe „Kunst im öffentlichen Raum“ und „Kunst am Bau“? Antwort: Der Begriff „Kunst am Bau“, der früher eine enge Kopplung eines Kunstwerks an einen Neubau vorsah, wird seit Inkrafttreten des Erlasses „Kunst im öffentlichen Raum“ des seinerzeitigen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur, des Ministeriums für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport, des Ministeriums für Finanzen und Energie sowie des Innenministeriums vom 15. Juni1994 nicht mehr verwendet. Im genannten Erlass wird erläutert, dass das Ziel der neuen Regelung sei, „…die bisher praktizierte Regelung „Beteiligung von Kunst und Kunsthandwerk bei kommunalen Hochbauvorhaben im Lande Schleswig-Holstein“ anzupassen an ein Kunstschaffen , das den öffentlichen Raum als Gestaltungsgegenstand begreift. Kunst soll als eigenständiger Bestandteil der gebauten Umwelt zu Geltung kommen. „Kunst im öffentlichen Raum“ soll nicht Applikation an Gebäuden sein. Die für „Kunst im öffentlichen Raum“ bereitgestellten Mittel aus Bauvorhaben sollen weder ausschließlich für Neubauvorhaben verwendet werden, noch an ein bestimmtes Bauvorhaben gebun- Drucksache 19/516 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 den sein“. (siehe: Erlass „Kunst im öffentlichen Raum“ vom 15.Juni 1994 - X 403a - 3506.11, geändert durch Bekanntmachung vom 10. Januar 2012 (Amtsbl. Schl.-H. S. 49). 2. Welche Erlasse und Richtlinien galten in der Vergangenheit und welche gelten derzeit für diese Bereiche? Antwort: Der erwähnte Erlass „Kunst im öffentlichen Raum“ wurde am 15. Juni 1994 erlassen und am 10. Januar 2012 geändert. Letztere Fassung ist derzeit gültig. Er richtet sich an die Kreise, Ämter und Gemeinden und hat empfehlenden Charakter. Ergänzend hatte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur am 30. Juni 1994 eine Richtlinie „Kunst im öffentlichen Raum - Land“ erlassen, die mit Bekanntmachung vom 10. Januar 2012 aufgehoben wurde. Nach den geltenden Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 1. Januar 2015 können die Gemeinden Fördermittel des Bundes und des Landes für Kunst im öffentlichen Raum einsetzen. Auch die vorherigen Fassungen der Städtebauförderungsrichtlinien ließen die Förderung von Kunst im öffentlichen Raum zu. Diese Richtlinien liegen in der Zuständigkeit des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein. Für Baumaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein gilt das Handbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes (HBBau). Der darin enthaltene Abschnitt K7 „Kunst am Bau“ wurde vor drei Jahren ersatzlos gestrichen. 3. Existiert weiterhin eine Kunstkommission, die in dem ursprünglichen Erlass vorgesehen war? Wenn ja, wie wird sie gebildet und welche Zusammensetzung hat sie derzeit? Antwort: Ja, gemäß geltendem Erlass existiert eine Kunstkommission, die für die Beratung von Projektanträgen im Bereich bildende Kunst und Kunst im öffentlichen Raum seitens des MBWK eingesetzt wird. Die Mitglieder der Kunstkommission werden von der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein für drei Jahre berufen, mit der Möglichkeit einer Wiederberufung für zwei weitere Jahre. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/516 3 Aktuell gehören der Kunstkommission folgende Mitglieder an: 1. Dr. Anette Hüsch, Direktorin Kunsthalle zu Kiel 2. Maren Kruse, Kulturredakteurin Kieler Nachrichten 3. Prof. Dr. Klaus Gereon Beuckers, Kunsthistorisches Institut der CAU 4. Dipl.