SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/583 19. Wahlperiode 2018-03-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Flemming Meyer und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Einleitung von Plastikteilchen über die Schleswiger Kläranlage in die Schlei 1. Seit wann und in welcher Größenordnung wurden Plastikteilchen über die Schleswiger Kläranlage in die Schlei eingeleitet? Die Einleitung von Plastikteilchen, die in der Schlei gefunden wurden, ist erstmals im Januar 2018 im Ablauf der Kläranlage aufgefallen. Eine Größenordnung kann nicht beziffert werden. 2. In welchem Umfang beläuft sich der finanzielle Schaden und wie bewertet die Landesregierung den Schaden für Natur und Umwelt? Die Frage zum finanziellen Schaden kann derzeit nicht beantwortet werden, da die Aufräumarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und die Dimension des Schadens noch nicht abschließend beurteilt werden kann Eine genaue Quantifizierung des Schadens an der Natur sowie der Folgeschäden durch die in die Schlei gelangten kleinen Plastikteile ist aufgrund vieler unbekannter Variablen ebenfalls nicht möglich. Es steht jedoch fest, dass die Plastikverschmutzung nachteilige Auswirkungen auf verschiedene Lebewesen , Biotope, den Naturhaushalt insgesamt und das Landschaftsbild hat oder haben kann. So stellt die Nahrungsaufnahme von Plastikteilen ein erhebliches Risiko für Wasservögel dar. Hartplastik mit ggf. scharfen Abbruchkanten kann darüber Drucksache 19/583 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 hinaus bei Fischen, Amphibien oder Säugetieren zu Verletzungen durch Verschlucken führen. Durch die Verbreitung zahlreicher Kleinplastikteile wurden weite Teile der Uferlinie der Schlei verschmutzt, sodass ein Schaden am Landschaftsbild entstanden ist. Durch notwendige Säuberungsarbeiten kann es zu Beeinträchtigungen des Schilfröhrichts durch Abknicken der Halme sowie Trittschäden kommen. Es besteht zudem die Gefahr, dass Arten, deren Bestände, Laich oder Eier sich an der Vegetation befinden, beim Abräumen des mit Plastik vermischten Pflanzenmaterials, insbesondere beim Absaugen des Materials, beseitigt werden. Für den Boden und den Naturhaushalt können aufgrund der Langlebigkeit des Plastiks und dem langen Verbleib im System Schäden entstehen. Durch den allmählichen Zerfall entstehen immer kleinere Teile bis hin zu Mikroplastik. Dieses kann dann in Gewässer und den Nahrungskreislauf gelangen. Um Brutvögel nicht zu stören, werden die Aufräumarbeiten möglichst schonend und abschnittsweise erfolgen. In sensiblen Bereichen können Arbeiten in der Brutzeit nur ausnahmsweise erfolgen, wenn durch den Verbleib des Materials bis nach der Brutzeit größere Schäden als durch die Beeinträchtigung der Brutvögel zu erwarten sind. 3. Wie soll der zugefügte Schaden behoben werden und wer kommt dafür auf? Zurzeit erfolgen unter der Koordinierung des Kreises Schleswig-Flensburg in Zusammenarbeit mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und den Stadtwerken Schleswig intensive Säuberungsaktionen (Einsammeln von Plastikteilchen) im Uferbereich der Schlei. Derzeit laufen staatsanwaltliche Ermittlungen zur Klärung der Frage der Verschuldung der Verunreinigung. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen werden Einfluss auf die Verteilung der Kosten haben und sind daher abzuwarten. 4. Hat der Zulieferbetrieb weitere Entsorger o.a. mit Plastik verunreinigte Essenreste versorgt? Wenn ja, welche? Und von welchen Schäden ist auszugehen? Nach aktuellem Kenntnisstand der Landesregierung hat der Zulieferer eine weitere Kläranlage (Kläranlage Hetlingen im Kreis Pinneberg) beliefert. Die Essenreste stammen dabei allerdings aus einem anderen Betriebsstandort der Firma ReFood. Nach Auskunft der Betreiber der Kläranlage Hetlingen wurden dort keine Auffälligkeiten bezüglich von Plastikanteilen festgestellt. Das Personal auf der Kläranlage ist bezüglich dieser Thematik sensibilisiert und achtet verstärkt auf den Reinigungsprozess.