SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/557 19. Wahlperiode 18-03-13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Herdejürgen (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Sachstand Landesstraße 116 zwischen Lägerdorf und Münsterdorf Im September 2009 wurde die L 116 für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen gesperrt und die Durchfahrt für Pkw mit einer Fahrbahnverengung eingeschränkt. Seitdem sind Radweg und Teile der Fahrbahn in Richtung der benachbarten Holcim- Kreidegrube Saturn in starkem Maße abgesackt. Diese Einschränkung sorgt seit 2009 für Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie für Gewerbetreibende. 1. Welche konkreten Maßnahmen sind zur Schadensbeseitigung an der L 116 im Bereich der Kreidegrube Saturn geplant? Bitte Beschreibung der Maßnahmen und zeitliche Planung. 2. Welche Priorität/Dringlichkeit hat die Sanierung der L 116 in der Liste der sanierungsbedürftigen Landesstraßen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet : Mit dem Bericht zum „Zustand der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2014“ wurde vor dem Hintergrund des erheblichen Erhaltungsstaus im Landesstraßennetz bei der Erhaltungsprogrammplanung eine Prioritätenreihung vorgenommen . Die L 116 ist aufgrund ihrer untergeordneten Verkehrsbedeutung und fehlenden Netzfunktion in das sogenannte Netz 2 eingestuft. Damit konnte sie entsprechend den Festlegungen im Zustandsbericht 2014 bisher nicht in den Erhaltungsprogrammen berücksichtigt werden. Drucksache 19/557 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die neue Landesregierung hat das Ziel, den Sanierungsstau so schnell wie möglich abzubauen und hat deshalb das Erhaltungsbudget für das Landesstraßennetz erheblich aufgestockt und zusätzliche Kriterien eingeführt, so dass auch die Durchführung von Maßnahmen im Netz 2 möglich wird. Im Rahmen der in diesem Zusammenhang durchgeführten Abfrage der regionalen Prioritäten im Netz 2 ist der Streckenabschnitt der L 116 zwischen Lägerdorf und Münsterdorf seitens des Kreises Steinburg nicht als prioritär zu sanierende Landesstraße gemeldet worden. Die L 116 wird derzeit zusammen mit allen anderen Landesstraßenabschnitten , die nicht im Erhaltungsprogramm 2018 enthalten sind, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2017 einer Neubewertung unterzogen und in eine längerfristige Landesstraßenstrategie eingepasst. Da die Neubewertung der Maßnahmen noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen zum jeweiligen Maßnahmenumfang und Realisierungszeitraum getroffen werden. Unabhängig davon läuft parallel weiterhin das Rechtsverfahren zur Klärung der Ursächlichkeit und Verantwortung für die Setzungen der L 116 und die Kostentragung der Sanierung. Es ist nach wie vor streitig, wie der zugrundeliegende wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss vom 28.12.1994 hinsichtlich des Vorbehalts möglicher nachträglicher Auflagen zulasten der Betreiberin der Kreidegrube auszulegen ist. 3. Wie sind die Gemeinde Lägerdorf und das Amt Breitenburg in die Planungen einbezogen? Antwort: Die Planungen für die Sanierung der L 116 wurden aus den in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 genannten Gründen bisher noch nicht aufgenommen. 4. Welche Informationen und Gespräche mit anderen Beteiligten haben seit Beginn der 19. Legislaturperiode stattgefunden und was sind die Ergebnisse dieser Gespräche bzw. welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für das weitere Vorgehen des Ministeriums? Antwort: Die im Zusammenhang mit dem laufenden Rechtsverfahren vorgesehenen Gespräche mit der obersten Wasserbehörde (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung) sowie anderen Verfahrensbeteiligten stehen noch aus.