-Ing. Uwe Schüler, Präsident der Architekten- und Ingenieurkammer SH 5. Dr. Arne Zerbst, Präsident Muthesius Kunsthochschule 4. Welche Projekte wurden auf Grundlage des Erlasses in den vergangenen zehn Jahren gefördert (bitte in Form einer Liste mitteilen)? Antwort: Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist nicht bekannt, welche konkreten Einzelprojekte „Kunst im öffentlichen Raum“ in den Kreisen, Ämtern und Gemeinden umgesetzt wurden. Aus der anliegenden Liste sind die Höhe der Förderbeträge und die Namen der Schulen zu ersehen, an denen „Kunst im öffentlichen Raum“ im Rahmen von Schulbauvorhaben und auf der Grundlage des Erlasses umgesetzt wurde. Der kommunale Schulbaufonds fiel mit Novellierung des Schulgesetzes 2007 weg. Die Anlage umfasst Maßnahmen, die vor 2007 bewilligt und in den beiden Folgejahren schlussabgerechnet wurden. 5. Wie geht die GMSH mit dem Erlass „Kunst im öffentlichen Raum“ in der Praxis um? Antwort: Adressatenkreis des geltenden Erlasses sind die Kreise, Ämter und Gemeinden als Bauträger. Diesen Bauträgern wird die Anwendung des Erlasses empfohlen. Die GMSH ist ausschließlich für Baumaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik in Schleswig-Holstein zuständig. 1 Schulen, an denen eine Baumaßnahme aus dem kommunalen Schulbaufonds gefördert wurde. Die einzelnen KiöR-Projekte sind nicht bekannt. Summe für KiöR in € Haupt- und Realschule Wilster und Förderschule am Stadtpark Wilster 11.000,00 € Grundschule Gemeinde Rantrum 8.754,00 € Grund- und Hauptschule Johannes Gutenberg Schule 8.215,00 € Grund- und Hauptschule Anna-Siemsen Schule 5.825,21 € Gemeinschaftsschule Handewitt 7.340,00 € Integrierte Gesamtschule Ratekau 28.900,00 € Grund- und Gemeinschaftsschule Viöl-Ohrstedt 8.734,00 € Grund- und Gemeinschaftsschule Kisdorf 9.600,00 € Gemeinschaftsschule Theodor-Heuss-Schule 4.070,00 € Förderzentrum Schule am Hochkamp 3.584,00 € Grundschule Bönningstedt 762,23 € Grund- und Hauptschule Albert Schweitzer-Schule 11.067,00 € Gymnasium Domschule 5.900,00 € Integrierte Gesamtschule Geesthacht 14.000,00 € Waldorfschule Eckernförde 2.000,00 € Realschule in Schwarzenbek 7.347,00 € Grundschule Grüppental-Schule 9.506,00 € Schulzentrum Schönkirchen 5.000,00 € Grundschule Boy-Lornsen-Schule in Tinnum 4.367,00 € Integrierte Gesamtschule in Barsbüttel 8.500,00 € Nordseegymnasium u. Realschule mit Hauptschulteil 16.400,00 € Hauptschule Koppeldamm 8.932,00 € Gymnasium Lornsenschule 8.100,00 € Realschule Bruno-Lorenzen-Schule 8.800,00 € Gemeinschaftsschule Wilster 10.341,00 € Grund- und Gemeinschaftsschule Hanerau-Hademarschen / Todenbüttel 9.169,00 € Grundschule Altstadt in Wedel 5.660,00 € Grundschule Moorweg in Wedel 7.095,00 € Berufsschule Elmshorn 16.790,00 € Grundschule Stadtschule 3.500,00 € Gemeinschaftsschule Klaus-Groth-Schule 49.500,00 € Realschule Friedrichstadt 6.200,00 € Grund- und Förderschule Glückstadt 6.000,00 € Grundschule Kummerfeld 8.673,23 € 2008 Wilster 2008 Wedel 2008 Wedel Friedrichstadt Glückstadt2008 2008 Kummerfeld 2008 2008 Wilster 2008 Todenbüttel/ Hademarschen 2008 Tornesch 2008 Elmshorn 2008 Glückstadt 2008 Barsbüttel 2008 Schleswig 2008 Schleswig 2008 St. Peter- Ording 2008 Elmshorn 2008 Escheburg 2008 Geesthacht 2008 Eckernförde 2008 Schönkirchen 2008 Sylt-Ost 2008 Eckernförde 2008 Schleswig 2008 Bad Schwartau 2008 Bönningstedt 2008 Schwarzenbek 2008 Handewitt 2008 Kisdorf 2008 Preetz 2008 Ratekau 2008 Viöl Förderungen KiöR ab 2008 auf der Grundlage des Erlasses "Kunst im öffentlichen Raum" 2008 Mildstedt 2008 Jahr* *Jahr der Fertigstellung; teilweise liefen die Baumaßnahmen über mehrere Jahre Ort Bargteheide 2008 Lübeck 2 Schulen, an denen eine Baumaßnahme aus dem kommunalen Schulbaufonds gefördert wurde. Die einzelnen KiöR-Projekte sind nicht bekannt. Summe für KiöR in € Förderungen KiöR ab 2008 auf der Grundlage des Erlasses "Kunst im öffentlichen Raum" Jahr* *Jahr der Fertigstellung; teilweise liefen die Baumaßnahmen über mehrere Jahre Ort Integrierte Gesamtschule Bad Oldesloe 8.553,26 € Hauptschule Schäferkamp 11.300,00 € Grund- und Hauptschule Schwarzenbek 10.075,00 € Schulzentrum Bargteheide 8.754,20 € Schulzentrum Heederbrook und