SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/543 19. Wahlperiode 2018-03-06 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Genitalverstümmelungen Am 17.01.2018 berichtet „ärzteblatt.de“ von 572 Genitalverstümmelungen, die allein im Jahr 2016 in Hessen festgestellt worden seien. Erfasst worden seien nur Fälle der Gesetzlichen Krankenversicherung, sofern der Arzt sie vermerkt habe. Man gehe von einer hohen Dunkelziffer aus. Liegen der Landesregierung Informationen zu Genitalverstümmelungen in Schleswig -Holstein vor? Falls Ja: 1. Wie viele Fälle waren dies im Jahr 2015 und 2016? Antwort: Laut kassenärztlicher Vereinigung Schleswig –Holstein wurden mit dem ICD Z91.7 ff. (weibliche Genitalverstümmelung in der Eigendiagnose) die folgenden Fallzahlen dokumentiert: - im Jahr 2015: keine - im Jahr 2016: 7 Patientinnen. Der mit dem 47. StrÄndG vom 24.09.2013 eingeführte Straftatbestand des § 226a StGB („Verstümmelung weiblicher Genitalien“) ist seit dem 01.01.2014 als eigener Straftatenschlüssel in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst . Für die Jahre 2015 und 2016 wurden in der PKS keine Fälle weiblicher Geni- Drucksache 19/543 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 talverstümmelung erfasst. 2. Wurden diese Fälle strafrechtlich geahndet? Antwort: In den Jahren 2015 und 2016 ist in Schleswig-Holstein eine (2015) bzw. keine (2016) Person wegen einer Straftat nach § 226a StGB verurteilt worden.