SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/544 19. Wahlperiode 2018-03-06 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Übergriffe auf Angehörige der Feuerwehr und der Rettungsdienste in Schleswig-Holstein Neben den zunehmenden Übergriffen auf Polizisten sind auch Angehörige von Feuerwehren und Rettungsdiensten immer wieder Ziel von Angriffen, Beleidigungen oder sonstigen Übergriffen. 1. Wie viele Übergriffe (körperliche Angriffe, Beleidigungen und andere) auf 1.1. Angehörige der Feuerwehr, 1.2. Angehörige der Rettungsdienste, hat es in Schleswig-Holstein in den Jahren 2016 und 2017 gegeben? Antwort: Zur Beantwortung wurden die Daten der noch unveröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2017 hinsichtlich der registrierten Fälle mit Opfererfassung, bei denen die Geschädigtenspezifika „Feuerwehr“ und „Sonstige Rettungsdienste“ erfasst wurden, sonderausgewertet. Drucksache 19/544 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit werden die Ergebnisse der Sonderauswertung in zwei tabellarischen Übersichten dargestellt. 2. Welche Art von Übergriffen auf Feuerwehrmänner und Rettungspersonal hat es im Detail in besagtem Zeitraum gegeben? Antwort: Die deliktische Einordnung ist der Statistik zur Beantwortung der 1. Frage zu entnehmen. Im Einzelnen wurden seitens der Rettungsdienstträger gemeldet: Verbale Angriffe und Drohungen sowie sexuell anzügliche Bemerkungen gegenüber weiblichen Einsatzkräften, körperliche Übergriffe auf Personen, wie beispielsweise Schläge ins Gesicht, aggressives Anrempeln und Wegstoßen sowie Beleidigungen. Ein Angriff auf ein fahrendes Einsatzfahrzeug durch Wurf eines Klappspatens auf ein Notarzteinsatzfahrzeug ist ebenfalls bekannt. PKS 2016 Delikt Opferspezifikation Opfer davon verletzt Vorsätzliche einfache Körperverletzung Sonstige Rettungsdienste 27 15 Vorsätzliche einfache Körperverletzung Feuerwehr 4 3 Bedrohung § 241 StGB Sonstige Rettungsdienste 14 Bedrohung § 241 StGB Feuerwehr 2 Widerstand Sonstige Rettungsdienste 10 3 Widerstand Feuerwehr 4 Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 Abs. 1 StGB Feuerwehr 1 Sonstige Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 und 4 StGB Feuerwehr 3 Gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB Feuerwehr 5 5 PKS 2017 Delikt Opferspezifikation Opfer davon verletzt Vorsätzliche einfache Körperverletzung Sonstige Rettungsdienste 37 16 Vorsätzliche einfache Körperverletzung Feuerwehr 7 Bedrohung § 241 StGB Sonstige Rettungsdienste 6 Widerstand Sonstige Rettungsdienste 6 Widerstand Feuerwehr 3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB Sonstige Rettungsdienste 4 Nötigung im Straßenverkehr § 240 Abs. 1 StGB Feuerwehr 3 Nötigung im Straßenverkehr § 240 Abs. 1 StGB Sonstige Rettungsdienste 2 gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Feuerwehr 2 gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Sonstige Rettungsdienste 2 1 Raub § 249 StGB Sonstige Rettungsdienste 1 Sexuelle Belästigung § 184i StGB Sonstige Rettungsdienste 1 räuberische Erpressung § 255 StGB Sonstige Rettungsdienste 1 1 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/544 3 3. Zogen besagte Übergriffe Ermittlungs- und/oder Gerichtsverfahren nach sich? 3.1. Wenn ja, welche? Antwort: In den Jahren 2016 und 2017 sind folgende Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach §§ 113, 114, 115 Absatz 3 StGB (aktuelle Rechtslage) bzw. §§ 113, 114 Absatz 3 StGB (alte Rechtslage) eingeleitet worden: Jahr StA AZ- Reg. Anzahl Verfahren Anzahl Beschuldigte (Kopfzählung) 2 0 1 7 StA Flensburg Js 123 1129 126 1172 StA Itzehoe Js 184 188 StA Kiel Js 396 413 StA Lübeck Js 426 445 StA Flensburg UJs 1 6 StA Itzehoe UJs 0 StA Kiel UJs 3 StA Lübeck UJs 2 2 0 1 6 StA Flensburg Js 142 1177 145 1234 StA Itzehoe Js 197 207 StA Kiel Js 401 431 StA Lübeck Js 437 451 StA Flensburg UJs 0 8 StA Itzehoe UJs 0 StA Kiel UJs 1 StA Lübeck UJs 7 Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den sog. UJs-Verfahren um sog. Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt handelt. Welcher Berufsgruppe die Opfer angehören, wird statistisch nicht erfasst. In den Jahren 2016 und 2017 hat die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen der o. g. Vorwürfe in den nachfolgenden Fällen entweder durch Anklageerhebung oder durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgeschlossen: Drucksache 19/544 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Jahr StA Anzahl Kopfzählung 2 0 1 7 StA Flensburg Anklageerhebung 34 61 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 27 StA Itzehoe Anklageerhebung 91 114 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 23 StA Kiel Anklageerhebung 144 219 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 75 StA Lübeck Anklageerhebung 132 190 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 58 2 0 1 6 StA Flensburg Anklageerhebung 37 66 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 29 StA Itzehoe Anklageerhebung 99 128 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 29 StA Kiel Anklageerhebung 141 208 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 67 StA Lübeck Anklageerhebung 125 183 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 58 2017 Alle Anklageerhebung 401 584 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 183 2016 Alle Anklageerhebung 402 585 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 183 3.2 Gibt es Erhebungen über die Tatbeteiligung ausländischer Personen? Antwort: Beschuldigte nach Staatsangehörigkeit Jahr Staatsangehörigkeit Anzahl Kopfzählung 2 0 1 7 Ohne Angabe 12 Deutsch 939 Ausländisch 317 Staatenlos 2 nicht erfasst 2 2 0 1 6 Ohne Angabe 17 Deutsch 1084 Ausländisch 270 Staatenlos 3 nicht erfasst 5 Es wird darauf hingewiesen, dass bei mehreren eingetragenen Staatsangehörigkeiten zu einer Person diese auch mehrfach gezählt werden. Beispiel: Deutsch und russisch – 1x Deutsch, 1x Ausländisch Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/544 5 4. Falls entsprechende Statistiken zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 nicht existieren: beabsichtigt die Landesregierung, derlei Erhebungen einzuführen? 4.1. Falls ja, wann? 4.2. Falls nein, warum nicht? Es ist nicht beabsichtigt, die Berufsgruppe potentieller Opfer zukünftig statistisch zu erfassen. Die statistisch erhobenen Fallzahlen in diesem Deliktsbereich geben bereits einen hinreichenden Aufschluss über die Häufigkeit und Intensität der unter §§ 113ff. StGB fallenden Übergriffe.