SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/522 19. Wahlperiode 18-02-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rasmus Andresen, Bündnis90/GRÜNE und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Beschäftigungsverhältnisse bei Unternehmensansiedlungen 2017 Vorbemerkungen des Fragestellers: Laut Angaben der Landesregierung haben sich 2017 153 Unternehmen in Schleswig -Holstein angesiedelt und 1715 neue Arbeitsplätze geschaffen. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Wirtschaftsministerium (MWVATT) geht davon aus, dass sich die Fragen des Abgeordneten auf die am 06.Februar 2018 veröffentlichte Presseinformation zur jährlichen so genannten gemeinsamen Ansiedlungspressekonferenz der Wirtschaftsförderungs - und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WT.SH), mit der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH(KiWi) und dem MWVATT beziehen. Die dort vorgestellten Ansiedlungen gehen auf die Tätigkeiten der WT.SH und der 15 regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften zurück. Von den in der Pressekonferenz genannten 153 Ansiedlungen wurden 13 Unternehmen mit Mitteln der einzelbetriebliche Investitionsförderung (EBF) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) gefördert. Mit den 13 Fällen ist die Schaffung von 280 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen (einschließlich 29 Ausbildungsplätzen) verbunden. In der Beantwortung der folgenden Fragen wird zwischen den geförderten und nicht geförderten Projekten unterschieden. Nur für die geförderten Fälle bestehen Informations -bzw. Publizitätspflichten. 1. Welche Arbeitsplatz Definition liegt der Zusammenstellung zu Grunde und wie vielen Arbeitsplätzen entsprechen diese in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)? Drucksache 19/522 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Den Förderfällen liegt die Arbeitsplatzdefinition des geltenden GRW- Koordinierungsrahmens zugrunde. Danach muss es sich um sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze handeln. Teilzeitarbeitsplätze sind in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnet. Für die nicht geförderten Ansiedlungen wurden Vollzeitäquivalente zugrunde gelegt. 2. Welche Arbeitsverhältnisse liegen den 1715 Arbeitsplätzen zu Grunde? Bitte um Angabe in befristet/ unbefristete Arbeitsverhältnisse, sozialversicherungspflichtig, Vollzeit-/Teilzeit, Leiharbeit/ Zeitarbeit, Flächentarifvertrag/ Haustarifvertrag. Antwort: Bei den 280 Arbeitsplätzen, die im Zusammenhang mit den geförderten Ansiedlungen entstehen sollen, handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze . Leih- und Zeitarbeitsverhältnisse gehen in die Berechnungen zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung nicht ein. Alle einzelbetrieblichen Förderfälle sind auf den Landesmindestlohn verpflichtet. Das Kriterium „Tarifvertrag“ ist kein förderrelevantes Kriterium. Nach Angaben der WT.SH und der regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften handelt es sich bei den 1435 Arbeitsplätzen ebenfalls um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Weitere Angaben ermitteln die WT.SH und die regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften nicht. 3. Ist die Schaffung der genannten Arbeitsplatzzahlen durch die Förderbescheide rechtssicher gebunden? Sind die Unternehmen bei Nichteinhaltung der genannten Zahlen zur Rückzahlung verpflichtet? Wenn ja, in welcher Höhe in Prozent der Fördersumme? Antwort: Die 280 mit einer einzelbetrieblichen Investitionsförderung zusammenhängenden sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze sind in den Förderbescheiden rechtssicher beauflagt. Jährlich zum 31.12. müssen die Unternehmen Sachstandsberichte u.a. zur Anzahl der Arbeitsplätze vorlegen. Eine abschließende Bewertung der Arbeitsplatzauflagen kann erst nach Abschluss des Überwachungszeitraumes erfolgen , weil der bundeseinheitliche GRW-Koordinierungsrahmen eine nachträgliche Betrachtung des gesamten Überwachungszeitraums vorgibt. Bei der Überprüfung der Arbeitsplatzauflagen werden die jahresdurchschnittliche Schaffung und Besetzung der Dauerarbeitsplätze (Vollzeitäquivalente) betrachtet. Sollten die Arbeitsplatzauflagen von den Unternehmen nicht eingehalten werden, sind in jedem Einzelfall die Gründe und zeitlichen Verfehlungen der Arbeitsplatzauflagen zu ermitteln und eine ggf. anteilige Rückforderung einzuleiten. Eine pauschale prozentuale Rückforderung der Fördersumme ist nicht zulässig. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/522 3 4. Wie teilen sich die 1715 Arbeitsplätze auf Branchen auf? Bitte auch hier jeweils nach Vollzeit-, Teilzeitarbeitsplätzen, VZÄ, befristet und unbefristet unterscheiden . Antwort: Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitäquivalente gemäß den Ermittlungen der WT.SH und der regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften : Arbeitsplätze Tourismus 234 Ernährungswirtschaft 278 Digitale Wirtschaft 134 Gesundheitswirtschaft 92 Maritime Wirtschaft 48 Erneuerbare Energien 24 Logistik 265 Maschinenbau 48 sonstige Produktion 72 sonstiger Handel 243 sonstige Dienstleistung 277 Gesamt 1.715 5. Wie ist das Lohnniveau, differenziert nach Branchen, in den neu entstandenen Beschäftigungsverhältnissen? Bitte um Angabe des untersten, mittleren und obersten Stundensatzes der geplanten Arbeitsplätze. Antwort: Die geförderten Fälle sind auf den Landesmindestlohn verpflichtet. Zu den nicht geförderten Ansiedlungen liegen der WT.SH und den regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften keine differenzierten Angaben vor. 6. Wie viele neue Ausbildungsplätze sind durch die Neuansiedlungen zu erwarten und in welchen Berufen bzw. Berufsgruppen (bitte Angaben jeweils für die unterschiedlichen Branchen)? Antwort: Mit den 13 einzelbetrieblichen Investitionsförderungen ist die Schaffung von 29 Ausbildungsplätzen verbunden. Die Ermittlung unterscheidet dabei nicht nach Berufen oder Berufsgruppen. Zu den nicht geförderten Ansiedlungen machen die WT.SH und die regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften keine Erhebungen zu Ausbildungsplätzen. Drucksache 19/522 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 7. Wie viele der neu angesiedelten Unternehmen in jeweils welcher Branche bestehen derzeit lediglich aus einer Geschäftsführung? Antwort: Bei den geförderten Ansiedlungen liegt kein solcher Fall vor. Die WT.SH und die regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften zählen Ansiedlungen grundsätzlich erst ab einer Mitarbeiterzahl von drei. Ansiedlungen in den so genannten Gewerbe- und Technologiezentren bilden davon eine Ausnahme und zählen ab einer Person. Für diese Fälle wird davon ausgegangen , dass das Unternehmen lediglich aus der Geschäftsführung besteht: Digitale Wirtschaft 4 Gesundheitswirtschaft 1 Maritime Wirtschaft 1 Erneuerbare Energien 1 Logistik 1 sonstiger Handel 2 sonstige Dienstleistung 6 Gesamt 16