SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/53 19. Wahlperiode 2017-07-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Schäden in der Landwirtschaft durch kriminelle Handlungen Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Struktur landwirtschaftlicher Betriebe (unbeaufsichtigte Acker-, Weide- und sonstige Flächen fernab der Betriebsstätte) bringt es mit sich, daß immer wieder landwirtschaftliche Geräte, Fahrzeuge und Einrichtungen Ziel krimineller Handlungen und Aktionen werden. 1. Wie viele Fälle von Kriminalität zum Nachteil von Landwirten wurden im Jahr 2016 in Schleswig-Holstein angezeigt? Antwort: Grundsätzlich stellt die jährlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), in der die Erfassung nach bundeseinheitlichen, festgelegten Regeln erfolgt und somit Vergleiche länderübergreifend und auch über längere Zeiträume ermöglicht, die für Aussagen zur Kriminalität und Kriminalitätsentwicklung am besten geeignete Datenbasis dar. Sie bildet als Ausgangsstatistik das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen zum Zeitpunkt der Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft ab, weshalb die Erfassung eines Falles in einem Berichtsjahr keinen Rückschluss auf die Tatbegehung im selben Kalenderjahr zulässt. Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Drucksache 18/6655 hingewiesen. Landwirte werden jedoch nicht als spezifische Opfergruppe in der PKS erfasst, so dass keine Auswertung von Delikten zu ihrem Nachteil möglich ist. Möglich wäre eine Auswertung auf Grundlage der erfassten Tatörtlichkeit „landwirtschaftlicher Betrieb“/ „Bauernhaus“, allerdings ließe diese den Rückschluss, dass die erfassten Straftaten zum Nachteil von Landwirtinnen und Landwirten begangen wurden, nicht zu und wäre daher im Sinne der Fragestellung nicht zielführend. Drucksache 19/53 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Eine Auswertung der im Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) @rtus enthaltenen Daten ermöglicht ebenfalls keine belastbaren Aussagen im Sinne der Fragestellung . Valide Aussagen zu den Fragen sind daher aus den vorhandenen polizeilichen Daten nicht generierbar. 1.1. An welchen Orten sind diese Fälle bekannt geworden? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 1.2. Welche Arten von Kriminalität wurden erfasst? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 1.3. Kam es auch zu tätlichen Übergriffen auf Personen? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 1.4. Konnten Täter ermittelt werden? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 1.4.1. Wenn ja, gibt es Angaben über die Nationalität/Herkunft der ermittelten Täter? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 2. Liegen der Landesregierung Zahlen über die Höhe der entstandenen Schäden für die Schleswig-Holsteinische Bauernschaft vor? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.