SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/554 19. Wahlperiode 2018-03-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis (AfD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Moscheebau in Norderstedt Der regionalen Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass die Stadt Norderstedt unmittelbar vor Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau der Eyup- Sultan-Moschee der Islamischen Gemeinde an der Straße In de Tarpen 122 stehe. Nur noch eine von der Verwaltung als nicht strittig angesehene Frage ist noch mit der Kreisverwaltung in Klärung. 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie die Finanzierung dieses Baus erfolgt? Wenn ja: Über welche diesbezüglichen Erkenntnisse verfügt die Landesregierung ? Ist der Landesregierung insbesondere bekannt, ob direkt oder indirekt ausländische staatliche oder nicht-staatliche Investoren an der Finanzierung beteiligt sind? Antwort: Nein. Drucksache 19/554 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. War die Landesregierung im Verlauf des Planungsprozesses bzw. des Baugenehmigungsprozesses informiert oder eingebunden? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Antwort: Nein. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen liegt bei der unteren Bauaufsicht der Stadt Norderstedt.