SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/570 19. Wahlperiode 18-03-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Metzner (SPD) und Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus „Festsetzung der Herrentunnel-Maut“ In § 5(1) des Gesetzes über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private (FStrPrivFinG) wurde die Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Nutzung des Herrentunnels unter der Trave die Höhe der Mautgebühren zu bestimmen. In diesem Rahmen müssen sie zumindest unter Berücksichtigung von Wegstrecke und Fahrzeugart in einem angemessenen Verhältnis zu dem durchschnittlichen Vorteil der Benutzung stehen. 1. Wer ist für die Überprüfung der Sätze der Maut zuständig? In welchen Zeitabständen wird die Maut überprüft? Antwort: Für die Überprüfung der Mautsätze ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zuständig. Überprüfungen finden anlassbezogen (z. B. bei Antrag der Herrentunnel GmbH & Co. KG auf Änderung des Mautgebührenverzeichnisses ) statt. Seit Beginn der Mauterhebung im Jahr 2006 wurden solche anlassbezogenen Überprüfungen mindestens alle drei Jahre durchgeführt . 2. Welche Kriterien außer der Höhe des Fahrzeuges und der Anzahl der Achsen gelten für die Festsetzung der Mautgebühren für die Fahrzeuge, insbesondere für Pkw-Anhänger? Werden Gewicht, Last, Achslast, Motorleistung, Größe, Länge usw. berücksichtigt? Wie werden diese Kriterien bei der Festsetzung der Mautgebühren bewertet und berücksichtigt? Antwort: Drucksache 19/570 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Neben Höhe und Achszahl werden keine weiteren Kriterien berücksichtigt (siehe beigefügte aktuelle Mautgebührentabelle). 3. Wie werden die für die Mautfestsetzung maßgeblichen Kriterien bei der praktischen Mautermittlung für die den Herrentunnel täglich nutzenden Fahrzeuge angewendet ? Antwort: Höhe und Achszahl werden mittels einer Lichtschranke (Aussendung eines Messstrahls und im Anschluss Auswertung der Frequenzen des reflektierten Messstrahls) ermittelt. 4. Wie wurde die Berechnung der Maut für Pkw-Anhänger in den letzten Jahren überprüft? Antwort: Es wurde geprüft, ob bei der Berechnung der Mautgebühr die Vorgaben des Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG) – insbesondere die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 FStrPrivFinG – eingehalten wurden und der Mautfestsetzung auch im Übrigen andere gesetzliche Vorgaben (z. B. der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) nicht entgegenstanden. 5. Warum ist ein Pkw-Anhänger hinter einem Pkw mautfrei, hinter einem Transporter jedoch kostenpflichtig? Antwort: Die Mauthöhenbemessung erfolgt anhand einer kombinierten Höhen- und Achszahlmessung . Die Differenzierung nach der Fahrzeugart knüpft in erster Linie an den durch die jeweilige Fahrzeugklasse verursachten Verschleißbeitrag für die Bauwerkskosten an. Die geltende Gebührentabelle nimmt die Fahrzeugklasseneinteilung nach den Klassen A-D vor. Aufgrund der erhöhten Achslastanzahl wäre denkbar gewesen, Pkw mit Anhänger der tarifhöheren Klasse B zuzuordnen. Dies ist jedoch nicht gerechtfertigt: Die Anhängelast bei einem Pkw darf nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges. Der verursachte Verschleißbeitrag ist daher eher der Klasse A als der Klasse B zuzuordnen. 1_KA41a A_Gebuehrentabelle_2016 Herrentunnel