SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/57 19. Wahlperiode 17-07-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Führerscheinkurse und Fahrerlaubnisse für Asylbewerber in Schleswig- Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Januar 2017 erklärte die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), daß sich seit Oktober 2016 Asylbewerber massiv in Fahrschulen zu Führerscheinprüfungen einschreiben. In einem Zeitraum von gerade einmal drei Monaten hätten sich rund 10.000 Asylanten zu Fahrprüfungskursen angemeldet . Für das Jahr 2017 erwartet BVF-Vorsitzender Gerhard von Bressendor einen noch größeren Ansturm von „Flüchtlingen“ auf bundesdeutsche Fahrschulen, auch Schleswig-Holstein ist betroffen. Vorbemerkung der Landesregierung: Bei der Beantwortung der Frage 2 wird auf den Kenntnisstand der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit sowie der Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland als zugelassene kommunale Träger zurückgegriffen. 1. Liegen der Landesregierung Daten darüber vor, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Finanzierung von Fahrerlaubnissen für Asylbewerber seit 2015 aus öffentlichen Mitteln erfolgte? 1.1. Falls ja, wie sieht die detaillierte Aufschlüsselung dieser Fördermittel aus? Antwort zu Frage 1 und Frage 1.1.: Auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes ist keine Kostenübernahme zum Erwerb einer Fahrerlaubnis vorgesehen. Drucksache 19/57 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Übernehmen Jobcenter und Arbeitsagenturen anfallende Kosten von anerkannten Asylanten? Antwort: Die Kosten zum Erwerb einer Fahrerlaubnis können nach § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) SGB III bzw. nach § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III im Einzelfall übernommen werden, wenn die Kostenübernahme zum Erreichen des Integrationsziels notwendig ist. Es handelt sich um eine individuelle Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung . Die Entscheidung über die Bewilligung treffen die Vermittlungs- bzw. Integrationsfachkräfte in den Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern. Die Leistungen können auch Asylbewerbern, Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und Geduldeten gewährt werden. 2.1. Inwieweit wurden hierfür seit 2015 Landesmittel verwendet? Antwort: Es wurden dafür keine Landesmittel eingesetzt. 3. Wie viele der abgenommenen Fahrprüfungen in den Jahren 2015 und 2016 wurden von anerkannten Asylanten durchgeführt? 3.1. Liegen Zahlen über bestandene Prüfungen dieses Personenkreises vor? Antwort zu Frage 3. und Frage 3.1.: Derartige Informationen werden bei der Abnahme von Fahrprüfungen nicht erhoben .