Gymnasium Barmstedt 10.417,82 € Hauptschule Bad Bramstedt 8.550,00 € Grundschule Hitzhusen-Weddelbrook 8.754,20 € Grundschule Warderfelde 8.750,00 € Berufsschule Dorthea-Schlözer-Schule 40.546,64 € Schulzentrum Heederbrook 24.388,09 € Grund- und Hauptschule Am Bäckersberg 10.600,00 € Förderzentrum Heideweg-Schule in Appen-EZ 4.802,17 € Rendsburg Grund- und Gemeinschaftsschule Rotenhof 8.000,00 € Itzehoe Grundschule Fehrsschule 10.500,00 € Schmalfeldt Grundschule Schmalfeldt-Hasenmoor 7.650,00 € Niebüll Gymnasium Friedrich-Paulsen-Schule 13.500,00 € Itzehoe Freie Waldorfschule Itzehoe 9.000,00 € Friedrichstadt Realschule Friedrichstadt 5.000,00 € Pinneberg Förderzentrum Heideweg-Schule Appen-EZ 3.477,43 € Probsteierhagen Grund- und Hauptschule Probsteierhagen 8.400,00 € Satrup Grund- und Hauptschule Regenbogenschule 10.299,00 € Bad Bramstedt Haupt- und Realschule Bad Bramstedt 9.186,00 € Sandesneben Schulzentrum Sandesneben 8.825,00 € Eckernförde Waldorfschule Eckernförde 4.400,00 € Büdelsdorf Realschule Bertolt-Brecht-Schule u. Hauptschule Klaus-Groth-Schule 9.327,00 € Bad Bramstedt Grundschule Maienbeeck 5.271,87 € Büchen Schulzentrum Büchen 9.536,00 € Glinde Förderschule Wilhelm-Busch-Schule 8.712,00 € Pinneberg Gymnasium Theodor-Heuss-Schule 8.072,40 € Segeberg Förderzentrum Trave-Schule 7.440,00 € Pinneberg Förderzentrum Raboisenschule Elmshorn 7.354,31 € Süderbrarup Förderzentrum Schule am Markt 10.360,00 € Kaltenkirchen Realschule Am Marschweg 8.000,00 € Neumünster Realschule Freiherr-vom-Stein-Schule 35.800,00 € 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 Pinneberg 2008 2008 2008 2008 2008 Bad Bramstedt Bad Bramstedt 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 Bad Segeberg Lübeck Barmstedt 2008 2008 2008 2008 2008 Bad Oldesloe Mölln Schwarzenbek Henstedt-Ulburg Bargteheide Barmstedt 3 Schulen, an denen eine Baumaßnahme aus dem kommunalen Schulbaufonds gefördert wurde. Die einzelnen KiöR-Projekte sind nicht bekannt. Summe für KiöR in € Förderungen KiöR ab 2008 auf der Grundlage des Erlasses "Kunst im öffentlichen Raum" Jahr* *Jahr der Fertigstellung; teilweise liefen die Baumaßnahmen über mehrere Jahre Ort Lauenburg Grund- und Hauptschule Hasenberg 18.741,00 € Kiel Förderschule Rudolf-Steiner-Schule 6.455,00 € Bad Schwartau Förderzentrum Am Hochkamp 6.655,00 € Itzehoe Berufsschule Kreis Steinburg 25.000,00 € Pinneberg Grundschule Helene-Lange-Schule 7.888,00 € Itzehoe Sophie-Scholl-Gymnasium 12.000,00 € Schwarzenbek Gymnasium Schwarzenbek 13.087,00 € Kropp Realschule mit Grund- und Hauptschulteil Kropp 10.655,00 € Preetz Grundschule und Regionalschule Preetz 3.615,00 € Preetz Realschule Theodor-Heuss-Schule und Friedrich-Schiller-Gymnasium 12.580,00 € Krempe Grund- und Hauptschule und Realschule Krempe 9.800,00 € Kappeln Grundschule und Gemeinschaftsschule Kappeln 9.000,00 € Kiel Integrierte Gesamtschule Hassee 6.456,84 € Sieverstedt Grundschule Sieverstedt 10.780,00 € Schenefeld Regionalschule mit Hauptschulteil Schenefeld 5.500,00 € Leezen Grund- und Hauptschule Leezen 7.750,00 € Bargteheide Diedrich-Bonhoeffer-Realschule 8.629,00 € Neumünster Gymnasium Immanuel-Kant-Schule 7.900,00 € Bad Oldesloe Realschule Theodor-Storm-Schule 10.700,00 € Elmshorn Waldorfschule Elmshorn 4.058,83 € Barmstedt Grundschule Geschwister-Schollschule und Realschule Chemnitzschule 19.375,42 € Kiel Gymnasium Humboldt-Schule 5.800,00 € Neumünster Realschule Freiherr-vom-Stein-Schule 35.800,00 € Harrislee Dänische Schule 10.000,00 € Rendsburg Grundschule Obereider 10.000,00 € Kiel Gymnasium Kieler Gelehrten Schule 2.247,67 € Reinbek Grund- und Hauptschule Gertrud-Lege-Schule 5.800,00 € Summe 979.507,82 € 2008 2008 2008 2008 2008 2009 2009 2009 2009 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 2008 KA_Kunst am Bau leere Seite Anlage Tabelle1