SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/524 19. Wahlperiode 2018-02-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Bienenfrühwarnsystem Vorbemerkung des Fragestellers: Um Bienen besser zu schützen, könnte ein Bienenfrühwarnsystem helfen, das den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte rechtzeitig anzeigt. Die Landwirtschaftskammer verfügt über einen Pflanzenschutzdienst mit Internetseite. Dort könnte eine Unterseite angelegt werden, auf der jeder Landwirt den Schlag (Feld) und den Zeitpunkt der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln eintragen kann. Daraufhin könnten die Imker die Fluglöcher ihrer Bienenkästen für kurze Zeit schließen und ihre Bienenvölker so wirksam schützen. 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Entwicklung des Bienenbestandes in Schleswig-Holstein? a. Falls ja, bitte die Entwicklung von 2010 bis 2017 aufschlüsseln und darlegen. Für das Jahr 2010 liegen keine Daten vor. Die Anzahl der gemeldeten Bienenvölker hat sich im Zeitraum von 2011 bis 2017 von 20.941 auf 25.904 Bienenvölker erhöht. Dies entspricht einem Zuwachs von 23,7 %. Die Daten beruhen auf Angaben des Landesimkerverbandes. Die jährliche Anzahl der Bienenvölker ist für den skizzierten Zeitraum nachstehend dargelegt. Drucksache 19/524 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Jahr Bienenvölker 2011 21.176 2012 20.941 2013 20.886 2014 21.216 2015 22.093 2016 23.986 2017 25.904 b. Falls nein, warum werden die Daten nicht erhoben? Entfällt. 2. Wie hat sich der Berufsstand der Imker im gleichen Beobachtungszeitraum entwickelt? Für das Jahr 2010 liegen keine Daten vor. Die Anzahl der beim Landesimkerverband registrierten Imker hat sich im Zeitraum von 2011 bis 2017 von 2.650 Imkern auf 3.097 Imker erhöht. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 16,9 %. In den Daten sind sowohl Hobby- als auch Berufsimker enthalten. Die jährliche Anzahl der im Landesverband organisierten Imker ist für den skizzierten Zeitraum nachstehend dargelegt. Jahr Mitglieder 2011 2.534 2012 2.650 2013 2.724 2014 2.736 2015 2.953 2016 2.980 2017 3.097 3. Unterstützt die Landesregierung die Idee eines „Bienenfrühwarnsystems“? Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich alle Ideen und Initiativen, die dem Schutz der Bienen dienen sollen. Bei dem Vorschlag zur Einführung eines Bienenfrühwarnsystems im Sinne der Fragestellung bestehen auf Seiten der Landesregierung jedoch Zweifel in Bezug auf ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Sowohl die schlagbezogene Meldung einer beabsichtigten Pflanzenschutzmittelanwendung als auch die Pflege der vorzuhaltenden Internetseite durch den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschafts- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/524 3 kammer (LKSH) wäre mit einem hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden und würde nach vorliegenden Kenntnissen zu keiner relevanten Verbesserung der momentanen Situation für die Bienen führen. Aktuell genießt der Bienenschutz in der Offizialberatung durch den Pflanzenschutzdienst bereits höchste Priorität. Die Landwirte führen ihre Maßnahmen nach guter fachlicher Praxis nur außerhalb des täglichen Bienenflugs oder mit nicht bienengefährlichen Mitteln durch, welche auf Empfehlung des Pflanzenschutzdienstes zum Schutz von Wildbienen ebenfalls möglichst in den Abendstunden angewendet werden. Im Hinblick auf die durchzuführenden Pflanzenschutzmittelanwendungen erfolgt in der Saison ein enger Informationsaustausch zwischen den Landwirten und den örtlichen Imkern. Der hohe Aufwand eines wie in der Vorbemerkung vom Fragesteller skizzierten Frühwarnsystems stünde nach Einschätzung der Landesregierung in einem deutlichen Missverhältnis zum erzielbaren Nutzen. 4. Welche Maßnahmen zur Förderung des Bienenbestandes und der Imkerei unterstützt das Land Schleswig-Holstein finanziell? (Bitte aufschlüsseln). Die Landesregierung unterstützt schon seit einigen Jahren den schleswigholsteinischen Bienenzuchtsektor in Form des EU-Programms zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse mit EU- und Landesmitteln. Dabei erhält der schleswigholsteinische Landesimkerverband Beihilfen für die Fördermaßnahmen „Technische Hilfe“ (Schulungen, Beratungen, Homepage, Zucht- und Leistungsprüfungen , etc.), „Bekämpfung der Varroatose“ und „Honig- und Wachsanalysen“. Vom Land Schleswig-Holstein werden weiterhin folgende Maßnahmen gefördert: Pilotprojekt „Blüten für Bienen“ der Stiftung Naturschutz Erforschung der Zusammenhänge zwischen den Erntezeitpunkten und Pyrrrolizidin-Alkaloid-Gehalten regional erzeugter Sommerhonige sowie den Vorkommen von Jakobs-Kreuzkraut und alternativen Trachtangeboten im Umfeld der betreffenden Bienenstände. Erstellung eines Best-Practice-Guide zum „Imkern ohne PAs“. Imker-Telefon der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Beantwortung aller Fragen rund um das Jakobs-Kreuzkraut und die Belastung von Sommerhonigen mit Pyrrolizidin-Alkaloiden BlütenMeer 2020 (Stiftung-Naturschutz) Erhöhung des Arten- und Blütenreichtums in Grün- und Offenlandlebensräumen durch Wiederansiedlung heimischer Blütenpflanzen. Drucksache 19/524 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Vertragsnaturschutz-Angebot für Landwirte des MELUND: Ackerlebensräume Durch gezielte Begrünung mit blütenbetonten Aussaatmischungen wird das Blütenangebot für Insekten gefördert. Pilotprojekt des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) und des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr „Pflege und Entwicklung artenreicher Grün- und Offenlandlebensräume auf Straßenbegleitgrünflächen der A7 in Schleswig-Holstein“ einschließlich der Entwicklung eines Leitfadens zur Anlage und Pflege artenreicher Wiesen- und Rasenflächen an Straßen und Wegen. Projekt „Auswirkungen der Ansaat ressourcenreicher Wildpflanzen- Blühmischungen in Agrarlandschaften auf Bodenbrüter am Beispiel des Rebhuhns, Arthropodendiversität und assoziierte Ökosystemleistungen “ der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) Durch Ansaat mit artenreichen Blühmischungen aus Wildpflanzen-Regiosaat soll die Fauna der Ackerlandschaft aufgewertet werden. Schleswig-Holstein blüht auf – Initiative des MELUND für mehr Blüten in der Landschaft Landwirten, Flächeneigentümern und Kommunen wird 2018 Saatgut für die Anlage von Blühflächen kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist mit der Verordnung (EU) Nr. 2017/2393 im Rahmen des EU-Rechts eine besondere Berücksichtigung von für Honigpflanzen genutztem brach liegenden Land als im Umweltinteresse genutzte Fläche zugelassen worden. Damit soll im Prämienrecht der EU-Direktzahlungen die Möglichkeit für Direktzahlungsempfänger eröffnet werden, eine weitere Art brachliegender Flächen ab 2018 als im Umweltinteresse genutzte Fläche beantragen zu können, sofern auf diesen Flächen pollen- und nektarreiche Arten ausgesät und etabliert werden. Durch diese Art der Vegetationsdecke können positive Auswirkungen auf den Beitrag der brachliegenden Flächen zur biologischen Vielfalt erreicht werden.